BaFin - Federal Financial Supervisory Authority of Germany

08/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/21/2024 04:12

Be­kannt­ma­chung zu ei­ner na­tür­li­chen Per­son

Erscheinung:21.08.2024 | Thema MaßnahmenBekanntmachung zu einer natürlichen Person

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Juli 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 111.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie § 18 Absatz 2 Nummer 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback
hilfreichweniger hilfreich
Kommentar (max. 1000Zeichen):