12/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/11/2024 13:05
11.12.2024
Die Themen der Dezember-Sitzung waren vielfältig. Beschlüsse wurden zudem unter anderem zum Integrationskonzept sowie zum 3. Sozialbericht des Landkreises gefasst.
Landratswahl 2025 - Änderung des Termins des zweiten Wahlganges
Der Kreistag hat der Verlegung des zweiten Wahlgangs für die Landratswahl zugestimmt. Er kann gemeinsam mit der für den 23. Februar 2025 geplanten Bundestagswahl stattfinden. Am 26. Januar 2025 findet der erste Wahlgang statt. "Die zugelassenen fünf Wahlvorschläge sind auch für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang gültig, sofern diese nicht von den Wahlvorschlagsträgern nach dem ersten Wahlgang zurückgenommen werden", so Kreiswahlleiter Peter Schubert. In Mittelsachsen sind rund 240 000 Personen wahlberechtigt. Die konkreten Personen sind mit der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden.
Information zur Nachkalkulation der Abfallgebühren des Landkreises Mittelsachsen für die Kalkulationsperiode 2022 bis 2023
Die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen informierte am 11. Dezember 2024 im Kreistag über die Nachkalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2022 und 2023. Aufgrund einer größeren Nachfrage an Restabfallbehältern und entsprechend mehr Entleerungen bei den 240-Liter- und 1.100-Liter-Behältern stiegen die Einnahmen der Fest- und Entleerungsgebühren an. Durch Verschiebung der CO2-Steuereinführung konnten 2023 letztmalig erhebliche Kosten eingespart werden. Die tatsächlichen Erlöse für Papier, Pappe und Kartonagen fielen im Vergleich zu dem kalkulierten Erstattungspreis um ein mehr als Doppeltes höher aus. Aufgrund von Einsparungen innerhalb der EKM konnten weitere Kosten vermieden werden. Final führte dies zu einem Gebührenüberschuss in Höhe von rund 6,08 Millionen Euro, der bis spätestens 2028 in die Gebührenkalkulation einfließt, um die Abfallgebühren der Mittelsachsen und -sächsinnen stabil zu halten.
Haushalt eingebracht
Der neue Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 wurde in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Entwurf weist aktuell ein Defizit im Ergebnishaushalt für die beiden Jahre in Höhe von fast 84 Millionen Euro aus. "In der jetzigen Form ist der Haushalt nicht gesetzeskonform. Daher gab es bereits intensive Gespräche mit dem Freistaat", so der Leiter Abteilung Finanzen und Controlling Dr. Christoph Trumpp. Es liege hier ein strukturelles Problem der kommunalen Finanzausstattung vor. Der Landkreis habe zahlreiche Pflichtaufgaben, auf die er keinen Einfluss hat, die aber seinen Haushalt belasten. Als großen Posten nannte Dr. Trumpp in diesem Zusammenhang die Ausgaben im sozialen Bereich, wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege. Auch die Umlage an den Kommunalen Sozialverband wird nach aktuellen Berechnungen erneut auf bis zu 58 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 steigen. Trifft dies so zu, wäre diese Umlage innerhalb von knapp zehn Jahren um etwa 91 Prozent gestiegen. Weitere hohe Ausgaben betreffen die Personalkosten und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Seit 2019 entwickeln sich die ÖPNV-Ausgaben bis Ende 2026 um 142 Prozent nach oben, auf einen jährlichen Zuschuss von knapp 23 Millionen Euro in 2026. Um die Defizite in den beiden Jahren abzumildern, greift der Landkreis auf seine restliche Liquidität zurück, diese wird bereits 2025 aufgebraucht sein. Der Landkreis rutscht dann in den sogenannten Kassenkredit, eine Art Dispo. Außerdem steht eine Erhöhung der Abgaben der Städte und Gemeinden, die sogenannte Kreisumlage, im Raum. "Das ist ein schmaler Grad zwischen dem Finanzbedarf des Landkreises und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden", so Dr. Trumpp. Fakt sei: Sollte Mittelsachsen einen nicht gesetzeskonformen Haushalt beschließen, werde ein Haushaltskonsolidierungskonzept notwendig. "Dabei werden sämtlich Ausgaben und Strukturen auf den Prüfstand gestellt, um Sparpotentiale zu heben", so Dr. Trumpp. Unabhängig davon hatte der Kreistag ein erstes Papier zur Konsolidierung im vergangenen Jahr zur Kenntnis genommen. Dr. Trumpp betonte aber, dass der Landkreis weiter entwickelt werden soll. Investitionen seien geplant, aber nur mit Krediten möglich. Daher werde hier genau priorisiert. Da es bei den kommenden Beratungen noch viel Bewegung geben werde, ging Dr. Trumpp noch nicht ins Detail.
