CAU - Christian-Albrechts-Universität

07/23/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/23/2024 05:29

Bessere finanzielle Ausstattung für Hochschulbau gefordert

Aus der Stellungnahme der LRK zum Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein

In seinem am 12. Juli 2024 veröffentlichten Bericht greift der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH) auch Themen auf, die direkt oder indirekt die Hochschulen des Landes betreffen. Der Landesrechnungshof ziehe in seinem Bericht ähnliche Schlüsse wie der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten zur Situation und Weiterentwicklung der Hochschulen in Schleswig-Holstein, erklärt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK), Prof. Dr. Björn Christensen.

Die vom LRH benannte Finanzierungslücke des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) sowie die mangelnde Instandhaltungsstrategie für beide medizinischen Hochschulcampi habe strukturelle Gründe, die für den gesamten Hochschulbau gelten. "Die unzureichende finanzielle Ausstattung im Bereich der Bauunterhaltung ist für alle Hochschulstandorte im Land seit Jahrzehnten eine große Herausforderung und ursächlich für den andauernden Sanierungsstau. Diese Kritik des Landesrechnungshofs deckt sich mit der des Wissenschaftsrats. Hier muss die Landespolitik dringend Abhilfe schaffen", so Christensen.

Auch Claudia Ricarda Meyer, Kanzlerin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), sieht die Landesregierung beim Thema Bauunterhalt in der Pflicht: "Der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein kommt nicht ohne erhebliche Investitionen in die Infrastruktur seiner Hochschulen aus. Gemeinsam mit dem Land müssen wir einen auskömmlichen und verlässlichen finanziellen Rahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Campusentwicklung schaffen. Exzellente Forschung und Lehre benötigen adäquate Flächen und funktionstüchtige Gebäude."

Aus Sicht der Hochschulen sei es darüber hinaus unabdingbar, dass das Land auch in der Ressortabstimmung zwischen Wissenschafts- und Finanzministerium dem Bürokratieabbau oberste Priorität einräumt. Nur so könnten dringend benötigte Freiräume für die Kernaufgaben der Hochschulen geschaffen werden, die im Hochschulgesetz definiert und durch den Wissenschaftsrat dokumentiert wurden.

Zur Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz