General Customs Directorate of Germany

06/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/14/2024 04:27

Shisha-Shop zweimal in sechs Monaten von Zollfahndung durchsucht

Shisha-Shop zweimal in sechs Monaten von Zollfahndung durchsucht

Essen, 14. Juni 2024

Über 100 Kilogramm Wasserpfeifentabak, mehr als 3.000 Vapes und Bargeld sichergestellt

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Beamtinnen und Beamte des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Münster - durchsuchten am 4. Juni 2024 zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres einen Shisha-Shop in Essen.

Anlass für beide Durchsuchungen war der Verdacht des Verkaufs von illegalen Tabakwaren.

Bereits am 17. Januar 2024 fanden Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Essen bei Durchsuchungen in den zwei Filialen des Shisha-Shops insgesamt eine Menge von circa 100 Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak, circa 3.000 unversteuerte nicht verkehrsfähige E-Zigaretten sowie 88 Dosen Wasserpfeifentabak in unzulässigen Gebinden und stellten diese sicher.

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Weitere Ermittlungen führten zu dem Verdacht, dass der Handel mit den unversteuerten Tabakwaren nach der ersten Durchsuchung fortgesetzt wurde.

In Folge durchsuchten Beamtinnen und Beamte am 4. Juni 2024 erneut den Shisha-Shop. Dabei stellten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder unter anderem nochmals 128 unversteuerte nicht verkehrsfähige E-Zigaretten sowie Materialien zur Herstellung von illegalem Wasserpfeifentabak und etwa 7.000 Euro Bargeld sicher.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Münster - dauern an.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg-E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter.

Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Millilitern nicht überschreiten.

Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge oder Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.