10/03/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/03/2024 08:37
Mit diesem nationalen Gesetz wird ein "Amt zur Verteidigung der Souveränität" eingerichtet, das bestimmte Aktivitäten untersuchen soll, die angeblich im Interesse eines anderen Staates oder einer ausländischen Einrichtung, Organisation oder natürlichen Person ausgeführt werden und mutmaßlich die Souveränität Ungarns verletzen oder gefährden könnten. Gleiches gilt für Organisationen, deren mit Geldern aus dem Ausland finanzierte Aktivitäten angeblich Wahlergebnisse oder den Wählerwillen beeinflussen. Aus Sicht der Kommission verletzt das ungarische Gesetz die EU-Grundrechte, Grundfreiheiten des Binnenmarktes und EU-Datenschutzvorschriften. Sie hat im Februar 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Klage sind ein Aufforderungsschreiben und eine mit Gründen versehene Stellungnahme vorangegangen.