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09/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/04/2024 02:33

Sanktionen gegenüber Syrien: Schweiz verlängert humanitäre Ausnahme auf unbefristete Zeit

Der Bundesrat

Bern, 04.09.2024 - Am 4. September 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene humanitäre Ausnahme auf unbefristete Zeit zu verlängern. Diese Ausnahme wurde nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien vom Februar 2023 ursprünglich für eine befristete Dauer eingeführt.

Angesichts der Verschärfung der humanitären Krise in Syrien nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 hatte die EU am 23. Februar 2023 eine befristete humanitäre Ausnahme­regelung in ihr Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommen. Diese Ausnahme für internationale Organisationen und bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren wurde in der Folge zweimal verlängert. Am 27. Mai 2024 hat die EU die Ausnahme um ein weiteres Jahr verlängert.

Am 10. März 2023 hatte der Bundesrat beschlossen, die humanitäre Ausnahme der EU in die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen, anfänglich für eine Dauer von sechs Monaten, die danach zweimal verlängert wurde. Dank dieser Ausnahmeregelung sind die gezielten Finanzsanktionen nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind. Mit dem heutigen Beschluss verlängert der Bundesrat diese Ausnahmeregelung auf unbefristete Zeit, wodurch die Vorhersehbarkeit für die betroffenen humanitären Akteure verbessert wird.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien erlassen. Damit übernahm die Schweiz die von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen hat der Bundesrat die Verordnung bereits mehrmals angepasst.

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