11/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/22/2024 03:05
Eine permanente Rufbereitschaft haben die KSR bereits seit dem 1. November angeordnet. Sie dauert noch bis zum 31. März 2025 an.
Mindestens ein Streufahrzeug ist dann zunächst bei Bedarf - abhängig von der Wettervorhersage - ab 4 Uhr im Recklinghäuser Stadtgebiet unterwegs und prüft den Glättezustand der Straßen. Zunächst fahren die Fahrzeuge exponierte Lagen, wie zum Beispiel Brücken, Straßen mit starker Neigung oder Hauptstraßen ab. Wenn nötig, wird die Fahrbahn direkt mit Sole besprüht. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeitende eingesetzt.
Zehn Fahrzeuge in der Straßenstreuung, sieben Touren der Schlepperstreuung für öffentliche Plätze und Geh-/Radwege, sowie 26 Handstreutouren für öffentliche Übergänge und Kreuzungen stehen zur Verfügung. Bei besonders starken Schneefällen werden die KSR auch von Fremdunternehmen in allen Streubereichen und Stadtgebieten unterstützt.
Wie in den Jahren zuvor reichen die Salzvorräte für mehrere Tage im Volleinsatz aus. Direkt auf dem Betriebsgelände der KSR am Beckbruchweg 33 lagern etwa 480 Tonnen Auftausalz. Das Ersatzlager am Bruchweg ist mit 600 Tonnen bestückt und in dem interkommunalen Salzlager an der Cranger Straße (gemeinsam mit Bochum und Herne) beträgt der Anteil der Stadt Recklinghausen 1.200 Tonnen. Die Lager sind sehr gut gefüllt. Im Bedarfsfall bestehen Lieferverträge, bei deren Abruf die Nachlieferungen innerhalb von 48 Stunden erfolgen.
Die KSR weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Hauseigentümer*innen oder per Hausordnung verpflichtete Mieter*innen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und bestreuen müssen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten, Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen sind von Eis und Schnee freizuhalten. Auch an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sind Gehwege so freizuhalten und zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gestreut und geräumt werden muss vor und, falls erforderlich, während der Hauptverkehrszeit. Diese ist an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.
Verkehrsteilnehmer*innen empfehlen die Expert*innen der KSR bei winterlichen Bedingungen etwas früher loszufahren und ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Zudem sollte Räum- und Streufahrzeugen Vorrang gegeben werden, damit die Straßen schnell wieder befahrbar sind. Gerade die bis zu 3,50 Meter breiten Schneepflüge benötigen ausreichend Platz, um ihre Arbeit effektiv verrichten zu können.
Fotorechte: Stadt RE