Österreichisches Parlament

06/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/27/2024 08:12

Bundesrat spricht sich für Verlängerung der Vergütung für Agrardiesel bis Dezember 2025 aus Weitere Themen: Energieeffizienz von Mobilfunkanlagen, Rot Weiß Rot Karte plus für[...]

Wien (PK) - Nachdem der Nationalrat mehrheitlich die Verlängerung der Agrardieselvergütung beschlossen hat, stimmte auch der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung der Maßnahme zu. Zuvor entbrannte eine lebhafte Debatte darüber, wie die Landwirtschaft angesichts steigender Energiepreise unterstützt werde solle. SPÖ und FPÖ forderten auch eine Entlastung der Pendler:innen, ihre Entschließungsanträge dazu fanden aber keine Mehrheit.

Einstimmig sprach sich die Länderkammer für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes aus, die Betreiber:innen von Mobilfunkanlagen Energieeffizienzmaßnahmen ermöglicht. Dabei muss allerdings die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben.

Zwei Arbeitsmarktmaßnahmen passierten den Bundesrat mit Mehrheit. Mit der Möglichkeit einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus sollen gut in den Arbeitsmarkt integrierte Ukrainer:innen eine Zukunftsperspektive erhalten. Darüber hinaus soll mit einer Novelle des Arbeitslosengesetzes die Digitalisierung im AMS ausgebaut werden.

Pauschalvergütung für Dieselverbrauch von landwirtschaftlichen Betrieben

Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise war temporär eine pauschale Vergütung für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen worden. Sie soll mit einer Änderung des Mineralölgesetzes rückwirkend von Juli 2023 nunmehr bis Dezember 2025 gelten. Die Vergütung hängt von der Größe und Art der bewirtschafteten Fläche ab, wobei ein pauschalierter Dieselverbrauch pro Betrieb ermittelt wird. Das Entlastungsvolumen dieser für zweieinhalb Jahre angesetzten Verlängerung wird mit 75 Mio. € eingeschätzt und ergänzt die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführten CO2-Bepreisung.

SPÖ und FPÖ sehen falsch gesetzte Maßnahmen

Sascha Obrecht (SPÖ/W) kritisierte das Gesetz als "Riesengeschenk für den Bauernbund" und als weiteres Beispiel einer verantwortungslosen Budgetpolitik der Bundesregierung. Noch dazu handle es sich um eine klimaschädliche Subvention, die nicht gegenfinanziert sei. Der Hintergrund sei, dass die Bundesregierung nicht rechtzeitig Maßnahmen gegen die Inflation ergriffen habe. Nun sei man mit den Folgen konfrontiert, nämlich einer allgemeinen Verschlechterung der Wirtschaftslage, die das österreichische Budget in eine noch größere Schieflage zu bringen drohe. Die Landwirt:innen müssten durch andere Maßnahmen unterstützt werden, sagte Obrecht. Nach wie vor halte das Sterben der kleinen Landwirtschaftsbetriebe an.

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ/St) sagte, auch Pendler:innen würden durch hohe Mineralölpreise belastet, für sie würden aber keine Entlastungen geschaffen. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem eine temporäre Aussetzung der CO2-Steuer und eine Umwandlung des Pendlerpauschales in einen gerechten kilometerabhängigen Absetzbetrag für Pendler:innen mit kleinen und mittleren Einkommen, das auch ökologischen Gesichtspunkten gerecht werde, forderte. Er sprach sich auch für die Valorisierung des Kilometergeldes sowie eine transparente und einheitliche Regelung der Energiepreise an E-Tankstellen, analog zur Bepreisung von fossilen Treibstoffen aus. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Michael Bernard (FPÖ/N) warf der Bundesregierung vor, mit falschen Maßnahmen die Teuerung noch angeheizt zu haben. Die nun geplante Entlastung der Landwirt:innen sei nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". Er forderte in einem Entschließungsantrag Entlastungen für Autofahrer:innen und legte dazu ein Maßnahmenpaket vor, wie die sofortige Abschaffung der CO2-Abgabe, eine massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel durch Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung sowohl der Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer. Weiters forderte Bernard eine signifikante Erhöhung der Pendlerpauschale, die Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes und die Abschaffung der NoVA. Der Antrag blieb in der Minderheit.

