City of Cologne

03/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/11/2024 03:26

Förderprogramm zur Unterstützung des lokalen Handels

Montag, 11. März 2024, 10:08 Uhr

Wirtschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln gibt 300.000 Euro frei

Auch im Jahr 2024 legt die Stadt Köln das Sonderförderprogramm "Unterstützung Handel" auf. Nach dem erfolgreichen Start in 2023 stellt die Stadt Köln zur Fortführung der Förderung im Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel zur Verfügung. Ziel ist insbesondere die Unterstützung des Handels in den Bezirks- und Stadtteilzentren. Das Förderprogramm im zurückliegenden Jahr 2023 hatte bereits das Ziel, den Kölner Einzelhandel durch die Steigerung der Attraktivität der Geschäftsstraßen zu revitalisieren und weiter zu stärken.

Die Konkurrenz durch den Onlinehandel, aber auch weltweite Krisen wie die Corona-Pandemie und kriegerische Auseinandersetzungen, hatten negative Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung der Geschäftstreibenden. Ich bin daher sehr froh, dass es uns gemeinsam gelungen ist, das erfolgreiche Programm aus dem vergangenen Jahr fortzuführen, um die Händler*innen im Kölner Stadtgebiet zu unterstützen,

sagt Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales der Stadt Köln.

Der Wirtschaftsausschuss des Rates hatte in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 insgesamt 300.000 Euro zur erneuten Durchführung des Förderprogramms im Jahr 2024 freigegeben. Auf Wunsch der Kölner Einzelhändler*innen wurde der bisherige Katalog der Fördermaßnahmen erweitert. Neben den bereits im Jahr 2023 geförderten gemeinsamen dekorativen Gestaltungmaßnahmen sind nunmehr auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Werbemaßnahmen, Begrünung und Sitzmöbeln im öffentlichen Raum sowie die Beantragung der Finanzierung von organisatorischen Unterstützungskräften möglich. Im Gegensatz zum Vorjahr können diesmal jedoch keine weiteren Förderanträge zur Beschaffung von Winter- oder Weihnachtsbeleuchtung sowie deren Montage und Demontage eingereicht werden.

Eine wichtige Neuerung ist ebenfalls, dass sich die Mittel des Förderprogramms "Unterstützung Handel" dieses Jahr ausschließlich auf die Bezirks- und Stadtteilzentren ("Veedelszentren") konzentrieren, da für die Kölner Cityein separates Förderbudgetzur Verfügung steht.

Verfügungsfond Kölner City

Ab sofort können Werbe-, Interessengemeinschaften und Verbände, sonstige Zusammenschlüsse aus Einzelhandels-, Gastronomie- und Handwerksbetrieben sowie Einzelhändler*innen aus den Bezirks- und Stadtteilzentren, die Interesse haben, das lokale Geschäftszentrum vor Ort aufzuwerten, Fördermittel beantragen. Berücksichtigt werden Projekte, deren Förderbedarf zwischen 8.000 und 20.000 Euro netto liegt.

Interessent*innen können ihre Anträge bis 10. April 2024 einreichen.

Ziele des Programms sind:

  • Stärkung und Belebung der Handelslagen durch Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität
  • Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen durch gemeinsame Maßnahmen
  • Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Rahmen der Umsetzung der Fördermaßnahmen - Stärkung von Kooperationen/Zusammenschlüssen
  • Unterstützung der Selbstorganisation der ehrenamtlich arbeitenden und zur Antragstellung berechtigten Organisationen durch die Finanzierung projektbezogener Personalkapazitäten.

Was kann gefördert werden:

Gefördert werden können Dienstleistungen und Sachausgaben in folgenden Bereichen:

Marketingmaßnahmen

Radiowerbung, analoge Werbung (beispielsweise Broschüre, Flyer, Plakatierung, Veedelsheft, etc.), Pflege Home Page/SocialMedia, Werbung auf beleuchteten Werbeträgern im öffentlichen Straßenland, Banner, Straßenüberspannungen mit Werbung.

Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen

Technische Infrastruktur (etwa Bühne, Bühnentechnik, Stromversorgung, etc.), Programmförderung, Agenturbegleitung zur Professionalisierung von Veranstaltungen.

Dekorative und gestalterische Maßnahmen

Saisonale und ganzjährige Straßendekorationen, Fassaden-/Straßenbegrünung, allgemein zugängliche Sitzmöbel im öffentlichen Straßenland (keine Außengastronomiemöblierung), mobile Beschattungsmaßnahmen.

Die Förderung der Anschaffung/Ersatzbeschaffung von Winterbeleuchtung sowie deren Hängung/Demontage ist aufgrund politischer Vorgaben ausgeschlossen. Dekorative und gestalterische Maßnahmen, die zur Einhaltung der Klimaschutzziele beitragen, werden zudem priorisiert.

Organisationskräfte

Finanzierung von projektbezogen arbeitenden Personalkapazitäten zur Entlastung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder/Vorstände in den zur Antragstellung berechtigten Organisationen (beispielsweise zur Koordinierung von Veranstaltungen, Professionalisierung von sonstigen Maßnahmen, Einsatz als "Veedelskümmer*innen")

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular

Kontakt:

Bei Fragen steht das Teamder Stabsstelle Wirtschaftsförderung per E-Mailan [email protected] zur Verfügung.

Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitSabine Wotzlaw