12/18/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/18/2024 09:04
Zum Jahreswechsel greift in der Stuttgarter Innenstadt wieder ein Feuerwerksverbot.
Dies soll an Silvester für die Großveranstaltung auf dem Schlossplatz mit Musik, Tanz und Lichtershow ein sicheres Umfeld schaffen sowie den in der City feiernden Menschenmengen einen unbeschwerten Start ins neue Jahr gewähren, teilt die Stadtverwaltung mit. Um die Verletzungs- und Brandgefahr dort zu bannen, untersagt eine Polizeiverordnung, am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe am Neujahrstag, Pyrotechnik in der Zone innerhalb des Cityrings zu zünden - oder auch nur mitzubringen.
Betroffen ist dabei nicht allein die Veranstaltungsfläche auf dem Schlossplatz, sondern der gesamte Bereich innerhalb des Cityrings. Hier besteht ein Mitführverbot für pyrotechnische Gegenstände. Es ist also dort nicht nur das Abbrennen untersagt, sondern niemand darf diese Gegenstände überhaupt mit in die Stuttgarter Innenstadt bringen - auch nicht, wer die Zone nur durchqueren will, um außerhalb zu feiern und zu böllern. Kontrolliert wird das Mitführverbot von der Polizei.
Dieses Verbot gilt für alles, was über Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 hinausgeht. So sind nur etwa Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel noch gestattet. Unter das Verbot fallen dagegen alle klassischen Silvesterraketen und Böller wie auch Vulkane und Batteriefeuerwerk mit den Kategorien F2, F3, und F4 sowie noch explosivere Pyrotechnik im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Dennoch mitgebrachtes Feuerwerk wird beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Außerdem drohen Platzverweise und Geldbußen - je nach Schwere des Verstoßes von 200 bis 5000 Euro, kündigt das Amt für öffentliche Ordnung an. Die Kontrollen nehmen Polizei und Sicherheitsdienste vor, insbesondere an den Durchlassstellen zum Schlossplatz.
Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten Cityrings bilden wie im Vorjahr in erster Linie der Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert-Mayer-Platz) sowie die Konrad-Adenauer- / Hauptstätter Straße und die Theodor-Heuss- / Friedrichstraße. Die Details samt Karte werden mit der Ausfertigung im Amtsblatt in der Ausgabe vom 19. Dezember und auf der Webseite der Stadt unter www.stuttgart.de(Öffnet in einem neuen Tab)veröffentlicht.
Über die Verbotszone hinaus untersagen es bundesweite Regelungen grundsätzlich, aus Gründen des Lärm- und Brandschutzes im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie in unmittelbarer Nähe besonders gefährdeter Gebäude, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, Pyrotechnik zu zünden. Zudem haben die Staatlichen Schlösser und Gärten im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg ein Böllerverbot an diesem gerade an Silvester äußerst beliebten Aussichtspunkt mit Blick über das Neckartal ausgesprochen.