Bundesland Saarland

07/03/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/03/2024 02:55

Saarländisches Tariftreue und Fairer Lohn Gesetz: Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für drei weitere Branchen

Medieninfo vom:PressRelease vom 03.07.2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit| Arbeit, Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz

Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz: Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für drei weitere Branchen

Die Maßnahme reiht sich in eine Serie von Verordnungen ein, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

"Wir wollen sicherstellen, dass höhere Tariflöhne und bessere Arbeitsbedingungen den Beschäftigten umgehend zugutekommen, sobald sie mit der Ausführung öffentlicher Aufträge betraut sind. Auf diese Weise wird der Weg hin zu einem fairen Arbeitsmarkt mit einer stärkeren Tarifbindung weiter konsequent beschritten", so Arbeitsminister Magnus Jung, anlässlich der neuen Rechtsverordnung im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie im Sanitär- und Heizungshandwerk, die im Rahmen der Umsetzung des sog. Fairer-Lohn-Gesetzes am 1. Juli in Kraft getreten ist und eine Lohnanpassung vorsieht. Nach den erfolgreich geführten Tarifverhandlungen in dieser Branche, sorgt das Saarländische-Fairer-Lohn-Gesetz für die Übernahme der Tarifabschlüsse auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Des Weiteren ist am 1. Juli eine neue erste Rechtsverordnung für möbellogistische Dienstleistungen in Kraft getreten. Damit werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in immer mehr Branchen faire Tariflöhne an die dort eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt und die jeweiligen Tariflöhne der betroffenen Branchen zeitnah auf das aktuelle Niveau gebracht.

Hintergrund:

Das Fairer-Lohn-Gesetz sieht vor, dass das Arbeitsministerium die entsprechenden Rechtsverordnungen mindestens alle zwei Jahre daraufhin überprüft, ob Anpassungen erforderlich sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen nimmt das Arbeitsministerium die notwendigen Anpassungen jedoch auch unmittelbar nach den erfolgten Tarifabschlüssen vor. Damit wird die zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Lohnerhöhung bei der Ausführung öffentlicher Aufträge sofort an die mit der Auftragsausführung betrauten Beschäftigten weitergeleitet.

Die erlassenen Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue

Medienansprechpartner

Sandy Stachel
Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken