Stadt Tuttlingen

15/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 15/07/2024 16:46

Schulbaufinanzierung: Weiterer Schritt zu einvernehmlicher Lösung – Tuttlingen verzichtet auf Einstieg in Zwischenphase


Bei der Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten der Gymnasien steigen die Chancen auf eine einvernehmliche Einigung. "Wir stehen mit allen Gemeinden des Landkreises in Verhandlungen", so berichtete Fachbereichsleiter Claus-Peter Bensch in der Gemeinderatssitzung am Montag.

Auslöser der Diskussion: An der Sanierung der Gymnasien - hier der bereits fertig gestellte Turm des IKG - müssen sich auch Umlandgemeinden beteiligen. Stellt sich nur die Frage, in welcher Höhe.

Es geht um 23 Millionen Euro. Diesen Betrag könnte die Stadt Tuttlingen von den Städten und Gemeinden der Region eintreiben. Grundlage dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das Gemeinden dazu verpflichtet, sich an den Kosten für Schulbauten zu beteiligen, wenn Schüler*innen aus den Gemeinden in Nachbarorten unterrichtet werden.

Da die zu erwartenden Umlagen - im Fall der Tuttlinger Gymnasien müssten manche Gemeinden bis zu 3,3 Millionen Euro zahlen - bei den Betroffenen für erhebliche Belastungen sorgen, stehen die Stadt und die Städte und Gemeinden nun in schwierigen Gesprächen. Dabei verzichtet die Stadt freiwillig auf einen Teil der Summe. "Das ist unser Signal für den kommunalen Frieden in der Region", so OB Michael Beck. Wie hoch die Beträge genau sein werden, und in welchem Zeitrahmen sie bezahlt werden müssen, ist nun Gegenstand der weiteren Verhandlungen.

Mittlerweile haben auch alle 25 betroffenen Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Tuttlingen eine Absichtserklärung unterzeichnet, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung in der Freiwilligkeitsphase interessiert sind. Aus diesem Grund verzichtet die Stadt Tuttlingen nun auch auf den nächsten rechtlichen Schritt - den Antrag beim Kultusministerium auf "Feststellung des dringend öffentlichen Bedürfnisses". Dieses wäre die Voraussetzung für den nächsten Schritt im formellen juristischen Verfahren - den Einstieg in die Zwischenphase - der nun möglicherweise nicht mehr nötig sein wird.