Bundesland Thüringen

06/19/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/19/2024 12:04

Bürokratieabbau in der Landwirtschaft: TMIL und Verbände im Arbeitsprozess auf Landesebene

MedieninformationBürokratieabbau in der Landwirtschaft: TMIL und Verbände im Arbeitsprozess auf Landesebene

19.06.2024

Heute (19.06.) traf sich Staatssekretär Torsten Weil mit Vertreterinnen und Vertretern der Thüringer Landwirtschaftsverbände, um den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Landesebene voranzubringen. Vorab haben Arbeitsgruppen mit Vertreter:innen der Verbände, von Agrarbetrieben und der Verwaltung Vorschläge zum Bürokratieabbau in Landeszuständigkeit ausgearbeitet, die nun weiter vertieft und für die ein abgestimmter Umsetzungsfahrplan festgelegt werden soll. "Als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz haben wir uns den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft als Hauptthema auf die Agenda gesetzt. Gemeinsam mit den anderen Ländern ist es gelungen, den Prozess zum Bürokratieabbau auf Bundesebene anzustoßen und erste Erfolge zu erzielen. Auf Landesebene haben wir weitere Möglichkeiten, Arbeitsprozesse für Landwirtinnen und Landwirte zu erleichtern. Gemeinsam mit den Verbänden haben wir viele Vorschläge erarbeitet, die wir nun prüfen und, wenn möglich, schrittweise umsetzen werden", sagt Staatssekretär Weil.

Die für den Prozess zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Landesebene gegründeten Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Themen Agrarzahlungen, Nichtflächenbezogene Projektförderung und Tierhaltung. Alle Arbeitsgruppen haben Vorschläge benannt, die sich insbesondere auf vereinfachte Standards bei Melde- und Nachweisfristen, beschleunigte Verfahren und vereinheitlichte Regelungen beziehen. Im weiteren Prozess wird nun erarbeitet, welche der Vorschläge landesseitig umsetzbar sind, für welche es länderübergreifender Initiativen bedarf und was aufgrund der übergeordneten Rechtslage nicht realisierbar ist. "Wir betrachten den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft als notwendige, ganzheitliche Aufgabe, die wir auf allen politischen Ebenen in Angriff nehmen. Im Agrarbereich sind die Länderkompetenzen begrenzt. Dennoch wollen wir unsere Möglichkeiten nutzen, die Verwaltung für bürokratiearme Lösungen zu sensibilisieren sowie Landwirtinnen und Landwirte von bürokratischen Aufwand zu entlasten", so Staatssekretär Weil.

In der Agrarministerkonferenz (AMK) hat Thüringen den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft als eines der wichtigsten Themen im Vorsitzjahr eingebracht. Die Länder hatten dem Bund 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt. Insbesondere ein vereinfachtes Fach- und Förderrecht soll dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu verringern. Der Bund hat zu ersten Vorschlägen der Länder bereits Rechtssetzungsverfahren eingeleitet. Weitere Verfahren, vor allem zur vereinfachten nationalen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, sollen zügig angestoßen und noch bis Mitte des Jahres umgesetzt werden. Im Pflanzenschutzrecht sollen Ausnahmeregelungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei Genehmigungsprozessen von Stallbauvorhaben wird die Regelungsdichte abgebaut, um insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe ein vereinfachten Verfahren einzuführen. Bei Biogasanlagen wird ein Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweise angestrebt. Der Bund will bei der Herbst-AMK am 13. September 2024 in Oberhof über den Umsetzungsstand und weitere geplante Maßnahmen zum Bürokratieabbau berichten.

Zusätzlich wurden auf EU-Ebene Änderungen des GAP-Basisrechts beschlossen, die wichtige Entlastungen und Vereinfachungen für den Berufsstand und die Verwaltungen mit sich bringen und in nationales Recht umgesetzt werden. Die bislang vorgegebene Stilllegungspflicht von Agrarflächen wird abgeschafft und so Planungssicherheit für Agrarbetriebe hergestellt. Kleinbäuerliche Betriebe bis 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden von Kontrollen und Sanktionen befreit. Starren GAP-Regeln, die sogenannte GLÖZ-Standards, werden gelockert und Länder erhalten die Möglichkeit, vorübergehende Ausnahmen aufgrund von Witterungsbedingungen zuzulassen.