Stadt Freiburg im Breisgau

10/29/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/29/2024 12:11

Stadtverwaltung begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum neuen Stadtteil Dietenbach

Pressemitteilung vom 29. Oktober 2024

  • Die Waldumwandlungsgenehmigung zur Verlegung der Erdgashochdruckleitung ist nun vollziehbar

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag des NABU gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigte befristete Waldumwandlung für die Verlegung der Erdgashochdruckleitung abgelehnt.

Die Terranets BW GmbH, der die Genehmigung durch forstrechtliche Entscheidung des Regierungspräsidiums bereits im August letzten Jahres erteilt wurde, darf nun auf einer knapp 3000 m² großen Fläche Rodungsarbeiten durchführen.

Die Verlegung der Erdgashochdruckleitung aus der Mundenhofer Straße heraus ist nötig, um dort Raum für die Trinkwasserversorgungsleitung für Dietenbach und die Fernwärmeleitung des neuen Fernwärmeverbunds Freiburg-West, zu schaffen.

Hierfür sollen knapp 3000 m² Baumbestand im Langmattenwald gerodet werden, um die überregionale Erdgashochdruckleitung, von der aus auch Freiburg versorgt wird, aus dem zukünftigen Baugebiet heraus auf eine Trasse zu verlegen, die entlang der Tel-Aviv-Yafo-Allee verläuft, dann nördlich am bestehenden SVO-Sportplatz vorbeiführt, um anschließend parallel zur Stadtbahntrasse Rieselfeld-Dietenbach den Bollerstaudenweg zu erreichen.

Der NABU hatte im Oktober 2023 gegen die der Terranets BW GmbH erteilte Waldumwandlungsgenehmigung Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt, dem das Verwaltungsgericht zunächst stattgegeben hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof entschied dann im Februar, dass sich Terranets nicht auf den vom NABU befürworteten alternativen Trassenverlauf der Gasleitung im Bereich des Sport- und Bewegungsparks verweisen lassen muss und die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig sei. Allerdings musste noch eine weitere Waldumwandlungsgenehmigung für den Bereich des sogenannten "Landwassergrabens" erteilt werden, der vom Verwaltungsgerichtshof als Teil des Waldes eingestuft worden war.

Nachdem diese Genehmigung für die Querung des Landwassergrabens erteilt worden war, hat die Stadt die Änderung des Eilbeschlusses vom Oktober 2023 beantragt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht nunmehr statt, so dass die Waldumwandlung für die Erdgashochdruckleitung vollzogen werden kann.

Baubürgermeister Martin Haag: "Wir freuen uns über den Beschluss des Verwaltungsgerichts und darüber, dass nun endlich Rechtsklarheit herrscht. Die heutige Entscheidung bestätigt unser bisheriges Vorgehen, so dass wir jetzt - wenn auch mit Verzögerungen - den dringend benötigten Stadtteil Dietenbach weiter voranbringen können."

Der mit der Verlegung der Erdgashochdruckleitung verbundene Eingriff in den Waldbestand wird auf das planerisch erforderliche Minimum beschränkt und wird unter strengen ökologischen Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass verschiedene schützenswerte Tierarten nicht gefährdet werden.

Die Bauarbeiten finden unter der Regie der Firma Terranets BW GmbH statt, die die überregionale Versorgungsleitung betreibt.