Neuer Radweg zwischen Berthelsdorf und Müdisdorf
Entlang der Kreisstraße 7731 wird ein neuer Radweg entstehen. Das Besondere ist hier die Mitwirkung der Gemeinde Weißenborn. Sie übernimmt die notwendigen Eigenanteile des Landkreises an dem Vorhaben. Der Großteil soll über den Freistaat gefördert werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. "Es ist ein bisher einmaliges Projekt im Landkreis. Für die Gemeinde hat der Weg eine große Bedeutung. Sie hat das Projekt ins Leben gerufen und treibt das Vorhaben zielgerichtet voran", so die Leiterin der Abteilung Straßen Claudia Landgraf. Für den Kreis wäre der Bau vor dem finanziellen Hintergrund nicht möglich gewesen. Damit die Maßnahme gelingt, hat der Kreistag einer entsprechenden Zweckvereinbarung zur Umsetzung zugestimmt. Sie regelt die Finanzen, die Unterhaltung und die Umsetzung des Baus. Dieser wird vom Landkreis selbst beauftragt. Das Vorhaben hat ein Volumen von rund 690.000 Euro. Claudia Landgraf: "Wir freuen uns sehr, dass dieses Projekt durch das große Engagement der Gemeinde so weit fortgeschritten ist. Daher hoffen wir auf eine Förderzusage." Der Radweg hat eine Länge von 850 Metern, der Baustart hängt vom Förderbescheid ab.
Fördermittel des Freistaates für den Straßenbau
Der Freistaats stellt Mittelsachsen insgesamt wieder rund 12,6 Millionen Euro für den grundhaften Straßenbau zur Verfügung. Diese teilen sich die Städte und Gemeinden mit knapp 8,5 Millionen und der Landkreis mit rund 4,1 Millionen Euro auf. Dieser wird das Geld mit fünf Maßnahmen in Lunzenau, Altenhain, Lichtenwalde, Penig und Stein untersetzen. Alles steht unter dem Haushaltsvorbehalt, denn weitere vier Millionen Euro steuert der Kreis als Eigenmittel bei. "Das Jahr 2025 steht im Straßenbau hauptsächlich unter dem Aspekt der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder", fasst Claudia Landgraf die Maßnahmen zusammen.
Im Einzelnen:
Lebenslagen im Wandel: Der dritte Sozialbericht für den Landkreis Mittelsachsen ist erschienen
Wie leben Menschen in Mittelsachsen zusammen? Wie weit sind ihre Arbeitswege? Welches Einkommen steht ihnen zur Verfügung? Wer bekommt Wohngeld, ist arbeitslos oder besucht eine Schule im Landkreis? Wo leben die die meisten jungen/älteren Menschen? Wie gesund sind Kinder beim Schulanfang?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Leben in Mittelsachsen präsentierte Professorin Dr. Isolde Heintze von der Fakultät Soziale Arbeit der Hochschule Mittweida dem Kreistag Mittelsachsen. Sie stellte den dritten Sozialbericht des Landkreises Mittelsachsen erstmals öffentlich vor. Eingebunden in die Erarbeitung des fast 400-seitige Werkes waren in den vergangenen zwei Jahren auch verschiedene Fachbereiche des Landratsamtes.
