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DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

10/18/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/18/2024 01:23

Sicher­heitspaket: DAV warnt vor uferloser Datensammlung

Nachdem der Innenaus­schuss in dieser Woche grünes Licht gegeben hat, steht heute das sogenannte "Sicher­heitspaket" der Ampel vor der finalen Abstimmung im Bundestag. Dazu gehören neue Befugnisse für den biometrischen Internet­ab­gleich und die KI-gesteuerte Datenanalyse. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) hat die Pläne bereits mehrfach scharf kritisiert.

"Das BMI plant eine Art elektro­nische Raster­fahndung im Internet: Die bei den Ermitt­lungs­be­hörden vorhandenen Bilder sollen mit online öffentlich verfügbaren Bildern und Videos automa­tisiert abgeglichen werden - dies betrifft insbesondere Social-Media-Inhalte. Das Fotogra­fieren und Filmen in der Öffent­lichkeit und das anschließende Teilen in den Netzwerken werden immer weiter zunehmen. Es findet eine weitrei­chende bildliche Dokumen­tation des Alltags - durch Private - statt, die sich mit solchen polizei­lichen Befugnissen leicht zur Massen­über­wachung 'auf Vorrat' entwickelt.

Jedes Smartphone mutiert damit zu einer potenziellen Videoüber­wa­chungs­anlage - ohne Kontroll­mög­lichkeit, wie die Aufnahmen zustande gekommen sind und ob sie die Rechte der Betroffenen verletzen. Dass der polizeiliche Zugriff nun zumindest vom Verdacht einer besonders schweren Straftat abhängen soll, kann dieses mächtige Instrument nicht abfedern.

Geplant ist auch die Zusammen­legung und systema­tische, KI-gesteuerte Auswertung riesiger polizei­licher Datenbe­stände. Darin enthalten sind etwa Daten aus Strafver­fahren, die nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeug:innen, Geschädigte und Rechts­anwält:innen betreffen. Das BKA würde einen riesigen Datenschatz horten, in den weder die Justiz noch die Anwalt­schaft Einblick erhält. Auf welcher Grundlage die KI ein Verdachts­moment generiert hat, ist für die Betroffenen und ihre Rechts­bei­stände weder transparent noch juristisch angreifbar.

Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten BVerfG-Urteils zum BKA-Gesetz ist dies bedenklich: Schon die aktuellen Regelungen sind mit der Verfassung teilweise nicht vereinbar. Was hier geplant wird, geht noch erheblich darüber hinaus. Bevor die Befugnisse noch weiter ausufern, bedarf es einer Diskussion darüber, wie polizeiliche Datenspei­cherung verfas­sungs­konform ausgestaltet werden kann."