10/31/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/01/2024 00:22
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) hat gegenüber der First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, mit Schreiben vom 20. September 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Schwerpunktprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen nicht vollumfänglich gegeben war.
Vor dem Hintergrund der fehlerhaften bankaufsichtlichen Meldungen hat die BaFin mit Schreiben vom 20. September 2024 gegenüber der First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, zudem die Neueinreichung der Geschäfts- und Kapitalplanung gem. § 45 Abs. 2 Nr. 1 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
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