General Customs Directorate of Germany

08/13/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/13/2024 05:16

Lkw-Kontrolle führt zu zwei Festnahmen

Lkw-Kontrolle führt zu zwei Festnahmen

Krefeld, 13. August 2024

Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet

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Am Montag, dem 5. August 2024, haben Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach einen Lkw kontrolliert. Gegen den Fahrer und den Beifahrer ergab sich der Verdacht auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt. Hinzugezogene Einsatzkräfte des Krefelder Zolls nahmen beide Männer vorläufig fest.

Gegen 8:25 Uhr führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes an der Bismarckstraße in Mönchengladbach Verkehrskontrollen durch. Sie hielten dabei einen Lkw an, der gegen das dortige Durchfahrtsverbot verstoßen hatte. Dabei ergab sich, dass es sich bei dem Fahrer um einen 37-jährigen usbekischen Staatsbürger und bei dem Beifahrer um einen 45-jährigen kirgisischen Staatsbürger handelte, die bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen wurden.

Die Ausweisdokumente, die vorgelegten Arbeitserlaubnisse und die Angaben der Männer begründeten bei den Polizisten den Anfangsverdacht mehrerer Straftaten. Daher wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld - Dienstsitz Mönchengladbach - hinzugezogen, die den Verdacht des illegalen Aufenthalts und somit auch einer illegalen Beschäftigung erhärten konnte.

Usbeken und Kirgisen benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Die beiden Tatverdächtigen konnten lediglich Aufenthaltstitel, die zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Litauen berechtigen vorlegen. Diese vorgelegten Dokumente berechtigen jedoch nicht zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Einen derartigen Aufenthaltstitel konnten beide nicht vorweisen.

Seitens des Zolls wurden folglich Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Die beiden Tatverdächtigen wurden festgenommen.

Im Anschluss an die Maßnahmen wurden die Personen der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.