Bundesland Thüringen

04/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/07/2024 20:38

1046. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2024

1046. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2024

124/202404.07.2024
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat sowohl eine von der Anzahl als auch grundsätzlichen Bedeutung der zu behandelnden Vorlagen gewichtige Tagesordnung zu bestreiten. Zu abschließenden Befassung liegt der Länderkammer zunächst eine Reihe von Gesetzesbeschlüssen des Bundestages vor. Darunter finden sich vor allem die Novelle des Düngegesetzes, die Validierung und Digitalisierung der Berufsbildung, eine weitere Reform des BAföG, die Verankerung eines THC-Wirkungsgrenzwertes im Straßenverkehrsgesetz und eine umfassende Reform des Postgesetzes. Weiterhin wird der Bundesrat bei einer Reihe von Gesetzesentwürfen aus den eigenen Reihen darüber entscheiden, ob diese in den Bundestag eingebracht werden sollen. Dazu gehören eine auch von Thüringen getragene Änderung des Transplantationsgesetzes mit dem Ziel der Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden sowie Vorlagen zum strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgern und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes. Abgestimmt wird darüber hinaus zu mehreren Entschließungen, so zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten, zu einer Fortschreibung der Wohngeld-Reform von 2023 sowie zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. Im sogenannten ersten Durchgang kann der Bundesrat zu insgesamt zwanzig Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung nehmen, darunter sind die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes sowie die Entwürfe des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes, des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes und des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes besonders umfangreich.Stimmführer für den Freistaat Thüringen ist Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:

TOP 9 Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)

Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Postrecht aus dem Jahre 1997 grundlegend novelliert. Damit sollen auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen gewährleistet, der faire Wettbewerb gestärkt, gute Arbeitsbedingungen gefördert und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor gesetzt werden. Wichtigstes Ziel ist dabei eine flächendeckende, ausreichende Gewährleistung von Postdienstleistungen. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Briefpost bedeutet die Reform allerdings, dass sie künftig länger auf ihre Post warten müssen. Denn das Gesetz sieht unter anderem geänderte Zustellzeiten vor, das heißt, dass Briefpost nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden muss, damit der im Grundgesetz vorgesehene Universaldienst noch gewährleistet ist. Die Gewichtsobergrenze für Pakete, die von einer Person allein zugestellt werden dürfen, soll hingegen künftig bei 20 anstatt von bisher 31,5 Kilogramm liegen.

Der Bundesrat hatte in seiner Februarsitzung eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetz abgegeben. Der Bundestag hat das Gesetz schließlich am 13. Juni 2024 in geänderter Fassung verabschiedet. Die dabei vorgenommenen Änderungen betreffen beispielsweise gestiegene Verantwortlichkeiten von Paketdienstleistern bei der Beauftragung von Subunternehmern, Rückausnahmen bei den sonst verlängerten Postlaufzeiten für Pressepublikationen und Briefwahlunterlagen sowie Abschwächungen bei den sektorspezifischen Mitwirkungspflichten großer Postdienstleister hinsichtlich ihrer emittierten Treibhausgase.

Aus den Ausschussberatungen liegt die Empfehlung vor, dem Gesetz zuzustimmen sowie eine begleitende Entschließung zu fassen, die überwiegend auf einen von mehreren Ländern, darunter auch Thüringen, vorlegten Antrag zurückgeht. Damit soll die Bundesregierung unter anderem gebeten werden, grundsätzlich ein Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile, das heißt für den Transport inklusive Sortierung und Verladung der Pakete sowie die Auslieferung, für die Kurier- und Paketbranche gesetzlich zu regeln.

Bei der Abstimmung wird sich Thüringen zur Frage der Zustimmung zum Gesetz enthalten und den Forderungen in der Entschließung zustimmen, die mit Thüringer Unterstützung in das Ausschussverfahren eingebracht worden sind.

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0298-24

TOP 20 Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)

Laut der Begründung des Gesetzentwurfs verfolgt die Bundesregierung mit der Vorlage das Ziel, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig stabil und finanzierbar zu halten. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden. Um einen dauerhaften Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, wird eine Stiftung "Generationenkapital" errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf noch weitere Regelungen, darunter eine Änderung der Fortschreibungsvorschriften für die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung, die Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung, eine Verlängerung der Beitragssatzuntergrenze bis zum Jahr 2036 sowie die Erweiterung der Berichtspflichten der Bundesregierung und eine Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern.

Aus dem Ausschussverfahren liegt eine umfangreiche Empfehlung für eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor. Thematisiert werden darin unter anderem die Bedeutung der gesetzlichen Rente als Einkommensquelle im Alter, die Sicherung der Angemessenheit und Finanzierbarkeit auch für künftige Generationen aber auch die Notwendigkeit weiterer Reformschritte.

Thüringen wird bei der Abstimmung im Bundesrat vor allem die Ziffern der Empfehlung unterstützen, die auf den umfangreichen Antrag zurückgehen, den das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Beratungen im federführenden Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie im Ausschuss für Familie und Senioren des Bundesrates vorgelegt hatte.

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0264-24

TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz)

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf insbesondere die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, die Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie eine Entbürokratisierung erreichen.

Wichtiges Element der Reform ist die Einführung einer Vorhaltevergütung und damit eine partielle Lösung der Finanzierung von der konkreten Leistungserbringung. Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für diejenigen Leistungsgruppen, die ihnen durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes zugewiesen wurden und hinsichtlich derer sie die jeweils maßgeblichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen grundsätzlich erfüllen.

Das Vorliegen der Qualitätskriterien wird bundeseinheitlich strukturiert vom Medizinischen Dienst geprüft. Die Erfüllung der Qualitätskriterien ist grundsätzlich auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig.

Um auch in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen weiterhin eine qualitätsgesicherte Grundversorgung aufrecht erhalten zu können, wird der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung gefördert.

Aus dem Ausschussverfahren liegt die Empfehlung für eine umfangreiche Stellungnahme vor. Thüringen wird bei der Abstimmung im Plenum darin vor allem die Ziffern unterstützen, die auf die Feststellung der Zustimmungspflicht des Bundesrates zu diesem Gesetz bzw. Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Länder bei der Krankenhausplanung abstellen. Befürwortet werden durch Thüringen auch weitere Empfehlungen, so zur einer Neufassung der Regelung zur Errichtung des Transformationsfonds.

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0235-24

TOP 62 Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule

Mit der Initiative, bei der Thüringen Mitantragsteller ist, soll vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern für eine Folgevereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019-2024 noch einmal auf das gemeinsam angestrebte Ziel einer Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität sowie auf den damit verbundenen zügigen und belastbaren Abschluss der Verhandlungen hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung hingewiesen werden.

Die Bundesregierung soll vor allem dazu aufgefordert werden, die Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag in Bezug auf den DigitalPakt 2.0 zügig mit den Ländern zu konsentieren.

An den Bundestag wird appelliert, der Sicherstellung und Erhöhung der Gleichwertigkeit von - auch digitalen - Bildungschancen haushaltspolitische Priorität zukommen zu lassen und eine bedarfsgerechte, vollständige und flexible Mittelbereitstellung mit einem Mindestumfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030 mit Beginn des Jahres 2025 sicherzustellen.

Zur Entschließung ist eine sofortige Sachentscheidung für die 1046. Sitzung des Bundesrates beantragt worden. Diese wird Thüringen mittragen und zudem auch für das Fassen der Entschließung stimmen.

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0322-24

Für das Plenum angemeldete Reden:
Ministerin Werner zu TOP 20
- Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
Ministerin Werner zu TOP 24 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversor- gung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz)
Ministerin Werner zu TOP 25 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz)
Minister Prof. Hoff zu TOP 62 - Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule

Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:

Die aktuelle Tagesordnung zur 1046. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1046/tagesordnung-1046.html?nn=4352766.

Ab 09:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de, im Kurznachrichtendienst X und in der App des Bundesrates übertragen.

Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat veröffentlicht.