GaraNto – Syndicat du personnel de la douane et des gardes-frontière

09/13/2024 | Press release | Archived content

Das BAZG-VG birgt weiter Konfliktpotenzial

13. September 2024/ News

Das BAZG-VG birgt weiter Konfliktpotenzial

Das neue Gesetz, in Form des BAZG-VG, hat einen Rahmencharakter. Das bedeutet, dass es nicht zur Zollbelange regelt, sondern zum Beispiel auch noch Mehrwert-, Tabak-, Alkohol- und Mineralöl-steuerrechtliche Bestimmungen enthält. Diese wurden dazu aus den Abgabenerlassen gestrichen und es wurde versucht, sie im neuen Gesetz zu regeln. Das BAZG-VG betrifft damit neu nicht nur Zollverfahren an der Grenze, sondern auch verschiedenste Branchenverfahren, und die anzuwendenden Bestimmungen werden auf mehr Erlasse als bisher verteilt.

Durch den Rahmencharakter mussten viele Bestimmungen im BAZG-VG branchenübergreifend einheitlich geregelt werden. Die Bestimmungen sind dabei schwammiger formuliert und allgemeiner festgehalten, um unterschiedlichsten Situationen gerecht zu werden. Damit wird tendenziell vieles neu erst auf Verordnungs- oder Richtlinienebene spezifiziert, was früher auf Gesetzesebene Platz fand.

Herausforderungen bei der Durch- und Umsetzung

Der Rahmencharakter sorgt also dafür, dass vieles schneller, «agiler» und «dynamischer» auf Verordnungsebene oder Richtlinienstufe geregelt werden kann. Was sich auf den ersten Blick sogar wünschenswert anhört, bedeutet im zweiten Moment allerdings nicht zu unterschätzende Nachteile für beide Seiten des «Schalters». Zum einen entsteht Streitgefahr, weil die vereinten und daher bewusst schwammig festgehaltenen Bestimmungen mehr Interpretationsspielraum zulassen. Zudem, wenn Bestimmungen schnell ändern, weiss man eher nicht mehr, was nun eigentlich gilt oder galt.

Die Suche nach der richtigen und geltenden Bestimmung wird erschwert. Diese Herausforderung wird zum Beispiel bei nachträglich festgestellten Unstimmigkeiten offensichtlich. Hat eine Bestimmung über Jahre zurück öfters geändert, ist nun die Frage, ob und wann rückwirkend betrachtet gegen welche Bestimmung von welchem Erlass verstossen wurde.

Dies wird die BAZG-Mitarbeitenden auch bei normalen täglichen Kontrollen betreffen, wenn sie selber nachschlagen oder Auskunft erteilen. Wenn die eine Seite (noch) nichts von einer Änderung weiss, entsteht Konfliktpotenzial. Das gilt bereits unter dem aktuellen Recht. Nur wird sich die Situation häufen, wenn die Bestimmungen schneller ändern. Das Konfliktpotenzial besteht auch im Kontext, dass Verordnungen oder Richtlinienanpassungen am Parlament vorbei geschehen. So können sich nicht alle - vom Parlament über die Verbände - legitimiert einbringen, und Wirtschaftsbeteiligte können sich (zu Recht) benachteiligt fühlen.

Wo steht das BAZG-VG heute

Die oben geschilderten Herausforderungen werden nur eintreffen, wenn das in der vom BAZG vorgeschlagenen Form auch politisch bestätigt würde. Das überarbeitete BAZG-VG wurde im Frühling 2024 vom Nationalrat dem Ständerat übergeben. Im Ständerat, wie zuvor im Nationalrat, berät nun zuerst die Wirtschafts- und Abgabenkommission den Entwurf. Das Ergebnis wird schliesslich dem gesamten Ständerat zum Entscheid übergeben. Bestehen im Vergleich zwischen National- und Ständerat Unterschiede (solche zeichnen sich bereits ab), geht die politische Debatte im Differenzbereinigungsverfahren weiter. Der Ausgang ist ungewiss. Das BAZG wird schliesslich dem Referendum unterliegen.

Ein Lichtblick sei erwähnt: dieser Prozess wird auf die Erneuerung der IT im Rahmen von DaziT beim BAZG nicht weiter Einfluss haben. Diese wird bereits unter bestehendem Recht umgesetzt.


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