Stadt Mettmann

06/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2024 13:43

Stadt informiert über neue Windenergiebereiche

Vor fast 20 Jahren sind auf dem Mettmanner Stadtgebiet sogenannte Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen worden, um einen Wildwuchs von Windrädern im Stadtgebiet zu vermeiden.

Inzwischen haben sich die Voraussetzungen für den Ausbau regenerativer Energien grundlegend geändert. Die Förderung und der Ausbau von Windkraftanlagen haben ein übergeordnetes, öffentliches Interesse, weshalb die gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst wurden.

In der aktuellen 18. Änderung der Regionalplanung wurden jetzt Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im Kreis Mettmann festgelegt. Für Mettmann bedeutet dies: Auf einer Fläche von mehr als 50 Hektar können künftig Windräder ohne Höhenbegrenzung errichtet werden. Die Flächen liegen zwischen der Löffelbeck-Siedlung in Richtung Homberg rechts entlang der Landstraße (L 156) und südlich des Golfplatzes in Obschwarzbach.

Als seinerzeit die Konzentrationszonen für Windkraftanlagen festgelegt wurden, wurde für beide Bereiche im Flächennutzungsplan eine maximale Höhenbegrenzung von 100 Metern festgelegt. Dies ist nach der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr zulässig.

Aktuelle Untersuchungen des Landes hatten ergeben, dass die nun ausgewiesenen Flächen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windrädern sehr gut geeignet sind. Die Stadt wird in den kommenden Wochen von der Bezirksregierung aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Windenergiebereichen abzugeben.

Der Ausbau regenerativer Energien ist notwendig und vor dem Hintergrund der Versorgungsunabhängigkeit sicherlich zu begrüßen. Er bietet kommunale Chancen und ist gleichzeitig auch kritisch zu begleiten. Daher wird die Stadt die Entwicklung intensiv verfolgen und sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte für die Mettmanner Bürger mit aller Sorgfalt abwägen. Fest steht allerdings, dass die Möglichkeit der Einflussnahme auf dieses Vorhaben sehr gering ist, da die Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene getroffen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte kritisch betrachtet werden, dass durch die ausgewiesenen Windenergiebereiche Richtfunktrassen laufen und einige Flächen teilweise auch im Landschaftsschutzgebiet liegen. Vor allem soll geprüft werden, ob mit der Errichtung von Windrädern in großer Anzahl nicht auch gesundheitliche Belastungen und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger einhergehen können. Dies gilt es unbedingt auszuschließen.

Wegen der Änderung des Regionalplans und der anstehenden Stellungnahme hat die Stadtverwaltung den Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen. Im Planungsausschuss nach den Sommerferien (4. September) werden die Änderung der Regionalplanung und die städtische Stellungnahme dazu vorgestellt.

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Windenergiebereichen ist vom 19. Juli bis zum 29. August geplant.

Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf.

In der Ratssitzung am Dienstagabend meldeten sich in der Einwohnerfragestunde Bürgerinnen und Bürger äußerst besorgt zum möglichen Bau von großen Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann sicherte ihnen zu, dass ihre Befürchtungen, Sorgen und Ängste mit in die Stellungnahme der Stadt zu dem geplanten Vorhaben einfließen werden. Die Stadt wird mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gehen.