Kultusministerkonferenz

07/30/2024 | News release | Distributed by Public on 07/30/2024 05:34

Startschuss für das Ausbildungsjahr 2024/25: Acht Berufe neu gestaltet für die Zukunft

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres treten zum 01.08.2024 acht modernisierte Ausbildungsberufe in Kraft. Im Zuge dieser Neuordnungen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die entsprechenden Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen aller 16 Ländern neu erstellt.

Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes: "Unsere Welt befindet sich einem rasanten Wandel. Mit den modernisierten Ausbildungsberufen stellen wir sicher, dass die berufliche Bildung in Deutschland auch weiterhin den sich schnell verändernden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht wird. Die Einführung der neuen Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht ist ein entscheidender Schritt, um die Innovations- und Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken und die Auszubildenden bestens auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten."

Neben der mit unveränderter Dynamik weiter voranschreitenden Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen spielen die steigende Bedeutung von Kommunikation und Aspekte der Nachhaltigkeit eine maßgebliche Rolle bei der inhaltlichen Modernisierung der bestehenden Berufsbilder, die eine notwendige Basis für die Sicherstellung der globalen Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft bilden.

Die kompetenzorientierte Gliederung der Rahmenlehrpläne in Form von Lernfeldern ermöglicht den umfassenden Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit durch die Anlehnung an berufliche Handlungssituationen. Gleichzeitig werden wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen wie z. B. Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit aufgegriffen und die Reflexionsfähigkeit gefördert, um die angehenden Fachkräfte auch angesichts des stetigen Wandels der Anforderungen in ihrem gewählten Beruf für die künftigen Herausforderungen zu qualifizieren.

Modernisierte Ausbildungsberufe:

  • Feinoptiker und Feinoptikerin
  • Industriekaufmann und Industriekauffrau
  • Umwelttechnische Berufe
    • Umwelttechnologe für Wasserversorgung und Umwelttechnologin für Wasserversorgung
    • Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung und Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
    • Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
    • Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Teilnovellierte Ausbildungsberufe:

  • Luftfahrttechnische Berufe
    • Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerin
    • Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerin

Feinoptiker und Feinoptikerinnen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben in der Herstellung plan- und rundoptischer Bauteile. Deren Produktionsabläufe haben sich durch die fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung stark verändert. Ebenso erfordert die Entwicklung neuer Produkte eine Erweiterung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit. Der auf die modernisierte Ausbildungsordnung abgestimmte Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für die Berufsschule löst die bestehende Regelung aus dem Jahr 2002 ab.

Im modernisierten Berufsbild des Industriekaufmanns und der Industriekauffrau wurden insbesondere die verstärkte Förderung digitaler Kompetenzen sowie die durch digitale Vernetzung von Herstellungs- und Steuerungsprozessen veränderten industriellen Wertschöpfungsprozesse berücksichtigt. Dabei gehen kaufmännisches und gewerblich-technisches Handeln ineinander über. Insbesondere Kundenorientierung, Logistik und projektbezogene Abwicklung benötigen umfassende schnittstellenübergreifende Qualifikationen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2002 wurde entsprechend der neuen Ausbildungsordnung modernisiert.

Die Umwelttechnischen Berufe erfüllen besondere Aufgaben der Daseinsvorsorge in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen und sind somit Teil der kritischen Infrastruktur, die besonderen (IT-) Sicherheitsanforderungen unterworfen sind. Die vier modernisierten Berufe des Umwelttechnologen und der Umwelttechnologin bieten aber auch ein spannendes Arbeitsfeld für Menschen, denen die Aspekte der Nachhaltigkeit am Herzen liegen und die sich für die Umwelt engagieren möchten. Die gemeinsamen Kernqualifikationen der ersten 12 Monate in allen umwelttechnischen Berufen ermöglichen eine gemeinsame Beschulung im ersten Ausbildungsjahr. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr ist der modernisierte Rahmenlehrplan auf die fachlichen Unterschiede der beruflichen Handlungskompetenzen der einzelnen umwelttechnischen Berufe ausgerichtet.

Die Berufsausbildungen zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin sowie zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin wurden infolge von Anpassungen im EU-Recht geändert, damit Ausgebildete in den luftfahrttechnischen Berufen auch weiterhin die luftfahrtrechtliche Lizenz der Kategorie A erhalten, die für die Mitwirkung an den luftverkehrsrechtlich erforderlichen Freigaben der Luftfahrzeuge Voraussetzung ist. Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2013 wurden entsprechend der Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Verordnung (EU) Nr. 1321/ 2014 in Verbindung mit Verordnung (EU) 2023/989 Anhang III (Teil 66) sowie hinsichtlich der Aspekte der Nachhaltigkeit und der digitalisierten Arbeitswelt angepasst.

Weiterhin wurden in einem umfassenden Neuordnungsverfahren die 19 Berufsausbildungen in der Bauwirtschaft modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für die Bereiche Ausbau, Hochbau und Tiefbau wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Diese treten zum 1. August 2026 in Kraft, um in einem intensiven Implementierungsprozess Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungszentren zu ermöglichen, sich mit den neuen Ausbildungsinhalten und Prüfungsregelungen vertraut zu machen, sowie eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu planen und zu konzipieren. Insbesondere für die überbetriebliche Ausbildung sind noch Unterweisungspläne zu erarbeiten, die eine bundesweite Standardisierung sichern. Die Länder haben bereits in einer Vielzahl von länderübergreifenden Workshops die Implementierung der neuen Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz begonnen.

Seit über 50 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder erfolgreich bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen zusammen. Die Neuordnungen werden nach dem am 30.05.1972 beschlossenen Ergebnisprotokoll, das die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung regelt, durchgeführt. In dieser Zeit wurden ca. 690 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt, die eine moderne Grundlage für die Ausbildung in fast allen der derzeit 328 Ausbildungsberufe im dualen System schaffen. Neben Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner in die Zusammenarbeit eingebunden. Gemeinsam wurden in den letzten Jahrzehnten bestehende Berufe einer stetigen Modernisierung unterzogen, aber auch völlig neue und zeitgemäße Berufe geschaffen.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Rahmenlehrpläne können unter www.kmk.org im Bereich "Duale Berufsausbildung" heruntergeladen werden.

Downloadbereich Rahmenlehrpläne: https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html