Kanton Graubünden

08/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/21/2024 00:20

Regierung eröffnet Vernehmlassungen zur Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz und zur Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden

Die Regierung möchte mit einem Anreizsystem im Gesetz über den Zivilschutz des Kantons Graubünden künftig mehr Zivilschutzkader gewinnen und damit den Rückgang der Bestandeszahlen im Zivilschutz bremsen. Zudem soll im Gesetz über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden neu auch die Möglichkeit von regionalen Führungsstäben explizit festgehalten werden. Dies soll die Wichtigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Katastrophenfall unterstreichen. Die Vernehmlassung für die Teilrevisionen der beiden Gesetze wurde eröffnet.

Auf den 1. Januar 2021 trat auf eidgenössischer Ebene das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz in Kraft, was im Kanton Graubünden zu einem massiven Rückgang der Bestandeszahlen der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) geführt hätte, wären in den letzten Jahren nicht entsprechende Gegenmassnahmen, wie zum Beispiel die Verlängerung der Schutzdienstpflicht, ergriffen worden. Nun soll darüber hinaus mit einem Anreizsystem sichergestellt werden, dass auch künftig genügend Zivilschutzkader rekrutiert werden können. Zudem werden, um den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft (EzG) abzugelten, in Zukunft sämtliche Kosten von den Kostenverursachenden beziehungsweise den Gesuchstellenden (Veranstalter) getragen werden müssen.

Des Weiteren soll zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume neu auch in denjenigen Fällen eine Ersatzgabe eingeführt werden, in denen zu Gunsten der Eigentümerschaft ein potentiell nutzbarer Schutzraum aufgehoben wird. Überdies wird von der Abstufung der Schutzraumgrösse abgesehen und eine einheitliche Abgabe eingeführt.

Erfahrungen der letzten Jahre fliessen ins teilrevidierte Bevölkerungsschutzgesetz
In den vergangenen Jahren konnten bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen wichtige Erfahrungen für die Gemeindeführungsstäbe und den kantonalen Führungsstab gesammelt werden. Diese fliessen nun in die Teilrevisionen des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden ein.

Gemeindeführungsstäbe und der kantonale Führungsstab sollen auch künftig jede Katastrophe und Notlage rasch, unkompliziert und schnell bewältigen können. Neu soll im Gesetz über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden die Möglichkeit eines regionalen Führungsstabs explizit festgehalten werden. Wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden im Katastrophenfall ist, hat sich diesen Sommer bei den Unwettern im Misox gezeigt, wo ein regionaler Führungsstab die Notlage bewältigte. Auch künftig wird die Kantonspolizei als erste Partnerin des Bevölkerungsschutzes auf einem Schadenplatz präsent sein. Sie wird die Führung in ausserordentlichen Lagen jedoch bloss stellvertretend bis zu deren Übernahme durch den kantonalen Führungsstab wahrnehmen.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 21. August 2024 bis zum 21. November 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 629 00 85 (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr), E-Mail [email protected]

zuständig: Regierung