"Aller guten Dinge sind drei", so Professorin Dr. Heintze. "Das konsequent umgesetzte Sozialberichterstattungsvorhaben im Landkreis Mittelsachsen sucht im Freistaat Sachsen seines Gleichen. Mit dieser kontinuierlichen Sozialberichterstattung lassen sich detailliert und kleinräumig die Lebenslagen der mittelsächsischen Bevölkerung nunmehr über zwölf Jahre hinweg abbilden." Der dritte Sozialbericht beleuchtet für den Zeitraum von 2019 bis 2022 die Entwicklung der Lebenslagen im Landkreis. Diese und die vielfältigen Lebenssituationen der Einwohnerinnen und Einwohner Mittelsachsens in den 52 kreisangehörigen Kommunen werden im Sozialbericht differenziert dargestellt. Inhaltlich schließt der Bericht an die vorherige Berichterstattung an und nimmt in bewährter Weise die vier Handlungsfelder Demografie, Einkommen und Finanzen, Gesundheit und Soziale Teilhabe unter die Lupe. Darüber hinaus bereichern neue Themen wie der Exkurs "Zwischen Herausforderungen und Chancen - Perspektiven für Menschen ausländischer Herkunft im Landkreis Mittelsachsen", eine "Erweiterung der Indikatoren für sozial unsichere Lebenslagen von Kindern und ihren Familien" oder auch die Betrachtung des Themas "Pflege" den Bericht. Auch erste Ergebnisse aus der Bevölkerungsumfrage Zensus 2022 werden dargestellt. Mit der neuen Verknüpfung der datengestützten Befunde zu "Sozialpolitischen Handlungsfeldern" wird die Bedeutung der kleinräumigen Sozialberichterstattung für die kommunale Sozialpolitik greifbar. Gut strukturiert werden im Wortsinn "Daten für Taten" zur Verfügung gestellt.
Jörg Höllmüller, 2. Beigeordneter, betont: "Der Sozialbericht zeigt eindrücklich, dass sich Angebote der sozialen Daseinsvorsorge der demografischen Entwicklung und auch den gesellschaftlichen Trends, wie Individualisierung und Digitalisierung, anpassen müssen. Großes Potential dafür liegt darin, mehr als bisher wieder Generationen zusammen und regional zu denken." Die Zukunftsimpulse am Ende des Berichtes geben wertvolle Hinweise für die Entwicklung einer sozialen und teilhabegerechten Gesellschaft im Landkreis Mittelsachsen. Auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind eingeladen, sich mithilfe des Berichts Einblick in die Entwicklungen der sozialen Lange zu verschaffen, darüber in den Austausch zu kommen und den Landkreis mitzugestalten.
Der 3. Sozialbericht des Landkreises Mittelsachsen steht in Kürze zum Download zur Verfügung, ebenso wird eine Version in Leichter Sprache abrufbar sein. Vorgestellt wird der umfassende Wissensspeicher auch in Blogbeiträgen unter mittelsachsen-sozial.de.
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft
Zum 1. Januar 2025 tritt im Landkreis Mittelsachsen eine neue Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII in Kraft. Sie ist eine Rechtsgrundlage für die Gewährung von sozialen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, z. B. vom Jobcenter Mittelsachsen oder vom Sozialamt des Landratsamtes Mittelsachsen. Sie regelt, welche Wohnkosten für die Bewilligung der Sozialleistungen angemessen sind. Ein beauftragter Dienstleister hat aktuelle Angebotsmieten im gesamten Landkreis erhoben und zusammengeführt. Diese wurden im Ergebnis angepasst. Innerhalb des Kreises gibt es fünf Vergleichsräume mit unterschiedlichen Mietniveaus: die Mittelbereiche Döbeln, Mittweida und Freiberg, das Chemnitzer Umland und die Stadt Freiberg. Laut neuer Richtlinie bewegt sich die Höhe der angemessenen Kosten für einen Ein-Personen-Haushalt zwischen 340 und 380 Euro und liegt damit geringfügig höher als in der aktuellen Richtlinie mit Wirkung seit 1. Januar 2023. Für vier Personen liegt dieser Wert zwischen 550 und 620 Euro ebenfalls höher. Es wurde im Rahmen der Sitzung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angemessenen Unterkunftskosten die Grundmiete und die kalten Betriebskosten beinhalten.
