DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

03/28/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/28/2024 12:53

DAV-Depesche Nr. 13/24

Rechts­politik

DAV-Vorschlag zur Reform von Mord und Totschlag

211 Menschen wurden laut Bundes­re­gierung im Jahr 2022 wegen Mordes gemäß § 211 StGB verurteilt, nach einer aus der Nazi-Zeit stammenden Vorschrift. Die 1941 zwingend zu verhängende Todesstrafe ist abgeschafft, doch beinhaltet § 211 StGB noch immer eine absolute Strafan­drohung. Dass es nicht nur eines Strafrahmens, sondern auch einer Abkehr von den morali­sie­renden Mordmerkmalen bedarf, hatte der DAV bereits 2014 gefordert und hat nun erneut einen Reform­vor­schlag erarbeitet. Die durch das Eckpunk­te­papier zur Moderni­sierung des StGB beabsichtigte "reine sprachliche Bereinigung löst nicht das grundlegende Problem", wird Rechts­anwalt Prof. Dr. Bernd Müssig in der Presse­mit­teilung des DAV zitiert. Einen Überblick über den konkreten Vorschlag finden Sie im Anwaltsblatt. Schauen Sie auch unten in der Presseschau!

Anwaltsberuf

BGH: Schriftsatz per beA eingereicht - Qualifi­zierte Signatur entspricht anwalt­licher Unterschrift

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass es für die Wirksamkeit eines elektro­nischen Schrift­satzes nicht erforderlich ist, dass dieser vom bevoll­mäch­tigten Rechts­anwalt selbst verfasst und unterschrieben wird. Es genügt, wenn ein bevoll­mäch­tigter Rechts­anwalt den Schriftsatz mit seiner qualifi­zierten elektro­nischen Signatur versieht, selbst wenn er nicht der Verfasser des Schrift­satzes ist. Mehr im Anwaltsblatt.

Rechts­politik

DAV fordert die Annäherung der Vollstre­ckungs­vor­schriften der VwGO an die ZPO

Der DAV regt in seiner Stellungnahme zu Änderungen der vollstre­ckungs­recht­lichen Vorschriften der VwGO aus Gründen der Rechts­si­cherheit an, sich bei der Vollstreckung von Geldfor­de­rungen der Systematik der ZPO anzunähern. Die Vollstreckung einer Geldfor­derung gegen hoheitliche Rechts­träger könnte eine Vollstre­ckungs­klausel voraus­setzen, die das Gericht erteilen muss.

Auch bei der Vollstreckung in Form eines Zwangsgelds könnte sich, um eine gerichtliche Vollstreckung effektiver zu gewähr­leisten, eine Anlehnung an die Systematik der ZPO anbieten. Unterschieden werden müsste zwischen vertretbaren Handlungen, bei denen eine gerichtliche Ersetzungs­be­fugnis als Vollstre­ckungs­mittel in Betracht käme, und unvertretbaren Handlungen, die nur durch Zwangs­gelder gerichtlich erzwungen werden können.

Information

Die Anwalt­schaft ist gefragt - mit Sachver­halten aus ihrer Berufs­praxis

Erstellen Sie Sachverhalte für Wettbewerbe von ELSA Deutschland e.V. und unterstützen Sie damit bundesweit aktiv Jurastu­dierende mit Interesse am Anwaltsberuf! ELSA-Mitglieder haben die Möglichkeit, durch die unterschied­lichen Competitions Anwalts­praxis hautnah zu erleben. Die jungen Menschen streben in wenigen Jahren auf den juristischen Arbeitsmarkt und bringen ihre erworbenen Qualifi­ka­tionen mit. Teilen Sie Ihre Berufs­er­fahrung mit jungen Jurist:innen!

Deutscher Anwaltstag 2024

Golf-Turnier am Samstag, 8. Juni 2024

Anlässlich des Anwaltstages 2024 werden wir mit Unterstützung von HDI eine alte Tradition wieder neu aufleben lassen: Das DAV-Golfturnier. Und dies größer und abwechs­lungs­reicher denn je: Nicht nur versierte Golfer:innen sind gefragt, wir bieten auch einen Schnup­perkurs für Erstlinge oder Wieder­ein­steiger:innen! Weitere Informa­tionen: https://anwaltstag.de/de/begleit­programm-2/golf-turnier

Das Golfturnier findet am Samstag, 8. Juni 2024 statt. Die Teilnahme am Turnier selbst ist nicht an eine Teilnahme am Anwaltstag gebunden. Es wird lediglich eine Schutz­gebühr erhoben, die dann an die gemein­nützige Organi­sation European Lawyers in Lesvos gespendet wird. Wir freuen uns über viele Anmeldungen!

