Bundesland Baden-Württemberg

05/08/2024 | News release | Distributed by Public on 05/08/2024 08:26

Arbeitsgruppen beim Strategiedialog Landwirtschaft

Der Strategiedialog Landwirtschaft ist eine Plattform zur Vernetzung, zum Austausch und zum gemeinsamen Arbeiten an Lösungsansätzen. Fünf Arbeitsgruppen bearbeiten verschiedene Schwerpunktthemen.

Nach der Auftaktveranstaltung zum Strategiedialog Landwirtschaft haben sich am 23. September 2022 alle fünf Arbeitsgruppen zu ihren konstituierenden Sitzungen getroffen. In den ersten Sitzungen ging es zunächst vor allem um die konkrete Themenausrichtung und Zielsetzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen. Inzwischen haben weitere Sitzungen stattgefunden. Wir berichten hier fortlaufend über die Treffen, die Arbeit und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen.

Arbeitsgruppe 1 "Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten"

Für die Arbeitsgruppe 1 "Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten" ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verantwortlich.

1. Sitzung am 23. September 2022

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich zunächst über ihre Erwartungen an den Strategiedialog und die Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Möglichkeiten des eigenen Beitrags zu den Zielen des Strategiedialogs ausgetauscht.

Die Erwartungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

  • Anhand von Beispielen bestimmte regionalen Wertschöpfungsketten analysieren.
  • Schwerpunkte setzen und Maßnahmen priorisieren.
  • Visionen und Lösungsansätze für Betriebe in der Wertschöpfungskette entwickeln.
  • Hürden in der Direktvermarktung identifizieren und diese, wenn möglich, abbauen.
  • Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten skalierbar sein.
  • In Baden-Württemberg bestehen bereits viele gute Voraussetzungen und Strukturen für regionale Wertschöpfungsketten, die in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurden. Die Arbeitsgruppe soll und kann dazu beitragen, weiter in die Umsetzung zu kommen.

Die Arbeitsgruppe möchte auch mit der Gastronomie, Logistikern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Naturkostfachhandel sowie dem Kultusministerium in Sachen Ernährungsbildung in Schulen ins Gespräch kommen.

Zunächst steht in der Arbeitsgruppe die Beschreibung der Ist-Situation und die Identifikation der aktuellen Probleme in den jeweiligen Stufen der Wertschöpfungskette auf der Agenda. Weiter möchte die Arbeitsgruppe bestehende Wertschöpfungsketten analysieren und Erfolgsfaktoren herausarbeiten. Dabei möchte sie auch Best-Practice-Beispiele betrachten. Letztlich wird es darum gehen innerhalb der Gruppe Lösungsvorschläge zu erarbeiten und passende Instrumente zu benennen.

2. Sitzung am 30. November 2022

1. Ziele und Inhalte des Treffens:

  1. Auftrag und Ziele der Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten" sind klar definiert.
  2. Auf der Basis dieser Zielsetzung sind die wichtigsten Fragestellungen für den Strategiedialog benannt und den einzelnen Arbeitstreffen grob zugeordnet.
  3. Vereinbarungen für die Gestaltung der weiteren Treffen inklusive Ergebnisdokumentation sind getroffen. Die Termine aller Treffen sind festgelegt.
  4. Um eine Basis zu schaffen, sind die wichtigsten gelingenden und die wichtigsten kritischen Punkte in den Wertschöpfungsketten und den Rahmenbedingungen definiert.

2. Fragestellungen der Arbeitsgruppe 1 im Rahmen des Strategiedialogs:

In den kommenden Sitzungen wird die Arbeitsgruppe eine Schwachstellenanalyse bestehender Wertschöpfungsketten (WSK) entwickeln und davon abgeleitet Handlungsempfehlungen hinsichtlich dazu erforderlicher Strukturen, Kommunikation und Qualitätsstandards und möglicher Lösungsansätze beraten.
Eine erste Standortbestimmung zu regionalen Wertschöpfungsketten (was funktioniert bereits gut und wo sind Hemmnisse und Grenzen?) fand bereits statt.

3. Organisatorisches:

Die Arbeitsgruppe wird sich in 2023 pro Quartal einmal treffen. Die Abschlussberatungen der Arbeitsgruppe1 finden im ersten Quartal 2024 statt. Die Sitzungen finden soweit möglich in Präsenz im Großraum Stuttgart statt.

Folgende Oberthemen pro Arbeitstreffen sind geplant:

  • Q1/2023: Stärken und Schwächen für die WSK der wichtigsten Produktgruppen
  • Q2/2023: Erfolgsfaktoren für regionale, nachhaltige und resiliente WSK und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
  • Q3/2023: Marktpotential, Wirtschaftlichkeit, unterschiedliche Absatzwege
  • Q4/2023: Verbraucherkommunikation
  • Q1/2024: Bündelung/Konsolidierung der Handlungsempfehlungen

3. Sitzung am 25. Januar 2023

1. Ziele und Inhalte des Treffens:

  1. Die Ergebnisse des Bürgerforums werden von DIALOG BASIS vorgestellt. Die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger ist im Kern verstanden und fließt in die weiteren Diskussionen ein.
  2. Für die wichtigsten Produktgruppen sind die Wertschöpfungsketten in ihrem Ist-Zustand dargestellt. Stärken und Schwächen sowie Maßnahmen zur Überwindung der Schwächen sind herausgearbeitet.
  3. Die wichtigsten Zielkonflikte, die beim Ausbau von regionalen, nachhaltigen und resilienten Wertschöpfungsketten entstehen können, sind benannt.
  4. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die bisherige Form der Zusammenarbeit reflektiert und die Struktur der weiteren Treffen überprüft.

2. Analyse der produktbezogenen Wertschöpfungsketten:

Für folgende Wertschöpfungsketten wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Stärken, Schwächen, zukünftige Maßnahmen und mögliche Beiträge erarbeitet:

  • Gemüse, Obst, Kartoffeln (inklusive Streuobst)
  • Konsumgetreide, Getreideerzeugnisse, Leguminosen (ohne Futtergetreide)
  • Fleisch, Fleischerzeugnisse
  • Eier
  • Milch, Milchprodukte

Erste Zielkonflikte wurden angesprochen.

Die Arbeitsgruppe konzentriert sich auf Wertschöpfungsketten für Lebensmittel. Stoffliche bzw. energetische Wertschöpfungsketten der Landwirtschaft werden bis auf weiteres nicht betrachtet.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit dem Verlauf der Diskussionen und Veranstaltungen im Rahmen der Arbeitsgruppe 1 einverstanden. Die bisherige Arbeitsweise, die Vor- und Nachbereitung und der organisatorische Rahmen können so fortgeführt werden.

3. Ausblick:

Die erarbeiteten Ergebnisse für die oben genannten Wertschöpfungsketten werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 wird weiter an die bisher erarbeiteten Maßnahmen, Schwachstellen und Erfolgsfaktoren der betrachteten Wertschöpfungsketten angeknüpft. Die bisher benannten Zielkonflikte werden weiter konkretisiert und mögliche Lösungen erarbeitet.
Da in den bisherigen Diskussionen die Qualitätsprogramme des Landes (QZBW und BIOZBW) eine zentrale Rolle spielten, ist es für eine Weiterführung der Arbeitsgruppe wichtig, alle Arbeitsgruppen-Teilnehmer umfassend zum aktuellen Stand der Qualitätsprogramme und den geplanten Weiterentwicklungen zu informieren. Hierzu wird ein extra online-Termin angeboten. Die Teilnahme an dieser Info-Veranstaltung wird auch anderen Arbeitsgruppen im Strategiedialog angeboten.

4. Sitzung am 25. April 2023

1. Ziele und Inhalte des Treffens:

  • Basierend auf den Ergebnissen des letzten Treffens und mit dem Ziel, die Stärken der Wertschöpfungsketten (WSK) zu unterstützen und die Schwächen zu überwinden, werden die Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen konkretisiert, sowohl für die wichtigsten Produktgruppen als auch in übergeordneter Betrachtung.
  • Die für alle Wertschöpfungsketten geltenden Erfolgsfaktoren/Maßnahmenpakete sind herausgearbeitet. Die wichtigsten Auswirkungen und Zielkonflikte sind benannt.
  • Die Arbeitsgruppe 1 hat verbindliche Vereinbarungen zur Dokumentation der bis hierher entwickelten Ergebnisse getroffen. Sie schließt diese erste inhaltliche Etappe damit ab und ist bereit für den Fokus auf Marktpotenziale und Absatzwege beim nächsten Treffen.

2. Handlungsempfehlungen auf Ebene der produktbezogenen Wertschöpfungsketten:

Für folgende Wertschöpfungsketten wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Handlungsempfehlungen erarbeitet:

  • Gemüse, Obst, Kartoffeln
  • Konsumgetreide, Getreideerzeugnisse, Leguminosen (ohne Futtergetreide)
  • Fleisch, Fleischerzeugnisse
  • Eier

Handlungsempfehlungen für die Wertschöpfungsketten Milch, Milchprodukte werden bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe im Umlaufverfahren per Email bearbeitet.

3. Übergeordnete Handlungsempfehlungen:

Aus den empfohlenen Maßnahmen auf Ebene der verschiedenen Wertschöpfungsketten haben sich übergeordnete Maßnahmen, die für alle Wertschöpfungsketten gleichermaßen unterstützend wirken, herauskristallisiert. Teilweise wurden diese Maßnahmen direkt während der Sitzung besprochen und teilweise in eine der kommenden Sitzungen vertagt, wo diese thematisch besser passen und detaillierter besprochen werden können.

4. Ausblick:

Die erarbeiteten Ergebnisse für die oben genannten Wertschöpfungsketten werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 wird die Bedeutung und Optimierung von Verbraucherkommunikation, Qualitätsstandards und Siegeln im Vordergrund der Diskussionen stehen.

5. Sitzung am 3. Juli 2023

1. Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Arbeitsgruppe 1 hat den aktuellen Stand der Ergebnisse und der Dokumentation in den Blick genommen und Vereinbarungen für den weiteren Prozess getroffen.
  • Mit dem Blick auf Verbraucherkommunikation und Imageförderung der Landwirtschaft, sind die wichtigsten Botschaften, die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen sollen, definiert.
  • Es wurde geprüft, ob und durch welche Maßnahmen und Selbstverpflichtungen die Stärkung des Gemeinschaftsmarketings und der Qualitätsprogramme des Landes zur Vermittlung dieser Botschaften und damit zu einer Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten beitragen kann.
  • Darüber hinaus sind Maßnahmen und Selbstverpflichtungen formuliert, die zu einer wirksamen Verbraucherkommunikation und Imageförderung maßgeblich beitragen können.

2. Verbraucherkommunikation und Imageförderung regionaler Wertschöpfungsketten: Zielgruppen und Botschaften

Für folgende Zielgruppen wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Botschaften und Maßnahmen erarbeitet:

  • Kinder und Jugendliche
  • Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
  • Lebensmitteleinzelhandel (LEH)
  • Regionen außerhalb Baden-Württembergs ("Made in BW")

3. Ausblick:

Die erarbeiteten Ergebnisse für die bereits diskutierten Wertschöpfungsketten und übergeordneten Bereiche werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 werden die Themen Marktpotentiale, Wirtschaftlichkeit, Vertragsgestaltung und unterschiedliche Absatzwege im Vordergrund stehen.

