Kanton Luzern

09/10/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/09/2024 21:42

Regierung verabschiedet Massnahmenplan zum Schutz für Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer

Regierung verabschiedet Massnahmenplan zum Schutz für Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer

Der Regierungsrat hat das Massnahmenprogramm zum Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung der Gewässer für die Jahre 2025 bis 2028 verabschiedet. Dieses legt fest, welche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Massenbewegungen sowie Massnahmen für die Revitalisierung der Gewässer geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden. Der Kantonsrat wird das Massnahmenprogramm nun beraten.

Der Schutz vor Naturgefahren ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel weiter an Bedeutung gewinnt. Nach wie vor sind noch nicht alle Siedlungsgebiete im Kanton Luzern ausreichend vor Hochwasser geschützt. Neben dem Schutz von Personen und Sachwerten ist auch die naturnahe Gestaltung der Gewässer als wichtige Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen eine prioritäre Aufgabe, deren Bedeutung mit fortschreitendem Klimawandel ebenfalls zunehmen wird.

Vierjahresplanung auf der Grundlage einer umfassenden Risikobewertung
Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat das Massnahmenprogramm für die Jahre 2025 bis 2028. Es zeigt unter Berücksichtigung des Risikos und den zur Verfügung stehenden Mitteln auf, wie die Massnahmen langfristig geplant werden. Die Mittel für die Naturgefahrenabwehr sollen dort eingesetzt werden, wo die grössten Risiken vermieden oder auf ein akzeptables Mass reduziert werden können. Neben dem Schutz ist auch die Revitalisierung der Gewässer eine wichtige Aufgabe. Beides wird im Massnahmenplan, der im Vierjahres-Rhythmus neu erarbeitet wird, berücksichtigt.

Das Massnahmenprogramm 2025-2028 zeigt auf, welche Projekte in der vorherigen Periode umgesetzt werden konnten und wo laufende Projekte aktuell stehen. Neue Vorhaben wurden nach festgelegten Grundsätzen überprüft und werden entsprechend ihrem Schadenpotenzial beziehungsweise dem Mass der Risikoreduktion aufgenommen und priorisiert. Im neuen Massnahmenprogramm sind insgesamt 97 Projekte. Darunter beispielsweise weitere Projekte, um den Hochwasserschutz und die Renaturierung an der Kleinen Emme und an der Reuss zu verbessern.

Bewusster Projektüberhang vorgesehen
Die Aufnahme ins Massnahmenprogramm ist Voraussetzung, aber keine Garantie dafür, dass Schutzmassnahmen in der Programmperiode ausgeführt werden können. Ein Projektüberhang ist notwendig, damit die jährlichen Investitionsmittel tatsächlich ausgeschöpft werden können. Aufgrund von Verzögerungen im Projektierungs-, Bewilligungs-, Landerwerbs- oder Vergabeverfahren sowie infolge von Schwankungen in der Marktlage im Baugewerbe können erfahrungsgemäss nicht alle Projekte innerhalb des vorgesehenen Zeitraums realisiert werden. Diese werden jeweils in die nächste Programmperiode übernommen.

Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen das Massnahmenprogramm mehrheitlich
Die Vernehmlassung zum Entwurf des Massnahmenprogramms 2025-2028 dauerte vom 5. Dezember 2023 bis am 6. März 2024. Insgesamt sind 61 Stellungnahmen mit 283 Anträgen, darunter auch 65 Anträge zur Aufnahme neuer Projekte, von Gemeinden, Parteien, Verbänden und weiteren Interessierten eingegangen. Die Mehrheit begrüsst das Massnahmenprogramm als transparentes und nachvollziehbares Mittel und beurteilt es positiv.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Botschaft B 37
vif.lu.ch/naturgefahren
Bild 1: Hochwasserschutz und ökologische Aufwertung gehen an der Ron, hier in der Gemeinde Root, Hand in Hand. Der Bachlauf wurde verbreitet, abwechslungsreich gestaltet und hochwassersicher ausgebaut.
Bild 2: In Vitznau ereignete sich im Sommer 2024 ein grosser Hangrutsch im Gebiet Hinterbergen/Gassrübi. Im Massnahmenprogramm 2025-2028 sind verschiedene Schutzkonzepte für Vitznauer Bäche enthalten.