Bundesland Niedersachsen

08/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/14/2024 02:53

Statement von Olaf Lies zur Genehmigung der Richtbohrungen von ONE Dyas

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute den Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. "Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet" zugelassen. Das kommentiert der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies wie folgt:

"Die Genehmigung, die das LBEG hier nun erteilt, erfolgt in einem sehr sensiblen Naturraum. Gerade auch im Wissen darum ebenso wie im Lichte der öffentlichen Debatte um das Vorhaben sind diese Entscheidungen mit größter Sensibilität geprüft und mit größter Gewissenhaftigkeit getroffen worden. Gleichzeitig handelt es sich bei der Genehmigung um eine gebundene Entscheidung, es gibt also keinen politischen oder sonst irgendeinen Ermessensspielraum. Alle zur Verfügung stehenden Daten und Untersuchungen sind in diese Entscheidung eingeflossen und entsprechend gewürdigt worden. Am Ende sind die Ablenkbohrungen zu genehmigen gewesen. Dies erfolgt nun.

Nun ist es an der Bundesregierung, ein so genanntes Unitarisierungsabkommen mit unseren niederländischen Nachbarn zu schließen. Hier liegt also die letzte Entscheidung. Das sind letztlich auch energie- und geostrategische Entscheidungen, die der Bund hier treffen muss. Dem Land Niederachsen fällt hier - ganz verkürzt gesagt - vor allem die Aufgabe einer Prüfbehörde zu.

Dieser Aufgabe ist vor knapp vier Wochen das NLWKN mit der Genehmigung für das Versorgungskabel für die Förderplattform in den Niederlanden und nun das LBEG für die Ablenkbohrungen von der Förderplattform in den Niederlanden nach Niedersachsen nachgekommen. Bereits zuvor fand eine intensive Überprüfung der Genehmigungen zur Errichtung der Förderplattform in den Niederlanden sowie zur Erdgasgewinnung aus dem niederländischen Bereich der grenzüberschreitenden Lagerstätte durch die dort zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte statt."