BaFin - Federal Financial Supervisory Authority of Germany

12/05/2024 | Press release | Archived content

Re­de von Exe­ku­tiv­di­rek­to­rin Bir­git Ro­dol­phe bei der Fach­ta­gung Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche-und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

© BaFin/Pavel Becker

Erscheinung:05.12.2024 Rede von Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe bei der Fachtagung Prävention von Geldwäsche-und Terrorismusfinanzierung

"Das war mir ein persönliches Anliegen"

Ein Nebenjob war Ihre Arbeit als Geldwäschebeauftragte noch nie, meine Damen und Herren. Heute ist Ihre Aufgabe anspruchsvoller als jemals zuvor. Das liegt auch an der erhöhten Bedrohung.

Die Organisierte Kriminalität breitet sich nicht nur in Deutschland mehr und mehr aus, der wirtschaftliche Schaden ist enorm. Florieren kann die kriminelle Schattenwirtschaft nur so lange, wie es ihr gelingt, illegal erworbenes Geld in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.

Geldwäsche ist daher ihre Lebensader. Bei deren Bekämpfung kommt Ihnen eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Häuser auffällige Zahlungsströme, Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen frühzeitig erkennen.

Nur so können Sie Geldwäsche effektiv unterbinden. Und nur so können Sie auch das Risiko reduzieren, für Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Eine Gefahr, die angesichts der vielen globalen Krisen nochmals deutlich gewachsen ist.

Wirksame Prävention erfordert ein effektives Zusammenspiel von Aufsicht und Beaufsichtigten. Dafür müssen wir Ihnen klar kommunizieren, was wir von Ihnen erwarten.

Es freut mich daher sehr, dass Sie heute dabei sind, und ich heiße Sie herzlich willkommen.

Ich möchte gleich folgende Themen ansprechen:

  1. Unsere Erwartungen an Sie in der Geldwäscheprävention
  2. und die besonderen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.

Wirksame Geldwäscheprävention braucht eine starke Aufsicht und einen verlässlichen Rahmen.

Den schaffen wir mit unseren Auslegungs- und Anwendungshinweisen (kurz AuAs) zum Geldwäschegesetz (GwG), die wir in diesem Jahr überarbeitet haben. Die Aktualisierung war notwendig, da der Allgemeine Teil zuletzt 2021 überarbeitet worden war. Einige Regelungen waren überholt, manche auch nicht mehr zeitgemäß.

Das gilt vor allem für die Aktualisierungsfristen von Kundendaten. Wir haben sie deutlich verkürzt. Und um es klar zu sagen: Das war mir ein persönliches Anliegen. Ich halte eine Frist von zehn Jahren für Kundinnen oder Kunden mit einem normalen Risiko heutzutage nicht mehr für angemessen. Der europäische Gesetzgeber vertritt eine ähnliche Auffassung. Die AMLA wird diesem Weg folgen.

Mir ist bewusst, dass dies für Sie als Verpflichtete eine Umstellung bedeutet. Deswegen gelten diese Änderungen auch nicht von heute auf morgen, sondern wir geben Ihnen zweieinhalb Jahre Zeit bis Mitte 2027, um sich darauf entsprechend vorzubereiten.

Die verkürzten Aktualisierungsfristen führen zu einer Stärkung der Geldwäscheprävention in Deutschland: Die Institute müssen sich häufiger mit ihren Kundinnen und Kunden auseinandersetzen. Das macht unser Finanzsystem sicherer.

Das ist wie im Straßenverkehr: Dort sind nur Autos zugelassen, die regelmäßig vom TÜV überprüft werden. Und das ist gut so. Oder würden Sie sich im Straßenverkehr genauso sicher fühlen, wenn Fahrzeuge nur alle zehn Jahre technisch überprüft würden? Es gibt einige kritische Stimmen in der Branche, die behaupten, wir würden mit den AuAs die EU-Verordnung vorwegnehmen.

Das ist nicht korrekt: Wir geben Guidance für das aktuelle Geldwäschegesetz. Und natürlich wollen wir Sie auch für die kommenden Neuerungen sensibilisieren: Die EU-Verordnung wird in einigen Punkten strenger sein als die bisherigen deutschen Regelungen.

Wobei noch nicht alles in Stein gemeißelt ist.

In den nächsten Monaten wird zunächst die EBA und später die AMLA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Vorgaben der Verordnung weiter konkretisieren.

Aber wir haben im Vorwort der neuen AuAs bereits einige absehbare AMLA -Regelungen genannt, die sich von den Vorgaben des Geldwäschegesetzes und der Verwaltungspraxis der BaFin künftig unterscheiden werden.

Wichtig ist uns, dass Sie als Verpflichtete die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Sie müssen rechtzeitig reagieren können, um Ihre internen Verfahren und Abläufe anpassen zu können.

Ich komme nun zum zweiten Thema meiner Rede: der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.

Die aktuellen Konflikte und geopolitischen Spannungen führen zu schweren Verwerfungen - und verlangen erhöhte Aufmerksamkeit bei der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.

Ihnen ist das bewusst, das wissen wir. Auch tun sie viel. Aber nicht alle von Ihnen tun genug. Bei einigen Instituten stellen wir gravierende Defizite fest. Das sind vermutlich nur Einzelfälle, aber sie trüben zumindest den guten Eindruck der Präventionsmaßnahmen im deutschen Finanzsektor.

Wir haben Netzwerke stillgelegt, über deren Konten Milliarden abgewickelt wurden, ohne dass die Institute die Transaktionen hinterfragt haben. Dabei gab es zahlreiche Ungereimtheiten und Hinweise auf Scheinrechnungen. Sicher, wir haben bereits einige Kanäle geschlossen. Sicher ist aber auch: Es entstehen immer wieder neue Kanäle. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie alles daransetzen, dass diese Kanäle zumindest nicht mehr über Ihre Institute führen.