Information

Konjunk­tur­umfrage der Freien Berufe - Teilnahme bis 28. April 2024 möglich

Das Institut für Freie Berufe (IFB) startet für den Bundes­verband der Freien Berufe (BFB) wieder eine turnus­gemäße Umfrage. Neben den konjunk­tu­rellen Entwick­lungen diesmal auch über das Thema "Belastung durch Bürokratie". Da die Ergebnisse des BFB erneut in die Argumen­tation gegenüber politischen Vertretern einfließen werden, ist es von großer Bedeutung, dass eine ausrei­chende Anzahl von Vertretern der Freien Berufe an der Befragung teilnimmt. Wir bitten Sie, bis zum 28. April 2024 an dieser Umfrage teilzu­nehmen (Dauer ca. 12 Minuten, Anonymität ist gewähr­leistet): Zur Befragung: www.t1p.de/konjunktur-fb

Der DAV wird über die Ergebnisse der Umfrage berichten.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 575 Medien­be­richten auf - hier eine kleine Auswahl:

LTO berichtet über den Reform­vor­schlag des DAV zu den Tötungs­de­likten. "Eine rein sprachliche Bereinigung löst nicht das grundlegende Problem, dass morali­sierende Mordmerkmale zwingend mit einer absoluten (Freiheits-)Strafe verknüpft sind", so Prof. Dr. Bernd Müssig, Mitglied des Ausschusses Strafrecht. "Aktuell ist diese Regelung immer noch Ausdruck einer - historisch dunkel überla­gerten - innerstaat­lichen Feinder­klärung." Auch Beck-aktuell berichtet.

rbb24 widmet sich dem Einrei­se­verbot gegen den österrei­chischen Rechts­extremist Martin Sellner. "Auslän­derrecht, Aufent­haltsrecht, Migrati­onsrecht ist Polizei- und Ordnungsrecht. Da geht es um Gefahren­abwehr", erläutert Dr.Martin Manzel, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Migrati­onsrecht. Polizei- und Ordnungsrecht funktioniere nicht repressiv, sondern präventiv: "Man schaut in die Zukunft und sagt: Du bist zwar noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, aber im Rahmen einer Progno­se­ent­scheidung zur Gefahren­abwehr stellen wir fest, dass von dir eine Gefahr ausgehen wird, und erlassen dann eine Ordnungs­ver­fügung, um die erneute Einreise zu verhindern."

Christian-Oliver Moser aus der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum & Medien erläutert im Spiegel (Abo), was es mit Non-Disclosure-Agreements (Verschwie­gen­heits­ver­ein­ba­rungen, NDA) unter Privat­personen auf sich hat. In der Wirtschaft seien NDA sehr üblich, etwa um Geschäfts­ge­heimnisse zu schützen. Bei Privat­personen gehe es oft einfach darum, Teile des Privat­lebens von der Öffent­lichkeit abzuschirmen. Bei starkem Machtgefälle oder nur einseitig verein­barter Verschwie­genheit könne ein NDA aber unwirksam sein. Und: Wer beispielsweise als Zeuge geladen werde, müsse trotz NDA aussagen. Genauso sei es erlaubt, Wirtschafts­delikte eines Geschäfts­partners oder häusliche Gewalt durch einen Lebens­ge­fährten anzuzeigen. Das sei aber vielen Menschen nicht bewusst. Auf diese "Abschre­ckungs­wirkung" der Verschwie­gen­heits­ver­ein­barung werde oft gesetzt - möglicherweise auch durch die Androhung hoher Vertrags­strafen.

Die Rheinische Post berichtet über ein gemeinsames Projekt des Klever Anwalt­vereins mit dem dortigen Landgericht: Unter dem Titel "Recht auf der Burg" sind in diesem Jahr vier Informa­ti­ons­ver­an­stal­tungen für Interes­sierte zu verschiedenen rechtlichen Themen geplant.