6. Sitzung am 18. Oktober 2023

1. Ziele und Inhalte des Treffens

  • Ein zentrales Thema in den bisherigen Diskussionen, nämlich das empfundene Machtungleichgewicht und das Ringen um faire Preise in den Agrarmärkten, wird in dieser letzten inhaltlichen Sitzung aufgegriffen.
  • Für ein faires sowie realistische Zusammenspiel der Beteiligten innerhalb der Wertschöpfungsketten wurden Handlungsempfehlungen und mögliche Selbstverpflichtungen erarbeitet. Die Erwartungen aneinander sowie Konsens und Dissens sind pointiert herausgearbeitet und sichtbar.
  • Die Arbeitsgruppe 1 hat den aktuellen Stand der Ergebnisse und der Dokumentation in den Blick genommen und Vereinbarungen für den weiteren Prozess getroffen.
  • Allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ist außerdem bewusst, dass die Weiterarbeit am schriftlichen Bericht durch alle teilnehmenden Personen nach der Überarbeitung durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) (Versand geplant bis Ende November) unbedingt notwendig ist, um in der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung im Januar 2024 an dem finalen Bericht arbeiten zu können. (Nachtrag: Es wurde eine zusätzliche Sitzung im Dezember 2023 vereinbart).

2. Fairer Handel und Machtverteilung in den Agrarmärkten

Einführender Impuls von Prof. Dr. Lukas Kiefer, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen

3. Erwartungen an jeweils andere Beteiligten der Wertschöpfungsketten und an die Politik formulieren, Maßnahmen definieren

Die Gruppe der Erzeuger, des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Außer-Haus-Verpflegung) und der Bündler/Verarbeiter haben sich intern zu Sichtweisen und Erwartungen an die jeweils anderen Gruppen zuzüglich der Politik ausgetauscht und Maßnahmen hierzu entwickelt.

4. Offene Themen in Arbeitsgruppe 1:

In den ursprünglichen Überlegungen zu Beginn des Prozesses waren für diese Sitzung weitere Themen geplant: die Identifizierung/Benennung von Marktpotentialen, Wirtschaftlichkeit und die Bedeutung unterschiedlicher Absatzwege für regionale Produkte (inklusive Bio-Musterregionen). Die Arbeitsgruppe 1 entscheidet, diese Themen vorerst nicht weiter zu verfolgen. Der Schwerpunkt für den restlichen Prozess sollte in den bisher diskutierten Themenfeldern liegen. Es gilt hier die vorgeschlagenen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen weiter zu schärfen und wenn möglich, Konsens zu erzielen.

5. Ausblick

  • Die Arbeitsgruppe 1 spricht sich für ein weiteres, zusätzliches Treffen vor Januar 2024 aus, um bisherige Ergebnisse zu prüfen, zu verdichten und Kernpunkte herauszuarbeiten.
  • Auftrag der Arbeitsgruppe an Leitung: Bericht straffen, redaktionell überarbeiten, eventuell Vorschlag zur Priorisierung.

7. Sitzung am 7. Dezember 2023

1. Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Arbeitsgruppe hat den Bericht in der Entwurfsfassung vom November 2023 gelesen und sich dazu positioniert.
  • Die Arbeitsgruppe hat die Rückmeldungen aus dem Vernetzungstreffen am 10. November 2023 zur Kenntnis genommen. Für die zusätzlichen Themenvorschläge aus dem Vernetzungstreffen wurde diskutiert, ob und wie diese in den Prozess aufgenommen werden können.
  • Die bereits vorliegenden Maßnahmenvorschläge (Handelspraktiken und Gemeinschaftsmarketing) sind weiter präzisiert und verdichtet. Es besteht ein gemeinsames Verständnis von Regionalität (Definition).

2. Begriffsverständnis Regionalität

In dem Arbeitsgruppen-Bericht wird der Begriff Regionalität in verschiedenen Kontexten verwendet. Zwar hat sich die Arbeitsgruppe 1 in einem der ersten Treffen darauf geeinigt, dass der Begriff der Regionalität das Gebiet von Baden-Württemberg umfasst, er kann gegebenenfalls aber auch kleinräumiger verstanden werden.

Für die Ausarbeitung der Maßnahmenempfehlungen wird es notwendig, den Begriff der Regionalität noch konkreter zu definieren. Aus der Diskussion im Plenum haben sich folgende Eckpunkte ergeben:

  • Die Arbeitsgruppe 1 spricht sich für eine eindeutige Priorisierung und Fokussierung auf die bestehenden Qualitätsprogramme aus, vor allem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW).
  • Dies wird vor allem in der Kommunikation und Sichtbarmachung von Regionalität gegenüber dem Verbraucher als wichtig erachtet.
  • Die Arbeitsgruppe ist sich dabei im Klaren,
    • dass bestehende Hürden diskutiert und wenn möglich sukzessive abgebaut werden müssen.
    • dass die aktuelle Marktdurchdringung mit Produkten der Qualitätsprogramme noch nicht in allen Produktgruppen ausreichend ist.
  • Staatliche Förderung von regionalen Produkten ist aus Gründen des Wettbewerbsrechts nur über die von der Europäischen Union (EU) notifizierten Qualitätsprogramme möglich.
  • Für die weitere Arbeit an dem Bericht wird die Arbeitsgruppe bei jeder Maßnahme einzeln prüfen, ob sich die Maßnahme auf Regionalität im Sinne der Qualitätsprogramme bezieht oder ob eine weitere Definition von Regionalität zielführender ist.

3. Formulierte Maßnahmenvorschläge ergänzen, straffen, konkretisieren, priorisieren

Die Arbeitsgruppe hat am Kapitel "Handelspraktiken" des Berichts gearbeitet.
Das Kapitel "Gemeinschaftsmarketing" wurde nicht bearbeitet.

4. Ausblick

Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe 1 wird Ende Januar 2024 stattfinden. Rechtzeitig vorher wird den Arbeitsgruppenteilnehmern eine aktualisierte Berichts-Version zugeleitet mit der Bitte um Ergänzungen und Kommentierung.

8. Sitzung am 31. Januar 2024

1. Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Arbeitsgruppe hat den Bericht in der aktuellen Entwurfsfassung gelesen und sich dazu positioniert.
  • Die Arbeitsgruppe hat die Maßnahmenempfehlungen und Selbstverpflichtungen der Entwurfsfassung final besprochen und überarbeitet.

2. Formulierte Maßnahmenvorschläge ergänzen, straffen, konkretisieren, priorisieren

Alle inhaltlichen Kapitel der aktuellen Entwurfsfassung des Berichtes wurden Satz für Satz von der Arbeitsgruppe durchgesprochen und abgestimmt. Da der textliche Feinschliff an den Kapiteln bereits sehr viel Zeit in Anspruch genommen hatte, wurde die Priorisierung vertagt.

3. Ausblick

In den nächsten Wochen finden zwei weitere Online-Termine statt, einer zu Nachhaltigkeitsinitiativen nach Artikel 210a GMO und einer, um die finale Priorisierung der Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmer stimmen vorher per Mail über ihre priorisierten Maßnahmen ab.

Der Arbeitsgruppenbericht wird sprachlich feingeschliffen und dann zur letzten Kommentierungsrunde an die Teilnehmer gegeben.

9. Sitzung am 6. Februar 2024

1. Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Kanzlei Gleiss Lutz hat den Arbeitsgruppen-Teilnehmern den entworfenen Leitfaden zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsinitiativen gem. Artikel 210a GMO aus den bestehenden Qualitätsprogrammen Baden-Württemberg (QZBW und BIOZBW) erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt.
  • Die Arbeitsgruppen-Teilnehmer positionieren sich zu dem per E-Mail versandten Textvorschlag, einigen sich auf Formulierungen und entwickeln die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Strategiedialogs Landwirtschaft zu Nachhaltigkeitsinitiativen weiter und/oder entwickeln andere Maßnahmen.

2. Einführung in die Möglichkeiten von Nachhaltigkeitsinitiativen (Frau Dr. Drixler, Kanzlei Gleiss Lutz)

Die Kanzlei stellt ihren entworfenen Leitfaden zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsinitiativen im Rahmen der Qualitätsprogramme Baden-Württembergs durch Artikel 210a GMO vor. Sie macht Vorschläge, wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Die Qualitätszeichen als Ganzes lassen sich nicht als Nachhaltigkeitsinitiative freistellen, da reine Qualitätsziele von Artikel 210a GMO nicht erfasst werden. Für einzelne Produktbereiche beziehungsweise zusätzliche Nachhaltigkeitsziele der Qualitätsprogramme könnte jedoch eine Freistellung erfolgen.

3. Maßnahmenvorschläge zum Artikel 210a GMO formulieren

Die Teilnehmer sehen Chancen in der vorgestellten Freistellung vom Kartellrecht und entscheiden sich daher, zwei Maßnahmen zu Artikel 210a GMO in den Arbeitsgruppen-Bericht aufzunehmen. Die Maßnahmen wurden gemeinsam formuliert und abgestimmt und in Kapitel 3 - Handelspraktiken des Arbeitsgruppen-Berichts der Arbeitsgruppe 1 aufgenommen.

4. Ausblick

In Kalenderwoche 6 findet ein weiterer Online-Termin statt, um die finale Priorisierung der Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmer haben per Mail über ihre priorisierten Maßnahmen abgestimmt.

Im Anschluss an die Priorisierung wird der Arbeitsgruppen-Bericht sprachlich feingeschliffen und dann zur letzten Kommentierungsrunde an die Teilnehmer gegeben.

10. Sitzung am 8. Februar 2024

1. Ziele und Inhalte des Treffens

Die Arbeitsgruppe hat sich auf priorisierte Maßnahmen für den Gesellschaftsvertrag geeinigt.

2. Formulierte Maßnahmenvorschläge priorisieren

  • Die Auswertung der Online-Abstimmung zur Priorisierung liegt vor und wird als Diskussionsgrundlage vorgestellt.
  • Die beiden neu erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen aus dem Termin zu Artikel 210a GMO werden noch einmal präsentiert. Sie können ebenfalls priorisiert werden.
  • Die Gruppe diskutierte und einigte sich schließlich auf acht priorisierte Maßnahmen.

3. Ausblick

Der Arbeitsgruppen-Bericht wird nun sprachlich feingeschliffen und dann zur letzten Kommentierungsrunde an die Teilnehmer gegeben.

Arbeitsgruppe 2 "Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen"

Auch für die Arbeitsgruppe 2 "Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen" hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Federführung übernommen.

1. Sitzung am 23. September 2022

In der ersten Sitzung ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme zum Thema biodiversitätsfördernde Produktion anhand von Best-Practice Beispielen aus dem Bund und der Teilnehmenden.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben folgende Themenschwerpunkte für die nächsten Sitzungen vorgeschlagen:

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher: Bedarfe und Kommunikation
  2. Biodiversität-Begriffsbestimmung
  3. Best-Practice: Warum funktioniert manches nicht? Was und wie skalierbar?
  4. Verbrauchermotivation
  5. Potentielle Nachfrage nach "Mehrwertprodukten"
  6. Biodiversität in welchem Rahmen?

2. Sitzung am 16. Dezember 2022

Ziele und Inhalte des Treffens:

  1. Auftrag und Ziele der Arbeitsgruppe 2 "Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen" sind klar definiert. Es besteht Transparenz zu den Rollen aller Beteiligten und der groben Gliederung der Arbeitstreffen.
  2. Ein gemeinsames Verständnis für biodiversitätsfördernde Produktion ist geschaffen. Die wichtigsten Kriterien sind benannt.
  3. Mit Blick auf bestehende Qualitätsprogramme und Labels werden die Erfolgsfaktoren für wirksames Labelling definiert. Eine erste Einschätzung, ob es der Einführung zusätzlicher Labels bedarf, ist getroffen.

Weitere Termine und Schwerpunkte der Arbeitsgruppe 2:

  1. Q1/2023 Produktion und Vermarktung
  2. Q2/2023 Zwischenhandel und Logistik
  3. Q3/2023 Handel/AHV und Kennzeichnung
  4. Q4/2023 Konsument und Kommunikation
  5. Q1/2024 Abschlussbericht

Ergebnisse:

  • Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses zu biodiversitätsfördernder Produktion und den wichtigsten Kriterien für biodiversitätsfördernde Produktion entlang der Wertschöpfungskette.
  • Ein zusätzliches Biodiversitätslabel ist nicht erforderlich.
  • Stattdessen Aufwertung bestehender Labels durch biodiversitätsfördernde Kriterien und Einbindung in bestehenden Zertifizierungsverfahren.
  • Strategien der Sichtbarmachung im Fokus behalten.

3. Sitzung am 3. Februar 2023

Ziele und Inhalte des Treffens:

  1. Die Ergebnisse des Bürgerforums fließen in die weiteren Diskussionen ein.
  2. Die Arbeitsgruppe hat sich positioniert, ob und wie biodiversitätsfördernde Leistungen in Produktionsbetrieben wirtschaftlich und integrierbar sind. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind definiert.
  3. Sie hat außerdem eine klare Haltung zu der Frage entwickelt, ob biodiversitätsfördernde Leistungen auf freiwilliger Basis oder über gesetzliche Vorgaben realisiert werden sollten.

Ergebnisse:

  • Die für die Arbeit der Arbeitsgruppe 2 relevanten Ergebnisse des Bürgerforums wurden aufgenommen und fließen in die weiteren Diskussionen ein.
  • Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses und von Vorschlägen, wie biodiversitätsfördernde Leistungen in Produktionsbetrieben wirtschaftlich und integrierbar sind. Hierbei wurden insbesondere Einzelmaßnahmen, die Erfassung und Messbarkeit von Biodiversitätsmaßnahmen, Innovationen der Landwirtschaft, die Beratung, Ausbildung und Fortbildung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Erhalt und der Ausbau funktionierender Strukturen erörtert.
  • Als erforderliche Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe wurden vor allem die Bereiche Forschung, Bildung, Freiwilligkeit/keine Verbote, höhere Priorisierung von Biodiversität und Landwirtschaft in der Gesellschaft, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen, Nachhaltigkeitsindices, Anpassung der Handelsnormen, angepasste Agrarpolitik und Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte definiert.
  • Als Beiträge der Produktionsbetriebe zum Biodiversitätserhalt wurde die Beibehaltung und die Stärkung des internen fachlichen Erfahrungsaustauschs, der externen Kommunikation zum Verbraucher, die Verlässlichkeit der Umsetzung durch die landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe, die Bildung von Kooperationen und das Wagen von Veränderungen im landwirtschaftlichen Betrieb herausgearbeitet.
  • Es wurde gemeinsam festgehalten, dass die Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen muss UND gleichzeitig gesetzliche Vorgaben vorhanden sein müssen, welche die Rahmenbedingungen und Standards biodiversitätsfördernder Produktion festlegen.
  • Ganz wichtig ist den Arbeitsgruppen-Teilnehmern, dass ein besonderer Fokus auf die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion gelegt werden muss.

4. Sitzung am 22. Mai 2023

Ziele und Inhalte des Treffens:

  1. Die bereits erarbeiteten Handlungsempfehlungen für die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion sind strukturiert und pointiert zusammengefasst.
  2. Für Verarbeitung, Handwerk, Zwischenhandel und Logistik sind Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen definiert.
  3. Vereinbarungen zur Dokumentation sind getroffen. Damit ist eine Basis für ein lebendiges Ergebnispapier geschaffen, welches beim letzten AG-Treffen finalisiert wird.

Ergebnisse:

Herausarbeitung der Adressaten, für welche die biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar gemacht werden:

  • Verbraucherinnen und Verbraucher (mit dem Ziel, Nutzen zu kommunizieren)
  • Wählerinnen und Wähler (mit dem Ziel, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu kommunizieren)
  • Politik (mit dem Ziel, inhaltliche Aspekte und Umsetzbarkeit der Biodiversität zu kommunizieren)
  • Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung (alle Sektoren der Wertschöpfungskette)
  • Öffentlichkeit, Gesellschaft (mit dem Ziel, Symbole zielführend einzusetzen).

Herausarbeitung von Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion vom Acker bis zur Verpackung:

  • Die Einführung eines eigenständigen Biodiversitäts-Labels wird nicht empfohlen.
  • Biodiversitätskriterien sollen in vorhandene Labels integriert werden.
  • Einführung eines Biodiversitätsindexes (im Rahmen des von der EU noch zu entwickelten Nachhaltigkeitsindexes)
  • Das Thema Biodiversität sollte in die landwirtschaftliche Ausbildung fest integriert werden (Lehrplananpassung)
  • Angemessene Preise für biodiversitätsfördernde Produkte vereinbaren (Biodiversitätsleistungen honorieren)
  • Kontrollen optimieren: Synergien schaffen, bestehende Systeme nutzen, Anerkennung von Vorleistungen, keine Doppellungen
  • Die Kleinstruktur der Landwirtschaft intensiver fördern: Fördermaßnahmen anpassen, neue Förderpakete schaffen (Förderung der Kleinstruktur in Kombination mit Ökolandbau)
  • Flächenverbrauch eindämmen: Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) einsetzen und in der Fläche biodiversitätsfördernde Produktion erhalten
  • Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität sicherstellen: auf Basis inländischer Erzeugung
  • Integration der Themen "Erhalt natürlicher Ressourcen" und "Biodiversität" in die schulische Bildung: Aufnahme in die Lehrpläne und Praxis in der Landwirtschaft
  • Implementierung eines Leitnarratives zur Biodiversität (dies betrifft alle Ebenen)
  • Erhalt der Biodiversität als Ziel im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verankern (§ 2 LLG)
  • Modellbetriebe und Leuchttürme sichtbar machen in Beratung, Bildung und im landwirtschaftlichen Netzwerk
  • Marketingkampagnen zu biodiversitätsfreundlichen Produkten durch eine Koordinierungsstelle (kartellrechtskonform)
  • Intensivierung der Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch Dialogforen, Vorträgen und Workshops
  • Patenschaften für Biodiversitätsmaßnahmen

Nächstes Arbeitstreffen:

Das nächste Arbeitstreffen findet am 14. Juli 2023 im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im großen Sitzungssaal, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart statt.

5. Sitzung am 14. Juli 2023

Ziele und Inhalte des Treffens

Für Zwischenhandel, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel sollen Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion definiert sowie entsprechende Selbstverpflichtungen herausgearbeitet werden.

Ergebnisse:

Herausarbeitung von Grundvoraussetzungen einer biodiversitätsfördernden Produktion für deren Sichtbarmachung:

  • Vorhandene Biodiversitätsmaßnahmen (Art und Form heterogen) sollen genutzt werden.
  • Für diese muss ein Biodiversitätsbewertungsrahmen zugrunde liegen.
  • Die Wirksamkeit der Biodiversitätsmaßnahmen wird vorausgesetzt (= ist Voraussetzung).
  • Transparenz möglich über bestehende Siegel oder Label → aber nicht zwingend, da auch kleine Betriebe ohne Zertifizierungssystem auf eine biodiversitätsfördernde Produktion hinweisen dürfen sollen (zum Beispiel Verkauf im eigenen Hofladen).

Herausarbeitung von Maßnahmen für die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion vom Acker bis zur Verpackung (Schwerpunkt der Besprechung: Logistik und Handel):

  • Im Lebensmitteleinzelhandel könnten Produkte aus biodiversitätsfördernder Produktion nicht nur auf dem Produkt oder der Verpackung, sondern auch im Markt auf unterschiedliche Art sichtbar gemacht und beworben werden, zum Beispiel durch QR-Codes, digitale Webcams, VR-Brillen, Social Media, Short Clips, Informationsbroschüren zu den Erzeugerinnen und Erzeugern.
  • Die Gründe für höhere Preise für biodiversitätsfördernde Produkte sollten den Konsumentinnen und Konsumenten in ansprechender Weise kommuniziert werden.
  • Die Platzierung von Produkten im Markt und die Anordnung im Regal spielen für die Sichtbarkeit für Verbraucherinnen und Verbrauchern eine entscheidende Rolle. Hier kann eine prominente Platzierung und dauerhafte Präsenz die Sichtbarkeit von Biodiversitätsprodukten deutlich erhöhen.
  • Kenntnisse zu biodiversitätsfördernder Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte sowie Kenntnisse bezüglich Biodiversität und Landwirtschaft könnten zur Bewusstseinsbildung beitragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verantwortliche Personen entlang der Wertschöpfungskette könnten beispielsweise durch Fortbildungen, Schulungen oder Betriebsbesichtigungen sensibilisiert werden.
  • Im Rahmen einer Bildungsoffensive des Landes sollten Lehrpläne dahingehend angepasst werden, dass Kenntnisse über biodiversitätsfördernde, landwirtschaftliche Produktion vermittelt werden.
  • Vorhandene Siegel und Labels, die Biodiversitätskriterien beinhalten, sollten erklärt und erläutert werden und ihren Mehrwert klar kommunizieren.
  • Die Transparenz der Herkunft biodiversitätsfördernder Produkte sollte über die gesamte Wertschöpfungskette geschaffen werden. Hier sollte der Grundsatz gelten: so lokal und persönlich wie möglich.
  • Gesicherte Abnahmeverträge für biodiversitätsfördernde Produkte sowie die Schaffung von neuen Handelsklassen, die zum Beispiel auch biodiversitätsbedingte Qualitätsabweichungen berücksichtigen.
  • Die biodiversitätsfreundliche Gestaltung der Außenflächen von Orten, an denen biodiversitätsfördernde Produkte erzeugt, verarbeitet, vermarktet, verkauft und konsumiert werden, könnte als Biodiversitäts- und Werbemaßnahme genutzt werden.
  • Werbemaßnahmen könnten in der gesamten Wertschöpfungskette stattfinden. Dazu könnten beispielsweise Biodiversitätskampagnen, Aktionswochen oder ein Tag der Biodiversität bzw. des Artenschutzes erheblich zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produkte beitragen. Es könnte auch die Zusammenarbeit aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette verbessern.
  • Eine erfolgversprechende Werbemaßnahme könnte die landesweite Auslobung eines Biodiversitäts-Awards sein.
  • Außerdem wird angeregt, biodiversitätsfreundliche Produkte als Give aways (Samentüten) für Veranstaltungen, Festen, Messen, Ausstellungen, etc. zu verwenden. Dabei soll allerdings auf die Verhältnismäßigkeit und Zielerreichung geachtet werden, damit nicht ein höherer Ressourcenverbrauch angeregt wird.
  • Schließlich kann ein biodiversitätsfreundliches Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer gesteigerten Nachfrageentsprechender Produkte beitragen. Hierzu sollten Anreizsysteme, wie Bonussysteme, in den Blick genommen und etabliert werden.

Nächstes Arbeitstreffen:

Das nächste Arbeitstreffen findet am 12. Oktober 2023 im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Großen Sitzungssaal, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart statt.

6. Sitzung am 12. Oktober 2023

Ziele und Inhalte des Treffens

Sowohl für die Außer-Haus-Verpflegung (AHV), als auch für die Kommunikation mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion definiert sowie entsprechende Selbstverpflichtungen herausgearbeitet werden.

Ergebnisse

Herausarbeitung von Handlungsempfehlungen einer biodiversitätsfördernden Wirtschaftsweise in der AHV und einer zielgerichteten Kommunikation mit Verbraucherinnen und Verbrauchern:

  • EU und Bund sollten eine neue Nachhaltigkeitskennzeichnung schaffen, die die eindeutige Zuordnung von Produkten zur Kategorie "biodiversitätsfördernd" erlaubt.
  • AHV-Akteure sollten von Bund und Land bei der Integration biodiversitätsfördernder Produkte finanziell unterstützt werden. Dies kann durch Subventionen, Förderungen oder Steuersenkungen erfolgen.
  • Bund und Land sollten im Zuge solcher finanziellen Förderungen einen Mindesteinsatz von biodiversitätsfördernden Produkten in der AHV einführen.
  • Die Ausbildung von Köchinnen und Köchen sollte angepasst werden im Hinblick auf die Vermittlung von Werten und dem Wissen um den Mehrwert biodiversitätsfördernder Produkte sowie die Integration von biologisch und regional erzeugten Produkten.
  • Eine Unterstützung von Kochstudios mit Fokus auf biodiversitätsfördernden Produkten durch das Land ist wünschenswert.
  • Eine Anpassung des Produktsortiments im Handel ist notwendige Voraussetzung für AHV-Akteure, biodiversitätsfördernde Produkte zu integrieren.
  • Hofladenkonzepte sollten vom Land gefördert werden.
  • Der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) sollte eine AHV-Kampagne zur Biodiversität und Nachhaltigkeitswochen in der Gastronomie verankern.
  • Das Land sollte True Cost Accounting (TCA) als politisches Steuerungsinstrument umsetzen, um die Preise für biodiversitätsfördernde Produkte transparent zu machen. Wird diese Methode am Point of Sale zusätzlich in einfacher Weise erklärt, könnte dies neben einem höheren Kaufanreiz auch zu einem größeren Verständnis und einem gesteigerten ökologischen Bewusstsein bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen.
  • Für AHV-Betriebe sollte das Land Beratungsmodule anbieten, in denen auch Best-Practice-Beispiele dargestellt würden, wie zum Beispiel Hülsenfrüchte aus DE, Erbsen aus BW, etc.
  • Der Begriff der "Regionalität" sollte klar definiert werden und Biodiversitäts-Kriterien sollten in das AHV-Regelungswerk aufgenommen werden.
  • Landwirtschaftliche Betriebe, der Lebensmitteleinzelhandel (LEH), der sonstige Handel und die AHV-Akteure sollten sich gegenseitig als Kooperationspartner begreifen und sollten Kooperationen eingehen, wenn dies zielführend ist.
  • Die Ausbaufähigkeit biodiversitätsfördernder Produkte in der AHV sollte durch Forschungsprojekte, wie Marktforschungsanalysen und Benchmarks, untersucht werden. Dabei müssen Fragen wie "Wo steckt das Potenzial biodiversitätsfördernder Produkte?" oder "Wo stehen wir, auch im Vergleich zu den europäischen Nachbarn?" geklärt werden.
  • Grundsätzlich sollte das Land Finanzmittel für Forschung und Projekte bereitstellen.

Herausarbeitung von Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion in der AHV (Individual- und Gemeinschaftsverpflegung, Snacktheken):

Der Schwerpunkt der Maßnahmenergreifung sollte auf der AHV - Gemeinschaftsverpflegung liegen, da hier wenige Akteure täglich circa 17 Mio. Menschen in Deutschland erreichen.

Snacktheken befinden sich in einem "kommunikativen Vakuum", da der Kundenkreis in diesem Sektor vorrangig unbewussten Impulsen zum Spontankauf folgt.

Im Verlauf der Sitzung wurden folgende Ansatzpunkte und Maßnahmen herausgearbeitet, welche die AHV mit ihren drei Zweigen Individualverpflegung, Gemeinschaftsverpflegung und Snacktheken betrifft:

  • Es sollte ein Gesamtkonzept für Gastronomiebetriebe erarbeitet bzw. überarbeitet werden, wobei biodiversitätsfördernde Produkte integriert werden sollten.
  • Notwendig ist eine Anpassung des Produktsortiments beim Einkauf.
  • AHV- Akteure sollten biodiversitätsfördernde Produkte der pflanzlichen Ernährung stärker in ihr Konzept einbinden. Hierzu können bspw. innovative, gesunde Bowl-Gerichte konzipiert werden.
  • Auf dem Speiseplan sollten biodiversitätsfördernde Gerichte und Zutaten für Kundinnen und Kunden sichtbar sein.
  • Gerichte sollten zielgruppenorientiert entwickelt werden.
  • Lieferketten und Franchiseverträge sollten auf biodiversitätsfördernde Produkte ausgerichtet werden.
  • Auf dem Speiseplan sollten Hinweise zu entsprechenden Landwirtinnen und Landwirten aufgenommen werden. Dies macht eine biodiversitätsfreundliche Produktion für Verbraucherinnen und Verbraucher greifbar und glaubwürdig. Auf diesem Weg kann auch die Nachfrage nach biodiversitätsfördernden Produkten gesteigert werden.
  • Durch Bewerbung in sozialen Medien, aber auch in klassischen Medien, sollen AHV-Akteure Best-Practice-Beispiele und Leuchtturmprojekte bekannt machen.
  • Genuss und Geschmack müssen als Basis für die Integration biodiversitätsfördernder Produkte begriffen werden. Das biodiverse und gesündeste Gericht sollte gleichzeitig das leckerste bzw. ansprechendste sein. Premiumprodukte lassen sich mit entsprechendem Namen effizient bewerben, z.B. der "Alb-Quinoa". Es sollte eine Verbindung zwischen Genuss, Kultur und Tradition geschaffen und gleichzeitig mit umweltbewusster und gesunder Ernährung verknüpft werden.
  • Sowohl das Land, als auch die AHV-Akteure sollten die "Schmeck-den-Süden"-Kampagne lokal und landesweit weiterentwickeln.
  • Die Menüauswahl in der Gemeinschaftsverpflegung sollte angepasst und optimiert werden. Die Anpassung sollte auf Grundlage biodiversitätsfördernder Produkte erfolgen, also regionale, biologische und nachhaltige Komponenten integrieren. Diese Komponenten sollten sowohl vor Ort, als auch bei Vorbestellungen, bspw. per App, ausgewiesen werden. Aktionen sollten regelmäßig angeboten werden, um einzelne Lieferanten hervorzuheben. Stände und Porträts zu den Erzeugern könnten solche Aktionen unterstreichen. Dauerhaft könnte ein "Biodiversitäts-Menü" angeboten werden und eine CO2-Bewertung des Speiseplanes (zum Beispiel Klimateller) erfolgen.
  • Sowohl im LEH, als auch bei Snacktheken sollte die Optimierung von Produktplatzierung und Sortimentsgestaltung erfolgen.
  • Die AHV-interne Kommunikation sollte durch die Bereitstellung von geschultem Personal verbessert werden.
  • Aktionstage oder -wochen in LEH und AHV können zu einer Verankerung des Biodiversitätsgedankens in der jeweiligen Zielgruppe beitragen.
  • Mittels True Cost Accounting lässt sich eine realistische, nachvollziehbare Preispolitik umsetzen. Gleichzeitig könnte eine Einführung von Biodiversitäts-Produkten als Premiumsegment mit anschließender Rabattierung die Nachfrage erhöhen.

Herausarbeitung von Maßnahmen zur Schaffung von Bewusstsein und Motivation bei Konsumentinnen und Konsumenten, biodiversitätsfördernde Wertschöpfungsketten zu unterstützen:

Im Verlauf der Sitzung wurden folgende Ansatzpunkte und Maßnahmen herausgearbeitet:

  • Die Gästekommunikation, sowohl zwischen AHV und Gast, als auch die der Gäste untereinander, sollte verstärkt werden. Der Austausch zwischen Konsumentinnen und Konsumenten zu biodiversitätsfördernden Produkten kann über Soziale Medien sowie über Mitmachaktionen, wie Quizfragen oder Wettbewerbe, angeregt werden.
  • Biodiversitäts-Roadshows könnten das Interesse vieler Menschen wecken. In diesem Rahmen könnte das Showkochen in Kantinen zu einer Impulssetzung bei den Konsumentinnen und Konsumenten führen, ein Biodiversitäts-Mobil könnte diverse Lokalitäten anfahren und Werbung für biodiversitätsfördernde Produkte machen, Influencerinnen und Influencer könnten miteinbezogen werden und Kooperationen mit dem LEH wären möglich.
  • Die Bildung von Kindern zum Thema Biodiversität muss von privaten und öffentlichen Bildungsträgern, Land und AHV-Akteuren intensiviert werden. Dazu gehören bspw. Hofbesuche am Lernort Bauernhof, entsprechende Unterrichtseinheiten oder auch die Wahl eines geeigneten Caterings für Kitas und Schulküchen.
  • Auch in den Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsplänen muss eine Implementierung von Lerninhalten zu Biodiversität, Landwirtschaft und Ernährung erfolgen. Diese kann durch praktische Beispiele, die Biodiversität erlebbar und greifbar machen, unterstützt werden. Vorstellbar sind Unterrichtseinheiten aus den Bereichen eigener Anbau und Bauernhofbesuch. Lehrkräfte sollten hierzu speziell dafür ausgebildet werden, was einer Unterstützung durch das Land bedarf.
  • Eine Implementierung von Lerninhalten zur Biodiversität, Landwirtschaft und Ernährung in den Bildungsplan von außerschulischen Bildungsakteuren sollte außerdem stattfinden. Dies kann im Rahmen von Ausflügen, einem Tag der offenen Tür oder virtuellen Besuchen erfolgen.
  • Die Kantinen des Landes sollten ihre Vorbildfunktion erkennen, entwickeln, ausbauen und nutzen.
  • Thematisch entsprechende Werbemaßnahmen sollten insgesamt intensiviert werden. Dabei kommt eine Visualisierung am Point of Sale in Frage, auch die Außendarstellung kann verbessert, die Philosophie und die Biodiversität visualisiert werden. Die generische Werbung ist dabei ein wichtiger Faktor.
  • Die Benennung von biodiversitätsfördernden Produkten sollte einfach und nachvollziehbar gehalten werden, ein Beispiel ist z. B. das "Blühende Brötchen".
  • Gerade in den sozialen Medien sollte eine stärkere Bewerbung biodiversitätsfördernder Produkte stattfinden. Diese kann auch von glaubwürdigen Influencerinnen und Influencern unterstützt werden.
  • Um die Möglichkeiten des Crossmarketings zu nutzen, sollten Zielgruppen hinsichtlich ihrer Präferenzen analysiert werden.
  • Eine Landeskampagne zu sogenannten Leuchtturmprojekten wäre sinnvoll.
  • Mithilfe von landesweiten Mitmachaktionen, zum Beispiel einem "Biodiversitäts-Award" für Schulen und Unternehmen, können Anreize geschaffen und Bewusstsein gefördert werden. Vorhandene Wettbewerbe sollten durch das Land besser bekannt gemacht werden.
  • Bund, Land und LEH sollten in Kooperation mit Forschungseinrichtungen das Gaming mit Fokus auf die Biodiversität als neues Forschungsfeld in den Blick nehmen.
    Neben klassischen Werbemedien, wie Plakaten, Radio und Printmedien, lassen sich - basierend auf entsprechenden Forschungsergebnissen - vielfältige, neue Marketingstrategien entwickeln, wie zum Beispiel Spiele, Tools, Farm-Simulatoren, VR- / AR-Brillen, Handscanner, spezielle Apps, QR-Codes, Filme und Einspieler.
  • Reichweiten von Werbemaßnahmen lassen sich im Social Media Bereich erheblich erweitern, wenn den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur Kommunikation untereinander eingeräumt wird. Dies lässt sich beispielsweise durch Quizformate sowie Fragen- und Kommentarfunktionen ergänzen.
  • Durch das sogenannte Storytelling, im besten Fall angeknüpft an bekannte Botschafterinnen und Botschafter für Biodiversitäsprodukte und eine biodiversitätsfördernde Produktion sowie Podcasts, lassen sich emotionale Bindungen zwischen Produkt und Konsument schaffen.
  • Biodiversitätsfördernde Produkte sollten stärker mit Kultur und Tradition verknüpft werden. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen von Erntedankfesten, Gottesdiensten oder Jugendarbeit erfolgen. Hierbei sollten sowohl soziale Organisationen, wie die Landjugend, die Landfrauen, kirchliche Verbände, als auch MBW-Strukturen eingebunden beziehungsweise genutzt werden.
  • Kommunal könnte das "Urban Gardening" unterstützt werden.

Nächstes Arbeitstreffen

Das nächste Arbeitstreffen findet am 17. Januar 2024 im Innenministerium, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, Konferenzsaal I, statt.

7. Sitzung am 17. Januar 2024

Aufgrund von Witterungsverhältnissen fand die Arbeitssitzung online statt.

Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Themenpapiere mit Handlungsempfehlungen und Maßnahmen sind thematisch abschließend erarbeitet und auf maximal fünf Kernforderungen je Themenblock reduziert.
  • Die Kernforderungen sind priorisiert.
  • Die Arbeitsgruppe 2 hat den weiteren Prozess bis zur Berichtfertigstellung besprochen und verbindlich vereinbart.

Ergebnisse der Arbeit in Kleingruppen

In Kleingruppe 1 "Grundlagen - Biodiversitätsmaßnahmen, Kennzeichnung, Label" wurden folgende Maßnahmen als Kernforderungen priorisiert:

Im Bereich der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Biodiversitätskriterien durch geeignete Bewertungsinstrumente definieren und manifestieren
  • Biodiversitätskriterien in vorhandene Labels integrieren (Zusätzliche Bürokratie vermeiden: Synergien schaffen, bestehende Systeme nutzen, Anerkennung von Vorleistungen, keine Doppellungen)
  • Verzicht auf die Einführung eines eigenständigen Biodiversitäts-Labels

Im Bereich der mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung: Sachkunde zu biodiv-Kriterien vermitteln
  • Einführung eines Biodiversitätsindexes (zum Beispiel im Rahmen des von der EU entwickelten Nachhaltigkeitsindexes)

In Kleingruppe 2 "Produktion" wurden folgende Maßnahmen als Kernforderungen priorisiert:

Im Bereich der mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Die Kleinstruktur der Landwirtschaft intensiver fördern: Fördermaßnahmen anpassen, neue Förderpakete schaffen (Förderung der Kleinstruktur; Förderung kleiner Schläge; höhere Förderung für die ersten ha nur für Kleinbetriebe)
  • Angemessene Preise für biodiversitätsfördernde Produkte vereinbaren (Biodiversitätsleistungen honorieren)
  • Möglichkeit der Anreiz-/Verdienstkomponenten für staatliche Förderungen schaffen/nutzen

In Kleingruppe 3 "Verarbeitung und Handel" wurden folgende Maßnahmen als Kernforderungen priorisiert:

Im Bereich der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Produkt- und Verpackungskennzeichnungen sowie zum Beispiel Nutzung bei Aktionstagen/-wochen: zum Beispiel QR-Codes, Produktbenennung ("Feldlerchenbrot"), Nutzung von Medien im Laden, digitale Webcam, VR-Brille, Social Media, Short Clips, Information über Erzeuger
  • Transparenz zur Herkunft biodiversitätsfördernder Produkte über gesamte WSK schaffen: so lokal wie möglich, so persönlich wie möglich (zum Beispiel Regionalfenster)
  • Gründe für höhere Preise für biodiversitätsfördernde Produkte kommunizieren: zum Beispiel auf der Verpackung, via Kampagnen, narrativ, Story. Basis bildet die festgelegte Kennzeichnung (Kleingruppe 1)

Im Bereich der mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Gläserne Produktion: wenn möglich, gemeinsame Aktionen mit Produktionsbetrieben (Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Gewerbe)
  • Werbung für biodiversitätsfördernde Produkte/Betriebe

In Kleingruppe 4 "Außer-Haus-Verpflegung (AHV)" wurden folgende Maßnahmen als Kernforderungen priorisiert:

Im Bereich der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Begriff "Regionalität" definieren und schützen und andere Biodiversitätskriterien in AHV-Regelungswerk (Kantinenrichtlinie) aufnehmen
  • Bildungsarbeit mit Kindern intensivieren (Kita, Unterricht, Hofbesuche, Caterer buchen, Lernort Bauernhof)

Im Bereich der mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Abnahmevereinbarungen in allen Bereichen (Produzenten, Großhandel, LEH, AHV) für biodiversitätsfördernde Produkte treffen
  • Kochausbildung anpassen: Wertevermittlung, Mehrwert regionaler, biodiversitätsfördernder Produkte erklären
  • Mitstreiter gewinnen: Anhand entsprechender Kriterien ausgewählte und regelmäßig evaluierte Best-Practice-Beispiele und Leuchttürme in der AHV aufzeigen, Bewerbung in traditionellen und sozialen Medien

In Kleingruppe 5 "Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern" wurden folgende Maßnahmen als Kernforderungen priorisiert:

Im Bereich der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Social Media: Stärkere Bewerbung biodiversitätsfördernder Produkte in den sozialen Medien, glaubwürdig und seriös durch Multiplikatoren (Testimonials/Influencer). Interaktion mit Konsumentinnen und Konsumenten fördern.
  • Interaktive analoge Formate: Wettbewerbe bekannt machen, Mitmach-Aktionen, zum Beispiel Biodiversitäts-Award für Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen (Landeswettbewerb)
  • Biodiversitätsfördernde Produkte mit Tourismus, Event und Kultur verbinden: (Jugendarbeit, Sport- und Musikevents, Erntedank, Gottesdienste). Soziale Organisationen einbinden (Landfrauen, Jugendverbände, religiöse Institutionen) und MBW-Strukturen nutzen

Im Bereich der mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen

  • Entwicklung und Nutzung digitalen Entertainments: Sichtbarmachung der Biodiversität durch Platzierung im Entertainmentsektor (vor allem Gaming). Neues Forschungsfeld: Gaming mit Fokus auf die Biodiversität erforschen. Zu diesen Formaten gehören Spiele, immersive Technologien aber auch Angebote in sozialen Medien und E-learning Plattformen
  • Implementierung des Biodiv.-Gedankens in das Storytelling des Landes BW: Anknüpfung an bekannte Podcasts, Botschafterinnen und Botschafter nutzen (zum Beispiel Sarah Wiener und andere)

Ergebnisse der Arbeit im Plenum

  • Die Überarbeitungen der Themenpapiere wurden durch die jeweiligen Kleingruppen vorgelesen und abgestimmt.
  • Weitere inhaltliche und redaktionelle Details wurden vereinbart:
    • Alle das Thema Bildung betreffende Maßnahmen sollen in Themenbereich 5: "Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern" verschoben werden. Eine nochmalige Priorisierung dieses Themenbereichs wird dann notwendig sein.
    • Im finalen Arbeitsgruppen-Bericht müssen einheitliche Begriffe benutzt werden. Diese werden redaktionell bestimmt.
    • Saisonalität soll als weiteres Kriterium für Nachhaltigkeit in den Arbeitsgruppen-Bericht aufgenommen werden, möglicherweise in die Präambel oder die Zusammenfassung.

Nächstes Arbeitstreffen

Es wird ein zusätzlicher Termin zum Abschluss und zur Klärung der letzten offenen Fragen vereinbart. Auch die Zusammenfassung soll bei diesem Termin verfasst werden.

Diese Sitzung wird online, am 8. März 2024, beginnend um 9 Uhr, stattfinden.

8. Sitzung am 8. März 2024

Ziele und Inhalte des Treffens

  • Die Maßnahmen sind entsprechend ihrer Priorität in eine Rangfolge gebracht.
  • Aus allen erarbeiteten Maßnahmen sind fünf Kernforderungen extrahiert und ausformuliert.
  • Das Kapitel "Zusammenfassung" des Arbeitsgruppen-Berichts ist konsolidiert.
  • Das Kapitel "Prozessbeschreibung" des Arbeitsgruppen-Berichts ist konsolidiert.
  • Es wird festgelegt, in welcher Frist die Arbeitsgruppen-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer das Kapitel "Ausblick" des Arbeitsgruppen-Berichts in der Cloud formulieren.
  • Der Umgang mit dem Feedback des Kultusministeriums zur Frage nach der Integration des Biodiversitätsbegriffs in die Lehrpläne und den sich daraus ergebenden Folgen für die in diesem Themenbereich des Arbeitsgruppen-Berichts vorgeschlagenen Maßnahmen der Arbeitsgruppe 2 ist geklärt.

Ergebnisse der Arbeit im Plenum

  • Alle Maßnahmen wurden in die Kategorien 1 bis 3 nach abnehmender Wichtigkeit eingeteilt.
  • Einige Maßnahmen wurden zusammengefügt und neu formuliert.
  • Die Arbeitsgruppe 2 hat entschieden, alle das Thema "Bildung" betreffenden Maßnahmen im Bericht zu belassen. Aufgrund der Rückmeldung des Kultusministeriums, dass das Thema "Biodiversität" bereits Bestandteil von Bildungsplänen in vielfältiger Weise sei, wurden die Maßnahmen jedoch angepasst und konkretisiert.
  • Aus den Maßnahmen der Kategorie 1 wurden insgesamt fünf Kernforderungen extrahiert und im Arbeitsgruppen-Bericht formuliert. Die Kernforderungen greifen Maßnahmenvorschläge aus allen fünf Themenbereichen auf.
  • Die Arbeitsgruppe 2 hat sich darauf geeinigt, die noch nicht abschließend formulierten Kapitel am Beginn und am Ende des Arbeitsgruppen-Berichts im Nachgang der Sitzung im schriftlichen Verfahren zu bearbeiten.

Die fünf Kernforderungen im Arbeitsgruppen-Bericht lauten wie folgt, werden in ihrer Formulierung jedoch noch überarbeitet:

Kernforderung 1:
Die Arbeitsgruppe fordert die Schaffung möglichst einheitlicher Biodiversitätskriterien und deren Integration in vorhandene Labels.

Kernforderung 2:
Die Arbeitsgruppe fordert die Erstellung und Anwendung eines Konzepts zur Inwertsetzung von zusätzlichen Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft. Auf dieser Grundlage sollen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung nachhaltiger Kennzahlen angemessene Preise für biodiversitätsfördernde Produkte vereinbart und damit Biodiversitätsleistungen honoriert werden. Außerdem sollen Möglichkeiten der Anreiz- und Verdienstkomponenten für staatliche Förderungen geschaffen und genutzt werden.

Kernforderung 3:
Die Arbeitsgruppe wünscht sich, dass die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion im Handel verstärkt umgesetzt wird. Wichtig ist vor allem, biodiversitätsfördernde Produkte durch entsprechende Produkt- und Verpackungskennzeichnungen hervorzuheben und Informationen zur Produktion bereit zu stellen. Eine vielfältige Sichtbarmachung kann insbesondere durch Aktionszeiträume, die Nutzung von Medien im Laden, digitale Webcams, VR-Brillen, Social Media, Short Clips oder Informationen zum Erzeugerbetrieb umgesetzt werden.

Kernforderung 4
Die Arbeitsgruppe fordert eine Implementierung der biodiversitätsfördernden Produktion in das Storytelling sowohl des Landes, als auch der Akteure der Wertschöpfungskette. Dabei spielen Biodiversitäts-Botschafterinnen und -Botschafter im Land sowie eine breit angelegte Landeskampagne mit Bericht über Leuchtturmprojekte (Cross-Marketing) eine zukunftstragende Rolle. Außerdem muss der Begriff "Regionalität" zwingend klar definiert und geschützt werden, da dieser mit einer biodiversitätsfördernden Produktion unmittelbar zusammenhängt. Schließlich soll das Land Vorbildfunktion bei der stärkeren Berücksichtigung von biodiversitätsfördernder Produkten in den Landeskantinen einnehmen und den Einsatz biodiversitätsfördernder Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung durch Unterstützung der Außer-Haus-Akteure fördern.

Kernforderung 5
Die Arbeitsgruppe fordert, dass Bildungsinhalte zur Biodiversität im Land, zu deren Ökosystemdienstleistungen und zu Landwirtschaft und Ernährung verstärkt Einzug im Bildungssektor erhalten. Dies muss in allen Bildungsbereichen und für jede Ziel- bzw. Altersgruppe umgesetzt werden.

Wichtige Hinweise und Termine für die nächsten Schritte

Die Abgabe des Arbeitsgruppen-Berichts an das Staatsministerium ist für den 28. März 2024 geplant.

Arbeitsgruppe 3 "Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell"

Die Arbeitsgruppe 3 "Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell" liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft.

1. Sitzung am 23. September 2022

Bei der Sitzung tauschten sich rund zwanzig verschiedene Institutionen und Organisationen über die Themenausrichtung der Arbeitsgruppe aus.

Einigkeit bestand unter den Teilnehmenden darin, dass in der Arbeitsgruppe zahlreiche Optionen für die Landwirtschaft formuliert werden sollten. Dabei geht es darum, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft besser integrieren und umsetzen lassen sowie Naturschutz als Geschäftsmodell zu etablieren. Dazu wird die Arbeitsgruppe erfolgreiche Beispiele analysieren. Der Fokus soll auf dem Erreichbaren in Baden-Württemberg liegen. Ein weiterer Fokus richtet sich darauf, wie sich die entsprechenden Fachinhalte künftig besser in die landwirtschaftliche Aus- und Fortbildung integrieren lassen könnten.

2. Sitzung am 25. November 2022

Am 25. November 2022 ist die Arbeitsgruppe 3 "Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell" zu ihrer zweiten Sitzung zusammengekommen. Ziel der dreistündigen digitalen Sitzung, war es, Möglichkeiten zu identifizieren, wie mit Naturschutz Geld verdient wird sowie Kanäle zu erkennen, um Naturschutz als Geschäftsmodell breiter zu verankern und langfristig erfolgreich zu halten. Dazu haben konkrete Betriebe und Projekte zu den in der ersten Sitzung formulierten Varianten von Geschäftsmodellen ihre Erfahrungen vorgestellt:

  • Reiner Landschaftspflegebetrieb
  • Honorierung von Naturschutzleistungen, ohne dass daraus ein bestimmtes landwirtschaftliches Produkt entsteht
  • Naturschutz integriert in die landwirtschaftliche Produktion mit einem direkten Mehrwert (für das Produkt)
  • Naturschutz als eigener Betriebszweig

Ergänzt durch die Erfahrungen der AG-Mitglieder wurden im Ergebnis folgende Themencluster zusammengefasst:

  • Es bestehen unterschiedliche Motivationen für die Umsetzung von Naturschutzleistungen.
  • Landschaftserhaltungsverbände und Verwaltung stellen wichtige Ansprechpartner dar.
  • Zuverlässige und langfristige Netzwerke sind von Bedeutung.
  • Wissensaufbau und Nachwuchs sind wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen.
  • Naturschutz muss auskömmliches Geschäftsmodell sein.

3. Sitzung am 2. März 2023

Die Arbeitsgruppe 3 traf sich am 2. März 2023 zu ihrer dritten Sitzung, erneut im Online-Format. In der vierstündigen Sitzung stand das Thema "Naturschutz als Geschäftsmodell in der landwirtschaftlichen (Aus-) und Weiterbildung, Beratung" im Fokus.

In vier Vorträgen näherte man sich dem Thema. Die Referentinnen und Referenten gaben einen Überblick aus ihrem Tätigkeitsbereich der Aus-, Weiterbildung und Beratung. Im Anschluss kamen die Teilnehmenden in Gruppen intensiv in den Austausch darüber und diskutierten anhand von folgenden Leitfragen mögliche Handlungsempfehlungen:

  • Wie können Fach- und Hochschulen Naturschutz als wichtigen und positiven Teil der Landwirtschaft noch stärker vermitteln?
  • Wie können die Vernetzung und Verständigung zwischen den Fachbereichen Landwirtschaft und Naturschutz stärker ausgebaut werden?
  • Wie muss die Beratung erfolgen, damit die Landwirtschaft- und Naturschutz-Sicht gleichermaßen (idealerweise synergetisch) berücksichtigt werden?
  • Wie können die Beratungsstellen (LEV, LEL, ULB, UNB) den Landwirten erweitertes Wissen im Bereich biologische Vielfalt durch Landnutzung vermitteln?

Zudem wurden die Empfehlungen aus dem Bürgerforum mit Fokus auf Themen, die für Arbeitsgruppe 3 relevant sind, präsentiert. Die 4. Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 14. Juli 2023 in Stuttgart statt.

4. Sitzung am 14. Juli 2023

In Stuttgart ergänzten die Mitglieder der Arbeitsgruppe 3 zunächst die Maßnahmenbeispiele der weiterentwickelten Handlungsempfehlungen zum Thema "(Aus-) und Weiterbildung, Beratung" und priorisierten die Maßnahmenvorschläge. Die Darstellung der Ergebnisse im Abschlussbericht wurde beispielhaft vorgestellt und das weitere Vorgehen zur Abstimmung der Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe besprochen.

Als weiteres Thema widmeten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Netzwerke innerhalb und außerhalb von Verwaltung" und in welcher Art und Weise diese zur Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen nützlich sind. Neben den Erfahrungen aus dem Biodiv Netz BW (innerhalb beziehungsweise mit der Verwaltung), vorgestellt durch Frau Haessler, Regierungspräsidium Karlsruhe, gaben die Verbandsvertretungen Impulse zu relevanten Netzwerken außerhalb der Verwaltung.

In Gruppen tauschten sich die Teilnehmenden aus und diskutierten anhand folgender Leitfragen mögliche Handlungsempfehlungen:

  • Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es bei bestehenden Netzwerken?
  • Wie können die etablierten Netzwerke langfristig bestehen?
  • Welche neuen Netzwerke wären hilfreich?
  • Wie kann die Vernetzung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft verbessert werden?

5. Sitzung am 23. November 2023

Zu ihrer fünften Sitzung traf sich die Arbeitsgruppe 3 im Innenministerium Stuttgart zu einer ganztägigen Sitzung. Im Fokus dieser Sitzung stand neben der Reflektion des Vernetzungstreffens innerhalb des ganzen Strategiedialogs, veranstaltet vom Staatsministerium am 10. November 2023 in Stuttgart, der Abschluss der Textteile zu dem Thema "Aus-, Weiterbildung und Beratung", die weitere Bearbeitung des Themas "Netzwerke" sowie die Schärfung der Herleitung der Themen der Arbeitsgruppe 3, die zur Einordnung der Ergebnisse den Mitgliedern der Arbeitsgruppe notwendig erschien. Nach Eindruck einiger Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie nach Rückmeldungen auf dem Vernetzungstreffen, erweckt der Begriff "Geschäftsmodell" im Titel den Eindruck, dass andere, vor allem finanzielle Aspekte in der Arbeitsgruppe 3 behandelt werden würden.

Neben einer thematischen Einordnung der Themen der Arbeitsgruppe 3, wurde der Titel der Arbeitsgruppe ergänzt: "Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell / Wie wird Naturschutz ein attraktiver Betriebszweig?".

Die Arbeitsgruppe 3 greift die Frage auf, welche Rahmenbedingungen es braucht, um die biologische Vielfalt in der genutzten Kulturlandschaft zu erhalten und zu verbessern. Der Schwerpunkt der AG Arbeit liegt jedoch in der Frage, welche Möglichkeiten von Bildung, Beratung und Netzwerken gesehen werden, um die Umsetzung von Naturschutz in der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft zu fördern und zu unterstützen.

6. Sitzung am 29. Januar 2024

Im Fokus der letzten digitalen Sitzung stand die abschließende Diskussion der Darstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 3. Dazu wurde die Gliederung des Abschlussberichts insgesamt in den Blick genommen. Ein wichtiger Fokus der Sitzung lag auf der Gliederung und dem Inhalt des Kapitels "Weitere Rahmenbedingungen, um Naturschutz als Geschäftsmodell oder Betriebszweig attraktiver zu machen". Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden zu ihren Erwartungen an den weiteren Umgang mit den erarbeiteten Ergebnissen befragt und geben diese im Abschlussbericht weiter an das Staatsministerium. Sie wünschen sich eine Verstetigung des Austauschs sowie eine zeitnahe Umsetzung der Handlungsempfehlungen, gesteuert durch das Staatsministerium und unter Einbindung der jeweils betroffenen Akteurinnen und Akteure.

Arbeitsgruppe 4 "Herausforderung Klimawandel und Biodiversität"

Die Arbeitsgruppe "Herausforderung Klimawandel und Biodiversität: Landwirtschaft in Baden-Württemberg im Kontext der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen" liegt ebenfalls in der Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

1. Sitzung am 23. September 2022

In der konstituierenden Sitzung ging es in einem ersten Schritt darum, den thematischen Rahmen und die Zielrichtung der zu erarbeitenden Empfehlungen im Sinne eines Arbeitsprogramms einzugrenzen.

Es bestand Einigkeit, bei der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördersysteme den Fokus auf Handlungsoptionen in Baden-Württemberg zu richten. Bestehende und neu zu entwickelnde Maßnahmen und Fördersysteme will die Arbeitsgruppe bezüglich folgender Kriterien betrachten:

  • ihre ökologische Wirksamkeit mit dem Fokus auf die Biodiversität,
  • die Umsetzbarkeit,
  • ihre ökonomischen Wirkungen,
  • die Überprüfbarkeit in Hinsicht auf Monitoring und Erfolgskontrolle.

Dafür wurde in der Zusammensetzung der Gruppe Wert auf eine Mischung aus landwirtschaftlichen Praktikerinnen und Praktikern verschiedener Betriebszweige, Wissenschaft, Verwaltung und Interessensverbänden gelegt.

2. Sitzung am 8. November 2022

Am 8. November 2022 traf sich die Arbeitsgruppe 4 "Klimawandel und Biodiversität: Landwirtschaft in BW im Kontext der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen" zu ihrer zweiten Sitzung. In der 3,5-stündigen Sitzung, die im Online-Format stattfand, lag der Fokus auf Maßnahmen und Rahmenbedingungen zu den Themenfeldern "Klimaschutz und Landwirtschaft" sowie "Klimaanpassung und Landwirtschaft". Dafür wurden vier Kleingruppen zu den Themen "Tierhaltung" und "Kohlenstoffspeicher" sowie "Moorschutz" und "Klimaanpassung" gebildet. Ziel der zweiten Sitzung war es, die Diskussion zu den Fragen anzustoßen: Was kann die Politik bzw. die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg in den ausgewählten Themenbereichen jetzt schon machen? Was sind sinnvolle und effektive Maßnahmen, die optimiert und in die Breite gebracht werden sollten?

Die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 7. Februar 2023, ebenfalls im online-Format, statt. Dort werden die gleichen Fragestellungen zum Themenschwerpunkt "Biodiversität und Landwirtschaft" diskutiert. Zudem sollen die Ergebnisse des BürgerInnendialogs vorgestellt werden.

3. Sitzung am 7. Februar 2023

Die Arbeitsgruppe 4 traf sich am 7. Februar 2023 zu ihrer dritten Sitzung, erneut im Online-Format. In der 3,5-stündigen Sitzung lag der Fokus auf Hemmnissen und gewünschten Förder-Maßnahmen im Themenfeld "Biodiversität". In parallelen Untergruppen zu "Grünland", "Dauerkulturen" und "Ackerland" kamen die Teilnehmenden intensiv miteinander ins Gespräch. Diskutiert wurden verschiedene Sichtweisen zur Leitfrage "Welche (biodiversitätsfördernde) Maßnahmen erfüllen die drei Kriterien: praktikabel, betrieblich attraktiv bzw. lohnend und wirksam für die Biodiversität?"

Zudem wurden die Empfehlungen aus dem Bürgerforum mit Fokus auf Themen, die für Arbeitsgruppe 4 relevant sind, präsentiert.

Die vierte Sitzung der Arbeitsgruppe findet bereits am 14. März 2023 in Stuttgart statt. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Themenauswahl steigt die Arbeitsgruppe in der vierten Sitzung in die Fokussierung ihrer Empfehlungen zu kurzfristigen Maßnahmen ein.

4. Sitzung am 14. März 2023

Die Arbeitsgruppe 4 widmete sich in der vierten Sitzung drei Schwerpunktthemen, die die Mitglieder vorab per Befragung ausgewählt hatten. "Nachhaltige kleinstrukturierte Landwirtschaft in den Fokus", "Gemeinwohlprämie" und "Grünland braucht Vieh". Anhand von Leitfragen erarbeiteten die Akteure jeweils ein Bündel an Anregungen für Rahmenbedingungen und mögliche Maßnahmen, die aus ihrer Sicht zu mehr Biodiversität beziehungsweise Klimaschutz beitragen und gleichzeitig von den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden können.

In der kommenden fünften Sitzung schlägt die Arbeitsgruppe den Weg in die Erarbeitung von Empfehlungen ein. Dafür hatte die Arbeitsgruppen-Leitung die mögliche Gliederung für einen Ergebnisbericht in der vierten Sitzung zur Orientierung erstmals vorgestellt.

5. Sitzung am 12. Juli 2023

In der 5. Sitzung der Arbeitsgruppe begannen die Mitglieder mit der Ergebnissicherung. Grundlage dafür waren Entwürfe von Ergebnispapieren zu neun verschiedenen Schwerpunkten. Die Ergebnispapiere beschreiben jeweils die Herausforderungen und Handlungsempfehlungen. In der Sitzung am wurden drei der neun Themen für die Diskussion herausgegriffen, wobei dies keine Priorisierung darstellt. Die Themen lauteten: Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft (ohne Agroforst), Biodiversität in Ackerflächen erhöhen und Höfesterben effektiv stoppen.

Von Seiten der Teilnehmenden wurde die diskussionsreiche Sitzung als eine der bisher besten wahrgenommen. Die Konstellation der verschiedenen Verbände, sowohl von Naturschutz als auch von Landwirtschaft und Wissenschaft wurde gelobt und als produktiv gesehen. Besonders wurde die damit einhergehende Konfrontation mit den verschiedenen Perspektiven als positiv und weiterbringend bewertet und der Wunsch geäußert, solche Rahmenbedingungen auch in Zukunft nach dem Strategiedialog aufrecht zu erhalten. Der Umgang wurde als respektvoll und produktiv beschrieben. Jedoch solle dies nicht heißen, dass kein Diskussionsbedarf oder Veränderungsbedarf bestünde.

Über die Sommermonate können die Mitglieder die weiteren Papiere kommentieren. Die Diskussion wird in der 6. Sitzung am 28. September 2023 fortgesetzt.

6. Sitzung am 28. September 2023

In der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe (3,5-stündige Sitzung in Präsenz) am 28. September 2023 in Stuttgart setzten die Mitglieder die Ergebnissicherung anhand von Ergebnispapieren fort. Auf der Grundlage von vorliegenden Textentwürfen, gegliedert in "Herausforderungen" und "Handlungsempfehlungen", vertieften die Mitglieder folgende Papiere: "Biodiversität in Dauerkulturen erhöhen", "Grünland baucht Vieh" sowie "Agroforst". In der vorherigen Sitzung im Juli waren bereits folgende Themen diskutiert worden: "Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft (ohne Agroforst)", "Biodiversität in Ackerflächen erhöhen" und "Höfesterben effektiv stoppen".

Die 7. Sitzung der Arbeitsgruppe ist für Februar 2024 als ganztägige Sitzung in Stuttgart geplant. Dort soll neben der Finalisierung der fachlichen Ergebnispapiere eine gemeinsame Vision diskutiert werden.

Zusatz-Infotermin am 13. Dezember 2023

In der anderthalbstündigen Online-Veranstaltung am 13. Dezember 2023 versammelten sich insgesamt 16 Personen der Arbeitsgruppe 4 des Strategiedialog Landwirtschaft (SDL), um die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe und den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vorzubereiten.

Rückblick Vernetzungstreffen

Herr Kretzschmar und einige der Teilnehmenden berichteten von den Rückmeldungen und Eindrücken, die im Rahmen des Vernetzungstreffens des SDL am 10. November 2023 entstanden sind. Insgesamt war die Rückmeldung zur Arbeit der Arbeitsgruppe 4 gut, die Arbeitsgruppe habe die zentralen Themen ihres Arbeitsfeldes abgedeckt. Interessant war es, Einblicke in die Arbeitsfelder der andern Arbeitsgruppen zu bekommen und Verknüpfungspunkte zu erkennen. Besonders positiv wurde die Wertschätzung seitens Ministerpräsident Kretschmann und der Landesregierung gegenüber der Arbeit des SDL wahrgenommen. Ebenfalls verdeutlichte sich die Relevanz einer Priorisierung der AG-Ergebnisse, nicht zuletzt aufgrund der Fülle an Handlungsempfehlungen aus allen Arbeitsgruppen zusammen.

Vorbereitung 7. Sitzung am 1. Februar 2024

Carla Schönfelder stellte den Teilnehmenden die Struktur des Abschlussberichtes vor. Diese ist durch das Staatsministerium vorgegeben.

Vision
Im Abschlussbericht ist eine Vision der Arbeitsgruppe vorgesehen. Dieser Vision soll bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe 4 am 1. Februar 2024 erarbeitet werden. Einigkeit bestand zu dem Vorgehen, dass in der Vision Grundsatzthemen angesprochen werden sollen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe sehr wichtig sind, teilweise aber über das Themenspektrum der Arbeitsgruppe hinausgehen. Es können daher Themen sein, für die in der Arbeitsgruppe keine Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden. Um die Erarbeitung am 1. Februar 2024 zu erleichtern, wird die Arbeitsgruppen-Leitung einen Vorschlag einer Vision skizzieren und vor der nächsten Sitzung an die Teilnehmenden schicken.

7. Sitzung am 1. Februar 2024

In der letzten Präsenzsitzung der Arbeitsgruppe 4 in Stuttgart wurden der Abschlussbericht und besonders die Vision der Arbeitsgruppe abgestimmt und fertiggestellt. Dafür nahm sich die Arbeitsgruppe einen ganzen Tag Zeit (6,5 Stunden in Präsenz). Zur Fertigstellung der Vision bildeten sich kleine Redaktionsgruppen, die einzelne Abschnitte der Vision überarbeiteten. Ebenfalls einigten sich die Arbeitsgruppen-Mitglieder auf sechs Themen, welche mit einer besonderen Priorisierung versehen werden sollen.

Der Abschlussbericht, der in der Zwischenzeit aus den einzelnen Themenpapieren zusammengestellt wurde, konnte in dieser Sitzung abgestimmt werden. Bis zur Abgabe des Arbeitsgruppen-Berichtes stehen nun noch die Erarbeitung einzelner Kapitel zum Arbeitsprozess der Arbeitsgruppe und die Einarbeitung vereinzelter Rückmeldungen und Kommentare an.

Arbeitsgruppe 5 "Reallabore und Modellprojekte"

Bei der Arbeitsgruppe 5 "Reallabore und Modellprojekte" hat das Staatsministerium die Federführung inne.

1. Sitzung am 23. September 2022

In der ersten Sitzung ging es vor allem um folgende Fragestellungen:

  • Was kann mit den Reallaboren erreicht werden?
  • Welche Fragestellung ist für ein Projekt im Lebensmitteleinzelhandel interessant?
  • Welcher Ansatzpunkt könnte untersucht werden, um mehr Bio-regionale Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung zu verwenden?

Die Arbeitsgruppe sammelte Ideen und offene Fragestellungen aller Teilnehmenden. Die Vorschläge sollen einem nächsten Schritt weiter konkretisiert werden. Das Ziel ist, möglichst schnell zwei konkrete Projekte zu definieren, um im Frühjahr 2023 in die Umsetzung der Reallabore starten zu können.

2. Sitzung am 19. Oktober 2022

Mitte Oktober kamen die Vertreterinnen und Vertreter ein zweites Mal zur Sitzung der Arbeitsgruppe 5 "Reallabore/Modellprojekte" zusammen.

In der Sitzung wurden zwei Projektideen von Wissenschaftlern (Universität Hohenheim und Hochschule Pforzheim) zur Umsetzung in einem Reallabor vorgestellt. Bei der ersten Idee handelt es sich um die verbesserte Produktplatzierung und Informationsvermittlung von regionalen, biodiversitätsfördernden Produkten im Lebensmitteleinzelhandel. Mithilfe der Diskussion im Plenum konnte die Projektidee weiter konkretisiert werden. Besonders deutlich wurde, dass bereits viel Wissen vorhanden ist, dies müsse genutzt werden, die Vergleichbarkeit während der Durchführung ist ebenso ein entscheidender Faktor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat sich bereit erklärt, nach weiterer Konkretisierung Märkte zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.

Bei der zweiten Projektidee handelt es sich um ein Planungs-/Beschaffungstool für regionale Lebensmittel als digitale Vernetzungs- und Handelsplattform. Vorerst möchte man sich in der Umsetzung auf eine/mehrere Biomusterregionen fokussieren, dort ist bereits sehr viel Wissen und Vorarbeit vorhanden.

In einem nächsten Schritt treffen sich die beteiligten Akteure der beiden Projektideen, um diese zu konkretisieren und weiter auszuarbeiten. Die konkretisierten Skizzen werden beim nächsten Treffen weiter diskutiert.

3. Sitzung am 2. März 2023

Anfang März kamen die Vertreterinnen und Vertreter ein drittes Mal zur Sitzung der Arbeitsgruppe 5 "Reallabore/Modellprojekte" unter Leitung von Frau Mannhardt (Staatsministerium) zusammen.

In der Sitzung wurden zu Beginn die Handlungsempfehlungen des bereits abgeschlossenen Bürgerforums präsentiert und diskutiert. Besonders spannend war die Sichtweise/Erwartungshaltung der Verbraucherinnen an Vollsortimenter, beziehungsweise Discounter. Einig war sich die Arbeitsgruppe, dass es weiterer wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitsauswertungen/Ökobilanzen bedarf.

Im Anschluss wurden zuerst die Projekte der Lebensmitteleinzelhändler von Wissenschaftlern (Universität Hohenheim und Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen) vorgestellt. Die übergeordnete Fragestellung lautet: "Wie werden regionale und biodiversitätsfördernde Produkte besser an die Endverbraucher vermarktet?" Die Projekte und Maßnahmen werden für jeden teilnehmenden LEH (ALDI, EDEKA Südwest, Kaufland, REWE Südwest) marktspezifisch angesetzt. Es soll jeweils einen Kontrollmarkt ohne Maßnahmen und 1-2 Interventionsmärkte mit Marketing und Maßnahmen geben. Voraussichtlich soll es eine achtwöchige Beobachtungsspanne geben, in der auch Konsumentenbefragungen durchgeführt werden.

Das zweite Projekt im Bereich der Außer-Haus Verpflegung stellte ein Wissenschaftler der Universität Pforzheim vor. Am Beispiel einer größeren Kantine soll untersucht werden, wie die Zielmarke des Landes 30 Prozent Bio beziehungsweise regionales Bio in Kantinen des Landes erreicht werden könne. Als Ergebnis sollen Empfehlungen zur Stärkung der Gemeinschaftsverpflegung hervorgehen. In dem Projekt sollen die Umstellungsphase und die Auswirkungen für die Unternehmen ebenfalls betrachtet werden. Die weiteren Partizipationsmöglichkeiten wurden für die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe 5 aufgezeigt.

4. Sitzung am 19. Juni 2023

Im Rahmen des Strategiedialogs Landwirtschaft hat die Arbeitsgruppe 5 "Reallabore und Modellprojekte" mit einer Kick-Off Veranstaltung die entwickelten Modellprojekte vorgestellt.

1. Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel

Die Professorin für Ernährungspsychologie der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Nanette Ströbele-Benschop, stellte die Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel vor. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Universität Hohenheim, der Hochschule Nürtingen und den vier großen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen ALDI Süd, LIDL, REWE Südwest und EDEKA Südwest wurden Projekte entwickelt, in denen wissenschaftlich untersucht wird, welche Marketingstrategien den Verkauf von biodiversitätsfördernden regionalen Lebensmitteln steigern könnten. Dabei werde mit einer kleinen Produktpalette von Lebensmitteln, die sich durch besondere Biodiversitätsleistungen in der Erzeugung auszeichnen, das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten erforscht. Um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, werden jeweils ein Kontrollmarkt, in dem keine besonderen Marketingmaßnahmen ergriffen werden, sowie Interventionsmärkte mit entsprechendem Marketing eingerichtet. Das jeweilige Projekt ist in drei Phasen aufgeteilt, die Vorerhebung der Datenlage, die Durchführung und die Nacherhebungsphase. Prof. Ströbele-Benschop bekräftigte, dass Erarbeitung und Durchführung der Projekte schon jetzt für alle Beteiligten einen großen Erkenntnisgewinn bringe.

2. Reallabor zur Außer-Haus-Verpflegung bzw. Gemeinschaftsverpflegung

Prof. Dr. Joerg Woidasky von der Hochschule Pforzheim stellte das zweite Reallabor im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) beziehungsweise der Gemeinschaftsverpflegung vor. Ziel des Vorhabens sei es am Beispiel einer großen Firmenkantine zu untersuchen, wie die Zielmarke des Landes auf 30 Prozent Bio in den Kantinen des Landes erreicht werden könne. Dabei gehe es um folgende Fragestellungen: "Welcher Massenanteil des Jahresverbrauchs einer AHV-Einrichtung kann grundsätzlich und kann tatsächlich durch regionale Produkte in Bio-Qualität abgedeckt werden? In welchem Maße kann durch eine veränderte Speiseplanung der regionale Bio-Anteil gesteigert werden und wie ist die Reaktion der Kunden auf ein qualitäts- und kostengeändertes AHV-Angebot?" Dazu werde derzeit eine Datengrundlage geschaffen.

5. Sitzung am 14. September 2023

Die beiden Reallabore werden mit aktuellem Stand der Auswertung der Ergebnisse vorgestellt.

1. Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel

Die Professorin für Ernährungspsychologie der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Nanette Ströbele-Benschop, stellte die Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) vor. Herausfordernd waren die Entwicklung eines auf alle LEH passenden Kundenfragebogens, in Teilen die Produktauswahl sowie die jeweils auf den LEH zugeschnittene Marketingstrategie.

Vorläufige Erkenntnisse (Daten werden aktuell noch bereinigt und ausgewertet):

  • Viele Kunden hatten keine Zeit oder Interesse für eine Umfrage (nur jeder 50. bleibt stehen).
  • Verständnisschwierigkeiten bei Kundinnen und Kunden mit der Begrifflichkeit von Biodiversität und Ihrer Bedeutung.
  • Tendenz: deutliche Steigerung bei den Abverkaufszahlen in den Wochen, in denen Werbemaßnahmen stattgefunden haben, gegenüber den Kontrollwochen und dem Kontrollmarkt.

Vorstellung der einzelnen LEH-Modelle:

  • ALDI
    • Hohenloher Bio Linsenlaib (10 Prozent Bio-Linsen), von einem ansässigen Bäcker.
  • EDEKA
    • Landwirtschaft für Artenvielfalt → Förderung dieser Produkte, im Reallabor: SB Bio Fleisch / Bio Saft Streuobst / Äpfel
  • KAUFLAND
    • Kooperation mit Lauffener Weingärtner. Es wurden fünf Bioweine mit Ecovin Zertifizierung verwendet.
  • REWE
    • Kooperation mit Produkten der Erzeugergemeinschaft "albgemacht".

2. Reallabor zur Außer-Haus-Verpflegung bzw. Gemeinschaftsverpflegung

Malina Bachert von der Hochschule Pforzheim stellte das zweite Reallabor im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) beziehungsweise der Gemeinschaftsverpflegung vor.

Es wurde zuerst eine IST Analyse, dann eine KANN Analyse am Beispiel einer großen Kantine im Raum Stuttgart durchgeführt. Dazu wurden folgende Schritte unternommen:

  • Analyse des Jahresverbrauchs im Jahr 2019
  • Kundenbefragung zur Kostenakzeptanz bei einer Steigerung des regionalen / biologischen Anteils an den Speisen
  • Recherche zur Verfügbarkeit von regional, saisonal und bio Lebensmitteln

Erarbeitet wurde ein gemeinsames Verständnis der Begriffe Regionalität (geografische Eingrenzung schwierig, Definition anhand der Wertschöpfungskette), Saisonalität und ökologische Erzeugung. Die Daten werden aktuell bereinigt und ausgewertet.

6. Sitzung am 23. Februar 2024

Die Arbeitsgruppe traf sich zu einer ganztägigen Präsenzsitzung, um den gemeinsamen Arbeitsgruppen-Bericht abzustimmen, sowie aus den Handlungsempfehlungen der Wissenschaft eigene Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu entwerfen.

Die Ergebnisse des Reallabors zum Lebensmitteleinzelhandel wurden von Frau Jun.-Prof. Dr. Weinrich vorgestellt. In der Diskussion mit den Teilnehmenden wurden folgende Punkte herausgearbeitet: Regionalität erwies sich als effektiveres Vermarktungsargument als Biodiversität, wobei in Bezug auf den Begriff Biodiversität bei den Befragten eine große Wissenslücke bestand. Die Effekte unterschiedlicher Marketingmaßnahmen auf die Abverkaufszahlen wurden dargestellt. Statistisch gesehen nimmt die Zeit für den Lebensmitteleinkauf ab, und Verbraucher sind am Point-of-sale durch zu viele Informationen überfordert (Label-overload).

Die Ergebnisse des Reallabors zur Außer-Haus Verpflegung wurden von Herrn Prof. Woidasky und Frau Malina Bachert vorgestellt. In der Diskussion wurden folgende Punkte hervorgehoben: In Baden-Württemberg gibt es keine verfügbare Tiefkühlware für Obst und Gemüse aus Bioanbau, da entsprechende Verarbeiter fehlen. Die Verfügbarkeitsberechnung im Reallabor bezieht sich ausschließlich auf das Erzeugungspotenzial. Kunden können das Angebot an regionalen (bio) Lebensmitteln beeinflussen, indem sie ihren Bedarf kommunizieren und nachfragen. Diskutiert wurde über die "Reduktion der Fleischmenge pro Portion". Diese bietet die Möglichkeit, teureres regionales/bio Fleisch anzubieten, um die Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu stärken und dabei das Preisniveau in der Kantine zu halten. Die Bedeutung von Tieren, insbesondere Wiederkäuern, in der Kreislaufwirtschaft wurde betont.

Am Nachmittag wurden die Handlungsempfehlungen in gemeinsamer Gruppenarbeit erstellt, basierend auf den Empfehlungen der Wissenschaft als Grundlage.

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