26/06/2024 | Press release | Distributed by Public on 26/06/2024 21:01
Die aktuelle Form der ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäß. Bildungsminister Martin Polaschek setzte daher Anfang Mai einen Expertenrat ein, um Szenarien für die Weiterentwicklung der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) an den sowie der Abschlussarbeiten an den BMS (Berufsbildende Mittlere Schulen) für die Zukunft zu schaffen. Ein Zwischenbericht konnte bereits Anfang Juni präsentiert werden.
Auf Basis des Rohberichts des Expertenrates und eines parallel zum Rat laufenden, ambitionierten Prozesses konnte Bundesminister Polaschek nun im Anschluss an den Ministerrat Ende Juni neue Regeln für die abschließenden Prüfungen, die bereits ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 gelten, präsentieren:
Mehr Wahlfreiheit an :
An der Allgemeinbildende Höhere Schulen wird die bisherige Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) zur Abschließenden Arbeit, die völlig neue Medienformate zulässt. So kann die abschließende Arbeit künftig auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein. Konkret ist damit die Herstellung eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage, eines Podcasts oder eine empirische Erhebung und deren Interpretation möglich.
Ganz zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung dabei ist die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen. Das soll die Quellenkritik stärken und die Eigenständigkeit der Arbeiten besser zum Ausdruck bringen. Die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können somit Arbeiten erstellen, die noch besser ihren Interessen und Neigungen entsprechen und auch gesellschaftliche, mediale Entwicklungen berücksichtigen.
Bis inkl. dem Schuljahr 2028/29 haben die Schülerinnen und Schüler an den zudem auch die Wahl zwischen der Erstellung und Präsentation dieser abschließenden Arbeit und einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung im Rahmen der Matura. Für das kommende Schuljahr muss dies bis 30. September 2024 bekannt gegeben werden. Die Erstellung der Arbeit in einer anderen Form - also etwa als Produkt eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses - ist zwar im kommenden Schuljahr schon möglich, bedarf dafür jedoch das Einvernehmen mit dem Betreuungslehrer der Betreuungslehrerin.
Abschaffung der Abschlussprüfung an BMS
In berufsbildenden mittleren Schulen kommt es zur Abschaffung der aktuellen Abschlussarbeit bereits ab dem Schuljahr 2024/25. Im berufsbildenden mittleren Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet. Die praktischen Fähigkeiten werden im Rahmen des Unterrichts, etwa in der Übungsfirma, gelehrt und aufgebaut und künftig im Rahmen der laufenden Leistungsbeurteilung bewertet.
Diplomarbeit an bleiben erhalten
Unverändert bleiben die Diplomarbeiten an den Berufsbildenden Höheren Schulen (, HUM, ). Die im Diplomarbeitsprozess aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur beruflichen Gesamtqualifikation dar. Die Diplomarbeiten haben bereits eine langjährige Tradition.
Bildungsminister Martin Polaschek:
Klubobfrau Sigi Maurer:
"Die Grundidee der Vorwissenschaftlichen Arbeit ist ja wichtiger denn je: Schüler:innen sollen sich intensiv mit einem Thema beschäftigen, das sie persönlich brennend interessiert. Wir finden: Das muss kein Text sein, das kann auf vielfältige Weise geschehen. Der Kreativität sollen so wenig Grenzen wie möglich gesetzt werden. Das Ziel ist, 21st Century Skillswie kritisches Denken, Kollaboration, Kommunikation und Kreativität für alle Maturant:innen zu fördern".