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05/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/07/2024 13:42

Frauendezernentin Heilig begrüßt Beschluss zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

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Frauendezernentin Heilig begrüßt Beschluss zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

05.07.2024, 16:01Uhr

Frauendezernentin Rosemarie Heilig begrüßt Beschluss des Deutschen Bundestags zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Sie sagt: "Durch den Beschluss werden die Rechte von Schwangeren gestärkt und ein besserer Schutz vor den Mahnwachen der selbsternannten Lebensschützer:innen möglich. Jedoch werden wir sehen müssen, ob 100 Meter Abstand vom Eingangsbereich wirklich ausreichen."

Heilig stellt fest: "Mit dem Beschluss ist endlich eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu den sogenannten Gehsteigbelästigungen getroffen worden. Das Recht auf derartige Protestaktionen als Akt freier Meinungsäußerung sogenannter Lebensretter direkt vor den Beratungsstellen wiegt damit nicht schwerer, als das Recht der Frauen, sich unbehelligt beraten zu lassen. Zumal das Aufsuchen der Beratungsstelle vorgenommen werden muss. Der Beschluss der Abgeordneten stellt sicher, dass wir künftig schwangere Frauen in dieser höchstpersönlichen Situation wirksam vor Belästigungen und unzumutbarer Beeinflussung schützen können", sagt Heilig.

Mit der Gesetzesänderung werden Schwangere, die sich oftmals in besonderen physischen und psychischen Belastungssituationen befinden, geschützt. Ebenso soll dadurch gewährleistet werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen ihre Aufgaben möglichst ungestört ausüben können. Zukünftig sind die in Frankfurt bekannten Mahnwachen vor profamilia in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstelle untersagt. Verstöße gegen diese Verbote stellen dann eine Ordnungswidrigkeit dar und sind mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro belegt.

Die Frauendezernentin fasst zusammen: "Seit einigen Jahren wehren wir uns in Frankfurt gegen diese Mahnwachen der sogenannten Lebensschützer:innen vor der Beratungsstelle von profamilia. Auch gerichtlich. Nun haben wir als Kommune ein wirksames Instrument zum Schutz der Ratsuchenden und Mitarbeiter:innen. Wir erhalten Rechtsicherheit. Allerdings erscheinen 100 Meter vom Eingangsbereich als ein geringer Abstand, berücksichtigt diese Vorgabe kaum die lokalen Gegebenheiten. Dennoch finden die Mahnwachen in der Palmengartenstraße prominent platziert und direkt vor der Beratungsstelle ein Ende. Es ist erfreulich, dass der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause diese Gesetzesänderung verabschiedet hat. So gibt es Hoffnung, dass Frankfurt die nächste ,Hochsaison' der Mahnwachen vor Weihnachten, wie wir sie die vergangenen Jahre erleben mussten, erspart bleibt. Aber eine große Aufgabe bleibt: Die Neuregelung des Paragraphen 218 zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches!"