22/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 22/11/2024 15:20
Im Landkreis Oberhavel wurde in dieser Woche ein erster Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Dieses Ereignis verdeutlicht, wie schnell sich die für Schweine hochgefährliche Krankheit auch auf den Landkreis Havelland ausbreiten könnte. Der Landkreis appelliert daher erneut eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Einschleppung und Verbreitung des Virus zu verhindern.
Die Afrikanische Schweinepest wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Kadavern oder kontaminierten Materialien wie Kleidung, Fahrzeugen oder Geräten übertragen. Auch die unsachgemäße Entsorgung von Speiseabfällen kann das Virus verbreiten. Das ASP-Virus ist äußerst widerstandsfähig und bleibt selbst bei niedrigen Temperaturen über Monate hinweg infektiös. Diese Eigenschaften erschweren die Eindämmung insbesondere in der kalten Jahreszeit.
Gemeinsames Engagement ist entscheidend
Michael Koch, Beigeordneter und Dezernent des Landkreises Havelland, unterstreicht:
"Die jüngsten Entwicklungen zeigen, wie schnell die Afrikanische Schweinepest auch in unserer Region auftreten kann. Eine effektive Bekämpfung erfordert das Engagement aller. Jägerinnen und Jäger spielen eine Schlüsselrolle, indem sie Proben einsenden und Wildbestände in ihren Revieren genau beobachten. Doch auch die breite Bevölkerung kann helfen: Jede Meldung über tote oder auffällig wirkende Wildschweine ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Seuche. Nur wenn wir gemeinsam handeln, können wir die Verbreitung des Virus stoppen."
Seit der Ersteinschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Brandenburg gilt für den Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung des Landrates an Jagdausübungsberechtigte. Diese wird mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) nunmehr nochmals bestätigt. Die verstärkte Bejagung aller Jagdreviere und die verstärkte Fallwildsuche ist angeordnet. Jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild soll mit Tupferprobe beprobt werden und ist virologisch untersuchen zu lassen. Die verendeten Tiere müssen mit Wildursprungsscheinen gekennzeichnet werden und die Koordinaten des Fundortes sind bei der Abgabe der Probe in den Bürgerservicebüros des Landkreises anzugeben. Die Probennahme wird mit einer Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro vergütet.
Der Landkreis bitte alle Jäger auch weiterhin um Einsendung vom Blutproben aus Drückjagden.
Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung
Detaillierte Informationen sowie Hinweise zum richtigen Verhalten stellt der Landkreis Havelland auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung. Für weitere Fragen oder Hinweise können sich Bürgerinnen und Bürger an Frau Wolff im Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wenden.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Havelland
Frau Wolff
Telefon: 03321 403 5507
E-Mail: [email protected]