ÖVP und Grüne weisen auf Anreize zum Ausstieg aus fossilen Treibstoffen hin

Elisabeth Wolff (ÖVP/W) sah es als die Aufgabe der Politik, angesichts der hohen Belastung der Landwirtschaft durch die gestiegenen Energiepreise einzugreifen. Die Zahlungen würden einfach abgewickelt und dazu beitragen, die Bäuerinnen und Bauern zu entlasten. Die Maßnahme sei auch so gesetzt, dass ein Anreiz zum Verbrauch von möglichst wenig Diesel geschaffen werde. Die Maßnahme bewirke durch Steuererleichterungen die Erhöhung des Einkommens der Landwirt:innen und sei damit auch keine Subvention von Treibstoff, unterstrich Wolff.

Auch die oberösterreichische ÖVP-Bundesrätin Johanna Miesenberger hob die einfache Abwicklung der Maßnahme hervor. Mit dem Bodenbewirtschaftungsbeitrag und der Rückerstattung der CO2-Bepreisung setze man ein ganzes Paket an Maßnahmen, um den 2023 erfolgten Rückgang der bäuerlichen Einkommen auszugleichen. Weiters gebe es ein Förderpaket für Investitionen in Stallneubauten, das besonders Schweinezuchtbetrieben zugutekommen werde. Die österreichische Landwirtschaft erbringe hohe Leistungen, die auch anerkannt werden sollten.

Der Vorarlberger Bundesrat Adi Gross (Grüne) betonte, dass im Zuge der ökosozialen Steuerreform bereits Entlastungsmaßnahmen für energieintensive Unternehmen und die Landwirtschaft vorgesehen worden sei. Die Bezeichnung "Agrardiesel" für die nun getroffene Maßnahme sei etwa unglücklich gewählt, da es keine Zahlung für den Dieselverbrauch sei, sondern eine steuerliche Entlastung, die auf verschiedene Parameter abstelle und damit auch Anreize für die Senkung des Dieselverbrauchs schaffe. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern werde sogar gezielt gefördert. Die CO2-Besteuerung stelle nachweislich keine soziale Belastung dar, die Forderung nach ihrer Abschaffung habe damit aus seiner Sicht keinen Sinn.

Energiesparen bei Mobilfunkfrequenzen

Einstimmig sprach sich die Länderkammer für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes aus, die es Konzessionsinhabern von Mobilfunkfrequenzen ermöglicht, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Voraussetzung für die Genehmigung ist allerdings, dass die Reduktion des Energieverbrauchs von Mobilfunkanlagen nicht auf Kosten der standortbezogenen Versorgungspflichten geht. Entsprechende Änderungen an Anlagen müssen daher immer durch die Behörde genehmigt werden. Eine Übergangsbestimmung soll klarstellen, dass die Bestimmung auch auf Frequenzzuteilungen anwendbar ist, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung erteilt wurden.

Erweiterte Rot-Weiß-Rot-Karte für Ukrainer:innen

Ukrainer:innen, die in den letzten 24 Monaten zwölf Monate lang vollzeitbeschäftigt waren, sollen eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten. Ziel der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und anderer Gesetze ist es, Ukraine-Flüchtlingen, die schon gut in die Arbeitswelt integriert sind, unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sie werden damit nicht auf ein bestimmtes Unternehmen und einen Ort beschränkt und können jederzeit den Betrieb wechseln. Die neue Regelung soll auch Rechtssicherheit für die Dienstgeber:innen bringen.

Digitalisierung im AMS soll ausgebaut werden

Eine Novelle des Arbeitslosengesetzes betrifft AMS-Kund:innen und wurde vom Bundesrat mehrheitlich angenommen. Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeiter:innen und Kund:innen sollen ab 1. Juli 2025 vorrangig elektronisch erfolgen. Außerdem werden Arbeitssuchende verpflichtet, sich zweimal pro Woche beim elektronischen Kommunikationssystem einzuloggen, um es auf Eingänge zu überprüfen.

Ein im Rahmen der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ für ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge blieb in der Minderheit. (Fortsetzung Bundesrat) sox/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.