Feuerwehren erhalten mehr Geld
Das Thema Feuerwehren umfasste in der Sitzung des Kreistages gleich drei Tagesordnungspunkte. Darin ging es um die Unterstützung des Kreisfeuerwehrverbandes, die Förderung des Feuerwehrwesens insgesamt und die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Kreisbrandmeister und Ausbilder. Letztere regelt die Höhe der Aufwandsentschädigungen. Für die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister steigt diese von rund 307 Euro pro Monat auf 386 Euro und für ehrenamtliche Ausbilder von 15 Euro auf 19 Euro pro Stunde. Ehrenamtliche Helfer erhalten künftig 9,50 Euro pro Stunde, jetzt liegt dieser Satz bei 7,50 Euro. Der Kreisfeuerwehrverband wird künftig durch den Landkreis mit einem Budget von 76.500 Euro finanziell unterstützt, das entspricht einer Steigerung von 6.500 Euro im Vergleich zur bisherigen Förderung. Hintergrund ist eine entsprechende Meldung des Verbandes, dass zusätzliche Mittel für die Sicherung seiner Arbeit notwendig sind. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Kreistages, wurde hierzu eingesetzt. Ebenso fanden Abstimmungen mit der Vertretung der Städte und Gemeinden statt. Im Gesamtergebnis wurden einzelne Maßnahmen festgelegt. Beispielsweise wurden Räumlichkeiten in der GIZEF GmbH vermittelt. Die Mietausgaben reduzierten sich dadurch stark, ebenso soll die Umlage der Träger der Feuerwehren an den Verband erhöht werden. Außerdem wurde vom Kreistag eine Richtlinie erlassen, die regelt, wie Fördermittel des Freistaates für das Feuerwehrwesen verwendet werden sollen. Jedes Jahr erhält Mittelsachsen entsprechende Gelder für die notwendigen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe.
Kreistag prüft Klimaschutzkonzept
Der Landkreis Mittelsachsen hat ein integriertes Klimaschutzkonzept für seine eigenen Zuständigkeiten entwickelt. Nach Abschluss der Erstellung wurde nun im Kreistag ein Zeitplan über dem weiteren zeitlichen Ablauf vorgelegt. Die endgültige Entscheidung über das Papier könnte 2025 fallen. Es konzentriert sich auf Maßnahmen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des Landkreises, wie die Steigerung der Energieeffizienz in eigenen Liegenschaften, den Ausbau erneuerbarer Energien und Anpassungen im Fuhrpark. "Das Klimaschutzkonzept wurde erstmals erstellt. Mit der Bilanzierung sind sehr komplexe Unterlagen entstanden", betonte der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Die Verwaltung sieht die kommende Zeit als Chance, offene Fragen zu klären und weitere Perspektiven einzubringen.
Integrationskonzept wird erstellt
Für den Landkreis Mittelsachsen wird ein Integrationskonzept erstellt. Darüber wurde der Kreistag informiert. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung auf Ebene des Freistaates, die dem Landkreis hierzu verpflichtet. Aus Sicht des zuständigen Ministeriums stellt das Konzept eine Grundlage des Integrationsmanagements vor Ort dar, womit alle Ressourcen im Landkreis Mittelsachsen gebündelt und abgestimmt werden. Mit Hilfe eines Steuerungskreises aus Akteuren der Zivilgesellschaft und Arbeitsmigration soll ein entsprechender Vorschlag für Mittelsachsen erarbeitet werden. Alle Städte und Gemeinden sind dann in den Prozess involviert. Der Landkreis nimmt sich seit 2016 der Aufgabe an, eine gut strukturierte und nachhaltige Integrationsarbeit umzusetzen. Als Beispiel seien die Integrationskoordinatorinnen und -koordinatoren, die Dolmetscherdienste sowie die Servicestelle Arbeit und Migration genannt.
Bestellung des Leiters der Abteilung Gebäude und Liegenschaften
Zum 01. Januar 2025 wird eine Strukturänderung in der Abteilung Interner Service realisiert. Diese verfolgt das Ziel, die Abteilung stärker auf das Aufgabengebiet der Bewirtschaftung der landkreiseigenen Gebäude und Liegenschaften zu fokussieren. Zentrale Dienstleistungsaufgaben werden anderen Abteilungen zugeordnet. In diesem Zusammenhang erfolgt die Umbenennung in Abteilung Gebäude und Liegenschaften. Der Kreistag hat Dr. Christoph Menzel zum Leiter dieser Abteilung ernannt. Er ist Doktor der Ingenieurwissenschaften und derzeit Referent für das Modul Baubetriebswirtschaft an der Bauakademie Sachsen.
Terminplan Kreistag
Der Kreistag kommt im nächsten Jahr viermal zusammen. Das entschied des Gremium. Demnach tagen die Mitglieder am 12. März, 28. Mai, 10. September und 3. Dezember jeweils im Beruflichen Schulzentrum "Julius Weisbach" in Freiberg.