19/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 19/11/2024 14:43
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am heutigen Dienstag (19.11.2024) die Mitglieder der Härtefallkommission für die neue Amtszeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 berufen und sich gleichzeitig von 14 zum Jahresende Ausscheidenden verabschiedet.
Ministerin Behrens dankte der gegenwärtigen Kommissionszusammensetzung für ihren außerordentlichen Einsatz: "In Ihrer Arbeit stellen Sie stets die betroffenen Menschen und ihre individuellen Lebensumstände in den Mittelpunkt. Jede Person hat ihr eigenes Schicksal, jedes Leben ist durch individuelle Erfahrungen geprägt und eine sichere Zukunft steht darin meist an erster Stelle. Diese Kommission ist darum ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie sich immer wieder aufs Neue mit den Einzelschicksalen auseinandersetzen und diese komplexe Aufgabe so verantwortungsvoll wahrnehmen."
Zur Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder betonte Ministerin Behrens zudem: "Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz haben Sie einen entscheidenden Beitrag zu humanitären Lösungen in teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen geleistet. Dafür spreche ich Ihnen im Namen des Landes Niedersachsen und persönlich meinen herzlichen Dank aus."
Seit 2006 prüft die Härtefallkommission als unabhängiges Gremium, ob ausreisepflichtigen Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll und kann. Die Härtefallkommission besteht, neben der Vorsitzenden, aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die alle im Ehrenamt tätig sind.
Folgende Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen der niedersächsischen Gesellschaft schlagen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) jeweils ein Mitglied nebst Stellvertretung vor: der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation der evangelischen Kirchen Niedersachsens, das Katholische Büro Niedersachsens, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege. Dazu kommt zudem eine Ärztin oder ein Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Für die verbleibenden zwei Plätze beruft das MI in der neuen Berufungsperiode erstmals Personen, die in der kommunalen Integrationsarbeit aktiv oder in einer niedersächsischen Ausländerbehörde tätig sind. Der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe kann darüber hinaus mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.
Alle wichtigen Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission sowie dem Ablauf von Härtefallverfahren finden Sie hier.