09/13/2024 | News release | Distributed by Public on 09/13/2024 08:23
Im Brennelementzwischenlager Philippsburg kam es am 28. August 2024 zu einer Störung des Behälterüberwachungssystems. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.
Im Brennelementzwischenlager Philippsburg kam es am 28. August 2024 zu einer Störung des Behälterüberwachungssystems, mit dem die eingelagerten Transport- und Lagerbehälter auf ihre Dichtheit überwacht werden. Der Betreiber hat festgestellt, dass die unterbrechungsfreie Stromversorgung, die zur Stromversorgung des Behälterüberwachungssystems bei einem Stromausfall dient, defekt ist. Er vermutet als Ursache einen Blitzschlag im Stromnetz außerhalb der Anlage.
Der Genehmigungsinhaber stuft das Ereignis als Meldekategorie N (= normal) ein, INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Der Betreiber hat die defekte unterbrechungsfreie Stromversorgung außer Betrieb genommen und das Behälterüberwachungssystem an die Stromversorgung angeschlossen, die über eine Netzersatzanlage verfügt. Der Ersatz der unterbrechungsfreien Stromversorgung wird geplant.
Aufgrund der Störung war das Behälterüberwachungssystem für einen Zeitraum von circa zwei Stunden nicht verfügbar. Durch die jetzt durchgeführte Maßnahme steht es wieder zur Verfügung und würde im Fall eines Stromausfalls nur kurzzeitig ausfallen, bis die Stromversorgung durch das Notstromaggregat wiederhergestellt wird. Der sichere Einschluss der Radioaktivität wird durch die Behälter sichergestellt. Das Behälterüberwachungssystem dient lediglich zur Überwachung dieser Schutzfunktion. Im Fall eines Defekts ist eine Reparaturzeit von drei Monaten zulässig. Die sicherheitstechnische Bedeutung des kurzzeitigen Ausfalls ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf
Personen und die Umwelt.
Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.
Die Skala umfasst sieben Stufen:
Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der "Stufe 0" zugeordnet.
Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft