Stadt Chemnitz

05/17/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/17/2024 06:47

Mehrere Fälle von Keuchhusten aufgetreten

In mehreren Chemnitzer Kitas und Schulen sind Fälle von Keuchhusten (Pertussis) aufgetreten. In insgesamt acht Einrichtungen wurden in den vergangenen drei Wochen Erkrankungen bestätigt. Das Amt für Gesundheit und Prävention möchte aufgrund dieses gehäuften Auftretens Eltern sensibilisieren, ihren Impfschutz und den ihrer Kinder zu überprüfen. Die Impfung wird von der STIKO und SIKO empfohlen. Je nachdem, welcher Impfstoff verwendet wird, sind drei bis vier Impfungen zwischen zwei und elf Monaten vorgesehen. Eine Auffrischung ist im Vorschulalter und mit neun bis zwölf Jahren erforderlich. Erwachsene erneuern ihren Impfschutz alle zehn Jahre mit der kombinierten Impfung gegen Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus und ggf. Poliomyelitis. Schwangeren wird eine Impfung im dritten Schwangerschaftsdrittel empfohlen, damit das Risiko für Babys gesenkt wird (sog. Nestschutz).

Keuchhusten zählt zu den Krankheiten, die nach Infektionsschutzgesetz gemeldet werden müssen.

"Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft Keuchhusten oft mit langanhaltendem Husten, jedoch ohne die typischen Hustenanfälle. Dieser untypische Verlauf macht es schwer, Keuchhusten zu erkennen. Entsprechend hoch ist die Ansteckungsgefahr, die von den unerkannten Erkrankten ausgeht", sagt Amtsärztin Dr. Hildegard Geisler.
Komplikationen können insbesondere im ersten Lebensjahr und bei Älteren auftreten. Mögliche Komplikationen sind Lungenentzündung oder Mittelohrentzündung. Selten, aber besonders gefürchtet ist eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel. Dieser kann bei den Hustenanfällen durch Atemaussetzer entstehen. Als Dauerschäden können Lähmungen, Seh-, Hör- oder geistige Störungen zurückbleiben. Dies betrifft vor allem erkrankte Säuglinge unter
sechs Monaten. Frühzeitig erkannt, ist eine Behandlung mit Antibiotika möglich. Ohne Behandlung müssen betroffene Personen für 21 Tage zuhause bleiben.

Auch geimpfte Kontaktpersonen können vorübergehend mit den Erregern besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle für dritte Personen darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen von an Keuchhusten Erkrankten vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden, wie z.B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden oder Schwangere im letzten Trimester. Eine Testung auf Keuchhusten ist mit einem Nasen-Rachenabstrich möglich.

Im vergangenen Jahr gab es in Chemnitz 24 Keuchhustenfälle, in diesem Jahr sind es bisher 33.