Der Kampf gegen Terrorismusfinanzierung ist eine besondere Herausforderung, da die Mittel oft aus legalen Quellen, beispielsweise Gehaltszahlungen stammen und dann in kriminelle Netzwerke überführt werden.

Bei der Geldwäsche ist es genau andersherum: Das Geld stammt aus illegalen Quellen wie Straftaten und soll in den legalen Geldkreislauf eingeschleust werden. Hinzu kommt, dass bei der Terrorismusfinanzierung das Transaktionsvolumen sehr gering sein kann, oft sind es nur zweistellige Beträge.

Auch das ist ein großer Unterschied zur Geldwäsche. Manche Präventionsmaßnahmen des Geldwäschegesetzes laufen daher ins Leere. Sie müssen deutlich unterscheiden zwischen Ihren Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und Ihren Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung.

Was meine ich damit konkret? Bei Vor-Ort-Prüfungen fällt uns immer wieder auf, dass Risiken aus Terrorismusfinanzierung gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Oft fassen die Institute sogar Geldwäscherisiken und Risiken aus der Terrorismusfinanzierung in ihrer Risikoanalyse zusammen.

Das Ergebnis ist: Die einzelnen Risiken werden zu wenig fokussiert betrachtet. Daher mein Hinweis an dieser Stelle: Trennen Sie beide Risiken in Ihrer Risikoanalyse.

Sie müssen sich fragen: Welche spezifischen Risiken für Terrorismusfinanzierung gehen mit Ihren Produkten, Kundinnen und Kunden und Vertriebswegen einher? Bietet ein Institut Zahlungsdienste an, sind die Risiken, für Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, naturgemäß höher. Das gilt vor allem für Bargeschäfte. Aber auch Kreditkarten oder Prepaid-Kreditkarten, Überweisungen von und an Vereinskonten oder Konten von kleinen, wenig professionellen Unternehmen werden immer häufiger zur Terrorismusfinanzierung genutzt.

Was können Ihre Institute tun? Das On-Boarding ist für die effektive Prävention von Terrorismusfinanzierung besonders wichtig. Dafür brauchen Sie Daten, Daten, Daten -und zwar in einem risikoangemessenen Umfang.

Sie müssen Ihre Kunden wirklich kennen. Unsere kürzeren Aktualisierungsfristen helfen Ihnen, diese Daten künftig up to date zu halten. Dass Sie bei Kundinnen und Kunden oder Transaktionen in oder aus einem Hochrisikostaat genauer hinschauen, dürfte selbstverständlich sein. Das reicht aber nicht.

Auch Vereine und religiöse Organisationen, die Spenden sammeln, können genauso wie die Nutzung von Schwarmfinanzierung für terroristische Zwecke missbraucht werden, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Hilfreich ist auch Adverse Media Screening, um das PEP - und Sanktionslisten-Screening zu ergänzen. So können Sie das Risiko Ihrer Kundenbeziehungen besser beurteilen. Zusätzlich müssen Sie gesonderte Indizien im Transaktionsmonitoring nutzen.

Dabei sollten Sie zwischen Geldern aus illegalen und legalen Quellen unterscheiden. Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Zahlungen und Transfers nicht zum Zweck des Kontos oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Geldgeber passen: Warum werden beispielsweise über das Konto einer Studentin oder eines Geringverdieners plötzlich sechsstellige Beträge abgewickelt? Solche Ungereimtheiten müssen Ihnen auffallen.

Und natürlich sollten Sie bei Barzahlungen besonders aufmerksam sein. Wir haben festgestellt, dass einzelne Barspenden in Millionenhöhe vorkommen. Einige setzen sich aus vielen kleinen Beträgen zusammen, die dann auf einen Schlag bei Banken eingezahlt wurden.

Sind diese Gelder legal? Mittelherkunftsnachweise geben Ihnen hier zu wenig Sicherheit. Sie müssen weitere Maßnahmen ergreifen. Sie sollten Sie sich vor allem noch stärker die Mittelverwendung anschauen.

Wohin werden beispielsweise Spenden überwiesen? Uns fällt auf, dass viele dieser Spenden nicht zweckgebunden sind, das sollte auch Sie misstrauisch machen.

Grundsätzlich gilt: Zahlungen und Finanztransfers in oder aus Hochrisikoländern bergen hohe Risiken. Was die Dinge noch weiter verkompliziert: Solche Zahlungen laufen nicht immer direkt, sondern manchmal über Umwege - vor allem über Anrainerstaaten oder "befreundete" Staaten.

Wir wissen, dass die vielen unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen und ihr effektives Zusammenspiel eine große Herausforderung für alle Verpflichteten sind. Deswegen brauchen Geldwäschebeauftragte ausreichend personelle und technische Ressourcen.

Und: eine starke Position im Unternehmen. Sie müssen sich durchsetzen können. Schließlich kann Geldwäscheprävention auch bedeuten, sich von profitablen Kundinnen und Kunden zu trennen. Oder von bestimmten Geschäften Abstand zu nehmen.

Eine Entscheidung, die vielen Unternehmen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten nicht leichtfällt. Es ist Aufgabe der Geschäftsleitung, Ihnen Rückendeckung zu geben und wir überprüfen das.

Zusatzinformationen

Verdächtige Zahlungen: "Manche Spenden erreichen Millionenbeträge"

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback
hilfreich weniger hilfreich
Kommentar (max. 1000Zeichen):