09/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/11/2024 03:43
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Juli 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der ETC Issuance GmbH festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ETC Issuance GmbH hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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