Bundesland Thüringen

07/01/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/01/2024 10:42

Land fördert kommunale Digitalisierung mit 10 Millionen Euro.

Land fördert kommunale Digitalisierung mit 10 Millionen Euro.

01.07.2024
Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Thüringer Finanzministerium stellen.

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen E-Government- Förderrichtlinie sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government Dr. Hartmut Schubert: "Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu 10 Millionen Euro. Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten."

Der Thüringer CIO betont weiter: "Wir haben intensiv mit den Kommunalen Verantwortlichen gesprochen und gemeinsam die Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen. Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten." Nach Auffassung des Thüringer CIO ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.

Mit der heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung.

Zukünftig sollen so noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung von Anträgen sind weitere Vorteile. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.

Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Die Förderrichtlinie und Informationen rund um das Förderprogramm sind auf der Internetseite https://verwaltung.thueringen.de/thüregovrl (Förderung gemäß ThürEGovRL - verwaltung.thueringen.de) veröffentlicht. Die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministeriums stehen bei Fragen zur Verfügung.